Druckartikel: Post zur Rente: Auf diese Nachricht zur Steuer müssen Senioren achten

Post zur Rente: Auf diese Nachricht zur Steuer müssen Senioren achten


Autor: Dominik Jahn

Deutschland, Donnerstag, 22. Januar 2026

Die Deutsche Rentenversicherung berichtet über wichtige Abläufe rund um die Steuererklärung für die Rente, die Senioren kennen sollten.
Senioren sollten wichtige Informationen zur Steuererklärung aus den Rentenbezugsmitteilungen der Deutschen Rentenversicherung beachten, die bis Ende Februar 2026 verschickt werden.


Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt noch bis Ende Februar 2026 wichtige Post zur Rente. Es geht dabei um wichtige Daten zur Steuer. Senioren sollten sich die Rentenbezugsmitteilungen genau durchlesen. Die Informationen sind entscheidend für die Steuererklärung und werden jedes Jahr zum Jahresanfang automatisch verschickt - sobald man es einmal beantragt hat.

Warum sollte man die Post genau prüfen? Während die Rentner die Post im Briefkasten vorfinden, werden die Daten gleichzeitig auch an die Finanzämter übermittelt. Es ist wichtig, darauf zu achten, ob alle Abgaben richtig sind. Fehler könnten sich sonst auf die zu entrichtende Steuer auswirken.

Was bedeutet die Vorgehensweise der Rentenversicherung für die Rente?

Die DRV schlüsselt in einem Beitrag die entscheidenden Bedeutungen der Vorgehensweise auf: 

  • Senioren können entnehmen, welche Daten Ihr Finanzamt erhalten hat.
  • Die Steuererklärung wird durch die direkte Übertragung an das Finanzamt leichter. Die 'Anlage R' und die 'Anlage Vorsorgeaufwand' müssen nicht mehr ausgefüllt werden.
  • Wichtig: Nur wenn man das Ergebnis der Steuererklärung mithilfe eines Steuerberechnungsprogramms vorab wissen möchte, muss man die Daten eintragen. Die Rentenbezugsmittteilung erklärt dann genau, wo welche Werte einzutragen sind.

Welche Daten gehen an das Finanzamt?

  • Höhe der Jahresbruttorente
  • Beginn der Rente 
  • einbehaltene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Steuerpflichtiger Rentenerhöhungsbetrag ab Beginn der Rente

Für die Steuererklärung für die Rente muss man auf die Bruttorente schauen

Laut dem Portal rentenbescheid24.de ist es für Rentner besonders wichtig, darauf zu achten, dass die Bruttorente nicht gleich Auszahlungsbetrag ist. 

  • Für die Steuer zählt demnach die Bruttorente

Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge, der steuerfreie Rentenanteil und diverse Pauschbeträge werden laut Bericht zwar abgezogen, Grundlage für die Besteuerung bleibt die Bruttorente. 

Die Steuerfalle mit der Erhöhung der Rente

Bereits im Jahr 2025 hat inFranken.de darauf hingewiesen, dass viele Senioren durch die Rentenerhöhung in eine Steuerfalle tappen können. Sie haben mehr Geld und damit zum Teil erstmals auch entsprechende Steuerabgaben. Damals hieß es in einem Schreiben der Bundesregierung, dass "die Zahl der Rentner, die 2025 neu zur Besteuerung dazukommen, bei rund 73.000 liegen würde". 

Das Portal rentenbescheid 24 weist auch für 2026 auf diesen Umstand hin. Durch die Erhöhung überschreiten viele Rentner erstmals den Grundfreibetrag. Sie werden steuerpflichtig, mussten aber bisher keine Steuererklärung abgeben. Laut den Experten sind besonders betroffen:

  • Rentner mit Doppelrenten (Altersrente und Witwenrente)
  • Rentner mit Zusatz- oder Hinterbliebenenrenten
  • Alleinstehende mit nur einer Rente knapp unter dem Freibetrag und Zusatzeinkommen aus Arbeit

Wie kann ich meinen Antrag auf Rentenbezugsmitteilung stellen?

Die Deutsche Rentenversicherung hat über ihre Internetseite einen direkten Zugang zum Antrag auf die Rentenbezugsmitteilung

Dort finden Interessierte alle Informationen über die Meldung an die Finanzverwaltung  zur Versichertenrente) oder zur Hinterbliebenenrente.

Wichtig: Man braucht dafür die eigene Versicherungsnummer.