Millionen Rentner betroffen - mit diesem Gesetz gibt es seit März weniger Rente

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Seit März greift der Nachlaufeffekt bei den Renten und sorgt für finanzielle Einschnitte. Senioren können allerdings darauf reagieren.

Pünktlich zum Jahreswechsel haben im Januar 2026 zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge erhöht - mit Folgen. Seit März gibt es jetzt tatsächlich spürbar weniger Geld auf das Konto zahlreicher Senioren. Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist durchschnittlich auf 2,9 Prozent gestiegen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schreibt dazu: "Für Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, wirken sich Änderungen des Zusatzbeitrages jedoch erst zwei Monate später aus." Experten sprechen bei dem Vorgehen auch vom "Nachlaufeffekt". 

Weniger Rente ab März - warum? 

Mit dieser Verzögerung, werden die gestiegenen Abgaben erst im März auf dem Konto zu sehen sein. Hier muss dann noch zwischen der nachschüssigen und vorschüssigen Rente unterschieden werden. Wie die DRV auf Nachfrage von inFranken.de bestätigt. "Je nachdem, ob die Rente vorschüssig oder nachschüssig gezahlt wird, sind diese Auswirkungen dann für die Rentnerinnen und Rentner erkennbar."

Die vorschüssige Rente kommt für den März bereits am 27. Februar 2026 und die nachschüssige Rente für März wird am 31. März 2026 überwiesen. (Alle Termine für alle Auszahlungsarten gibt es in einem Überblick-Artikel)

Eine Information im Vorfeld wird es durch die DRV in der Regel nicht geben. Rentner können erst über ihre Kontoauszüge oder beim Online-Banking sehen, wie viel weniger sie an Rente überwiesen bekommen. Für die Rente für die Monate Januar und Februar werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Als Grund für das Vorgehen nennt die Deutsche Rentenversicherung die gesetzlichen Vorgaben, die bei Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.

Bis zu 121 Euro mehr für die Krankenkasse 

Schaut man auf die Seite des Vergleichsportals Verivox, dann zeigt sich das ganze Ausmaß der gestiegenen Beiträge der Krankenkassen für die Rente. Dort heißt es:

  •  Senioren mit Bezügen in Höhe der sogenannten Standardrente müssen bis zu 121 Euro mehr im Jahr für die Krankenversicherung zahlen.

Bei der Berechnung hat sich Verivox an den Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) orientiert. Hier wird das durchscnittliche Einkommen in der Rente für einen Rentner der 45 Jahre lang ein Einkommen in Höhe des Durchschnitts aller Rentenversicherten bekommen hat, auf 1.835,55 Euro im Monat festgelegt. 

Mit einem Krankenkassenwechsel können Ruheständler die höheren Belastungen abfedern und bis zu 771 Euro sparen. Dem Bericht zufolge könnte ein Wechsel von der teuersten zur günstigsten Krankenkasse für Senioren mit Standardrente eine Ersparnis von 243 Euro pro Jahr bringen.

Sollte man als Rentner die Krankenkasse jetzt lieber wechseln?

Sinnvoll ist es, sich zu informieren und zu vergleichen. Eine günstige Krankenkasse finden ist nicht immer ganz leicht. Viele Anbieter haben ihre Beiträge erhöht. Gegenüber inFranken.de erklärt die Verbraucherzentrale Bayern: "Trotz der Erhöhungen der Zusatzbeiträge stehen wir nach wie vor auf dem Standpunkt, dass ein Wechsel gut überlegt sein sollte."

Was können Rentner jetzt tun? Das Portal rentenbescheid24 gibt dazu eine Einschätzung ab:

  • Man sollte Krankenkassen vergleichen, da der Zusatzbeitrag individuell ist.
  • Man sollte eine mögliche "Erhöhungen frühzeitig prüfen".
  • Man sollte die "Rentenauszahlung ab März kontrollieren".

WICHTIG: Die Experten von rentenbescheid24 weisen darauf hin, man bei einer sehr niedrigen Rente durchaus den Anspruch auf  Grundsicherung oder Zuschüsse bekommen könnte. 

Das Recht zur Kündigung der Krankenkasse in der Rente

Die gute Nachricht: Ein Wechsel der Krankenkasse ist relativ einfach möglich. Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Jede Kasse erhebt unterschiedliche Zusatzbeiträge, und hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Einmal im Jahr kann man die Krankenkasse wechseln und so möglicherweise Beiträge sparen.

Wer in Rente geht, ist bereits meist Mitglied einer Krankenkasse. Laut der Deutschen Rentenversicherung kann man "anlässlich des Beginns einer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner oder einer Rentenantragstellermitgliedschaft eine andere Krankenkasse wählen". Folgende Möglichkeiten gibt es: 

  • die Krankenkasse, bei der du zuletzt versichert warst
  • die Krankenkasse des Ehepartners
  • die Krankenkasse, bei der ein Elternteil versichert ist (zum Beispiel, wenn du als Student eine Halbwaisenrente beziehst)
  • die AOK deines Wohnortes
  • eine Ersatzkasse
  • eine Betriebskrankenkasse
  • eine Innungskrankenkasse
  • die Knappschaft

Hat man sich für eine Krankenkasse entschieden, ist man demnach mindestens 12 Monate an diese Wahl gebunden.

Neuerungen: So werden Senioren informiert

Ob man von dem höheren Zusatzbeitrag betroffen ist, erfährt man mit dem Kontoauszug der jeweiligen Bank. WICHTIG: "Nur in Ausnahmefällen versendet die Rentenversicherung schriftliche Bescheide":

  • Bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen
  • In Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind
  • Wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt

Stellt man beim Blick auf den Kontoauszug fest, dass die Rente kleiner ausfällt, sollte man sich bei seiner Krankenkasse über den aktuellen Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse informieren. 

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