Pokern & Schafkopf mit Freunden um Geld: Ist das illegales Glücksspiel?
Autor: Christoph Eberle
München, Sonntag, 08. November 2026
Wann ist Poker, Schafkopf oder Watten mit Freunden um Geld verboten und illegales Glücksspiel? Was Innenministerium und Staatsanwaltschaft in Bayern sagen - ein Überblick.
Eine gemütliche Kartenspielrunde mit Freunden macht Spaß. Doch was ist, wenn mit Geldeinsatz gezockt wird – ab wann wird daraus eigentlich illegales Glücksspiel? Die kurze Antwort: Es hängt vor allem davon ab, ob das Spiel vom Zufall oder vom Können bestimmt wird und wie die Runde organisiert ist.
Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel: Das ist ein entscheidender Unterschied
Ob es sich um illegales Glücksspiel handelt, hängt zunächst von der Art des Spiels ab. Hängt der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall ab, handelt es sich per Definition um Glücksspiel. Das gilt laut offizieller Definition etwa für Roulette. Auch das traditionelle bayerische Kartenspiel Watten fällt laut Bayerischem Innenministerium darunter.
Bei einem Geschicklichkeitsspiel kann der Spieler den Ausgang dagegen durch seine Fähigkeiten, Erfahrung und Kenntnisse entscheidend beeinflussen. Das trifft zum Beispiel auf Schafkopf, Darts oder Billard zu. „Unerlaubtes Glücksspiel kann hier definitionsgemäß nicht vorliegen", so ein Sprecher des Innenministeriums.
Theoretisch kann also auch beim Schafkopfen um hohe Beträge gespielt werden. Das Ministerium weist jedoch darauf hin, dass sich aus einer Entgeltlichkeit der Spielteilnahme, besonders bei hohen Beträgen, "regelmäßig rechtliche Folgen ergeben können". Gemeint sind gewerberechtliche, steuerrechtliche oder sicherheitsrechtliche Aspekte.
Ist Poker noch Geschicklichkeitsspiel oder Glücksspiel?
Beim Pokern würden Profis und auch viele Amateurspieler ganz klar sagen: Ich kann als erfahrener Spieler den Spielausgang entscheidend beeinflussen - also muss es doch Geschicklichkeitsspiel sein. Oder ist es doch Glücksspiel?
Die offizielle Definition: "Die bei Pokerturnieren bevorzugt gespielte Variante "Texas Hold’em" enthält sowohl Zufalls- als auch Geschicklichkeitselemente. Da jedoch die Zufallselemente bei der Gewinnentscheidung überwiegen, ist von einem Glücksspiel und nicht von einem Geschicklichkeitsspiel auszugehen. Abzustellen ist auf den Durchschnittsspieler, nicht auf den Pokerprofi", heißt es beispielsweise bei der Landesdirektion Sachsen unter dem Punkt "Glücksspielrecht".
Laut einer Publikation der Universität Münster geht die heutige Rechtsauslegung bezüglich Poker auf ein Gesetz aus dem deutschen Kaiserreich von 1906 zurück. Seitdem habe im Laufe der vergangenen Jahrzehnte diese Frage schon Gerichte sowohl in den USA als auch in Europa beschäftigt.