Plötzliches Erbe: Diese Fehler kommen dich teuer zu stehen
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Samstag, 28. Juni 2025
Du bist plötzlich Erbe? Dann hast du vermutlich viele Fragen, vor allem, wenn du die verstorbene Person kaum kanntest.
- Unerwartet geerbt: Was musst du jetzt unternehmen?
- Kannst du ein Erbe ablehnen?
- Was passiert, wenn du das Erbe annimmst?
Ein plötzliches Erbe kann sowohl für Freude als auch Ernüchterung sorgen, wenn neben einem Vermögen auch Schulden warten. Wir verraten dir deshalb im Folgenden, wie du deine Rechte wahrst und Fallstricke vermeidest.
Unerwartet geerbt: Was musst du jetzt unternehmen?
Unverhofft zu einer großen Summe Geld kommen – das ist der Traum vieler Menschen. Ein plötzliches Erbe kann eine Überraschung sein, bei der du genauer hinsehen musst, denn das deutsche Erbrecht folgt im Allgemeinen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Das heißt, dass nicht nur die Vermögenswerte der verstorbenen Person, sondern auch die Schulden vererbt werden.
Die ersten Schritte nach dem Todesfall sind entscheidend, damit du den Überblick behältst und keine Frist verpasst. Die Information, dass du etwas geerbt hast, erhältst du in der Regel durch Angehörige oder ein Nachlassgericht. Gegebenenfalls meldet sich auch ein Nachlasspfleger bei dir, der von einem Gericht bestellt wurde, um den Nachlass zu sichern und unbekannte Erben zu ermitteln.
Unabhängig davon, wie du davon erfahren hast, solltest du nun zunächst alle relevanten Dokumente des Erblassers sammeln und ein Nachlassverzeichnis erstellen, in dem alle Vermögenswerte und Schulden aufgelistet sind. Damit legst du eine gute Grundlage, um zu bewerten, ob es sinnvoll ist, das Erbe anzutreten oder abzulehnen.
Kannst du ein Erbe ablehnen?
Nachdem du über die Erbschaft informiert wurdest, hast du sechs Wochen Zeit, um sie anzunehmen oder auszuschlagen. Verstreicht die Frist, dann hast du das Erbe automatisch angenommen, und das mit allen Konsequenzen. Hier liegt übrigens auch die Tücke, denn du kannst dir beim Erben nicht die Rosinen herauspicken: Entweder nimmst du alles an oder nichts. Du kannst kein hoch verschuldetes Haus ablehnen, aber dafür das Aktiendepot nehmen.
Eine Ausschlagung musst du persönlich beim Amtsgericht erklären oder notariell beglaubigen lassen. Die größte Herausforderung liegt darin, dass du innerhalb der sechs Wochen einen umfassenden Überblick über den Nachlass bekommen musst. Ohne einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament geben Banken und Versicherungen jedoch häufig keine Auskünfte heraus. Allerdings kann es passieren, dass du durch einen beantragten Erbschein das Erbe rechtlich gesehen bereits angenommen hast. Hier ist also Vorsicht geboten.