Aktivrente ab 2026: Aber eine Gruppe bleibt davon in der Rente ausgeschlossen
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 17. Sept. 2025
Die Bundesregierung plant die Einführung der Aktivrente, die Arbeiten im Alter attraktiver machen soll. Diese Maßnahme sorgt jedoch weiter für Diskussionen und Kritik.
Jetzt hat man sich in der Koalition geeinigt: Die Aktivrente soll zum Januar 2026 kommen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte auf dem Maschinenbaugipfel des VDMA in Berlin: "Wir haben uns vor wenigen Stunden darauf verständigt, die sogenannte Aktivrente zum 1. Januar 2026 einzuführen." Allerdings bleibt eine Gruppe von der Reform ausgeschlossen.
Die Aktivrente ist auch nicht ganz unumstritten. Erst vor wenigen Tagen warnte der Arbeitgeber-Chef Steffen Kampeter davor, dass die Aktivrente für Steuerzahler richtig teuer wird. Und auch kritisierte Anja Piel, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund äußerte ihre Bedenken: "Von diesem Angebot profitieren Menschen mit guten Renten und Arbeitsbedingungen, meist in Bürojobs – oder aber Selbstständige."
Können Selbstständige auch in die Aktivrente gehen?
In diesem Punkt hat sich Piel getäuscht. Unter anderem schreibt der Spiegel, dass aus Koalitionskreisen zu hören sei, dass die Aktivrente nicht für Selbstständige gelten werde. Die Regelung werde zunächst nur für Arbeitnehmer gelten. Dem Magazin liegt zudem nach eigenen Angaben der Referentenentwurf für die Maßnahmen vor.
Außerdem sollen Beschäftigte das Angebot erst ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nutzen können – und nicht bei einem vorgezogenen Ruhestand. Gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann: "Wir wollen Arbeiten im Alter attraktiver machen. Mit der Aktivrente wollen wir einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel leisten."
Laut Spiegel wird damit gerechnet, dass jährlich rund 25.000 Fachkräfte das Angebot nutzen.
Selbstständigen-Verband reagiert verärgert – "Ein Schlag ins Gesicht"
Verärgert reagiert der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) auf die Pläne der Bundesregierung. In einer Pressemitteilung heißt es dazu von Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des VGSD: "Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Selbstständigen."
Für Lutz widerspricht das klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Lutz: "Es ist verfassungsrechtlich bereits problematisch, wenn Menschen über der gesetzlichen Altersgrenze steuerlich anders behandelt werden sollen als Jüngere. Wenn Menschen gleichen Alters jedoch aufgrund ihrer Entscheidung für eine Selbstständigkeit im Alter so unterschiedlich besteuert werden, ist dies für mich eine klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl."