Realsplitting statt Ehegattensplitting? Beispielrechnung zeigt Folgen
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Donnerstag, 09. April 2026
Geht es nach Lars Klingbeil, soll anstelle des Ehegattensplittings künftig das Realsplitting eingeführt werden. Aber wie würde sich das finanziell auswirken?
Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil (SPD) will das Ehegattensplitting abschaffen. Wie eine Alternative aussehen könnte, skizzierte sein Ministerium nun in einem Entwurf. Demnach sei "ein sogenanntes fiktives Realsplitting" geplant, heißt es in einem Dokument, über das zuerst der Spiegel berichtete. Aber wie würde sich das finanziell auswirken? Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat Rechenbeispiele veröffentlicht.
Mit der Umstellung erhofft sich Klingbeil, zehntausende Vollzeitstellen besetzen und steuerliche Fehlanreize beseitigen zu können. Doch wie funktioniert das Realsplitting? Laut dem IW kann der besserverdienende Partner bei diesem Modell nur einen fixen Betrag an den Partner übertragen, im Raum steht demnach eine Summe in Höhe des Grundfreibetrags (aktuell 12.348 Euro).
Abschaffung des Ehegattensplittings? Wer darunter leiden würde
Stefan Heine, Geschäftsführer des Steuer-Tools Smartsteuer, betont im Gespräch mit inFranken.de im Hinblick auf die aktuelle Regelung bei der Einkommensteuer: "Wenn ich heirate und unterschiedliche Einkommen habe, habe ich steuerliche Vorteile. Wenn beide genau gleich viel verdienen, hat die Ehe steuerlich aber keine Vorteile."
Er verdeutlicht: "Der Vorteil des Ehegattensplittings ist umso größer, je stärker sich die zu versteuernden Einkommen der Ehepartner unterscheiden." Eine Umstellung würde also vor allem Paare treffen, bei denen nur ein Ehepartner arbeitet oder deren Einkommen sich sehr stark voneinander unterscheidet. Welche finanziellen Folgen die Reform konkret hätte, zeigen Rechenbeispiele des IW:
- Beide Partner verdienen 50.000 Euro: Die Steuerlast beträgt 22.062 Euro, weder Ehegattensplitting noch Realsplitting bringen hier finanzielle Vorteile.
- Eine Person verdient 50.000 Euro, die andere 25.000 Euro: Sowohl das Ehegattensplitting als auch das Realsplitting sparen dem Paar hier 540 Euro. Es gibt keinen finanziellen Unterschied.
- Eine Person verdient 70.000 Euro, die andere 25.000 Euro: Das Ehegattensplitting spart dem Paar hier 1752 Euro im Jahr, das Realsplitting 1396 Euro.
- Eine Person verdient 70.000 Euro, die andere nichts: Das Ehegattensplitting wirkt sich hier massiv aus: Ohne würde das Paar 6.924 Euro mehr im Jahr zahlen. Das Realsplitting würde das Paar nur noch um 4.928 Euro entlasten.
Steuerliche Vorteile durch die Hochzeit: So funktioniert das Ehegattensplitting
Prinzipiell haben verheiratete Paare aktuell bei jeder Steuererklärung die Wahl, ob sie sich mit ihrem Partner zusammenveranlagen lassen oder getrennte Steuererklärungen abgeben - je nachdem, was lukrativer ist. Meist sei die gemeinsame Veranlagung jedoch günstiger. Entscheidet sich ein Ehepaar für diese, greift das Ehegattensplitting. Dieses funktioniert laut dem Experten folgendermaßen:
- Einkommen werden addiert: Verdient eine Person in der Partnerschaft 60.000 Euro im Jahr und die andere 30.000 Euro, addiert man beide Einkommen und erhält einen Betrag von 90.000 Euro.
- Mittelwert wird berechnet: Beim Ehegattensplitting wird nun so gerechnet, als ob sich das Gehalt gleichmäßig auf beide Partner aufteilt. In diesem Beispiel würde das angenommene Einkommen pro Person also bei 45.000 Euro liegen.
- Steuersatz wird ermittelt: Für das Jahreseinkommen von 45.000 Euro werden dann die Steuern ermittelt. Diese fallen pro Person, also zweimal, an.
- Unterschied zur Einzelveranlagung: Würden die Einkommen in diesem Beispiel einzeln veranlagt, fielen für die Person mit dem höheren Einkommen Steuern in Höhe von 14.233 Euro an. Für die Person mit dem niedrigeren Einkommen würde die Steuerlast 4.217 Euro betragen. Insgesamt würden somit 18.450 Euro Steuern fällig. Auf 45.000 Euro Jahreseinkommen fallen jedoch 8.835 Euro Einkommensteuer an, insgesamt damit 17.670 Euro. Der Vorteil des Ehegattensplittings beträgt in unserem Beispiel also 780 Euro.