Privatwagen für Dienstfahrten: Rechte, Pflichten und Risiken
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026
Wer seinen Privatwagen für die Arbeit nutzt, muss rechtlich und finanziell einiges beachten. Versicherung, Kostenerstattung und Haftung sind oft komplex geregelt.
Ob für einen Geschäftstermin, eine Messe oder eine Weiterbildung außerhalb des Büros – oft stellt sich die Frage nach dem passenden Verkehrsmittel. Wenn öffentliche Verkehrsmittel keine Option sind, kommt der eigene Pkw ins Spiel. Doch darf der Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte ihr privates Auto für dienstliche Zwecke einsetzen? Zusätzlich ist zu klären, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Kosten auf Arbeitnehmer zukommen.
Dienstfahrt mit dem Privatwagen: Was Arbeitnehmer wissen sollten
"Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer in der Regel nicht dazu zwingen, sein privates Fahrzeug zu nutzen", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Ausgenommen ist, wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich so vereinbart ist.
Der folgende Grundsatz gilt im Arbeitsrecht ( § 611a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Arbeitsmittel, und dazu gehört auch ein Pkw, sind vom Arbeitgeber dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wird ein Auto für die Tätigkeit benötigt, muss eigentlich die Firma es stellen.
Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeitenden natürlich fragen, ob sie mit dem Privatwagen zu einem Geschäftstermin fahren. Die Beschäftigten entscheiden dann, ob sie ihr Fahrzeug nutzen oder nicht.
Wie sieht die Kostenerstattung durch die Firma aus?
Mitarbeitende, die einen Arbeitsvertrag mit solchen Konditionen unterschreiben oder die Nutzung ihres Pkws anbieten, sollten darauf achten, dass alles rund ums Finanzielle der Fahrten rechtzeitig geklärt ist.
So sollte abgesprochen werden, welchen Aufwandsersatz und welches Kilometergeld der Arbeitgeber zahlt. Der Arbeitgeber kann 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Zu bedenken ist allerdings, dass der ADAC eine andere Rechnung aufmacht. Ein gefahrener Kilometer kostet je nach Fahrzeugklasse im Schnitt zwischen 30 und 75 Cent, laut Berechnungen des ADAC Autokosten-Vergleichs. Für den Golf 1.5 eHybrid Life DSG berechnet der Automobilclub Durchschnittskosten pro gefahrenen Kilometer von 65,8 Cent. Ob der Arbeitgeber diese Kostenpauschale zugrunde legt, gilt es zu klären.