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Plötzliches Erbe: Diese Fehler kommen dich teuer zu stehen


Autor: Thomas Grotenclos

Deutschland, Samstag, 28. Juni 2025

Du bist plötzlich Erbe? Dann hast du vermutlich viele Fragen, vor allem, wenn du die verstorbene Person kaum kanntest.
Unerwartet geerbt? So findest du heraus, was zu tun ist.


  • Unerwartet geerbt: Was musst du jetzt unternehmen?
  • Kannst du ein Erbe ablehnen?
  • Was passiert, wenn du das Erbe annimmst?

Ein plötzliches Erbe kann sowohl für Freude als auch Ernüchterung sorgen, wenn neben einem Vermögen auch Schulden warten. Wir verraten dir deshalb im Folgenden, wie du deine Rechte wahrst und Fallstricke vermeidest.

Unerwartet geerbt: Was musst du jetzt unternehmen?

Unverhofft zu einer großen Summe Geld kommen – das ist der Traum vieler Menschen. Ein plötzliches Erbe kann eine Überraschung sein, bei der du genauer hinsehen musst, denn das deutsche Erbrecht folgt im Allgemeinen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Das heißt, dass nicht nur die Vermögenswerte der verstorbenen Person, sondern auch die Schulden vererbt werden.

Die ersten Schritte nach dem Todesfall sind entscheidend, damit du den Überblick behältst und keine Frist verpasst. Die Information, dass du etwas geerbt hast, erhältst du in der Regel durch Angehörige oder ein Nachlassgericht. Gegebenenfalls meldet sich auch ein Nachlasspfleger bei dir, der von einem Gericht bestellt wurde, um den Nachlass zu sichern und unbekannte Erben zu ermitteln.

Unabhängig davon, wie du davon erfahren hast, solltest du nun zunächst alle relevanten Dokumente des Erblassers sammeln und ein Nachlassverzeichnis erstellen, in dem alle Vermögenswerte und Schulden aufgelistet sind. Damit legst du eine gute Grundlage, um zu bewerten, ob es sinnvoll ist, das Erbe anzutreten oder abzulehnen.

Kannst du ein Erbe ablehnen?

Nachdem du über die Erbschaft informiert wurdest, hast du sechs Wochen Zeit, um sie anzunehmen oder auszuschlagen. Verstreicht die Frist, dann hast du das Erbe automatisch angenommen, und das mit allen Konsequenzen. Hier liegt übrigens auch die Tücke, denn du kannst dir beim Erben nicht die Rosinen herauspicken: Entweder nimmst du alles an oder nichts. Du kannst kein hoch verschuldetes Haus ablehnen, aber dafür das Aktiendepot nehmen.

Eine Ausschlagung musst du persönlich beim Amtsgericht erklären oder notariell beglaubigen lassen. Die größte Herausforderung liegt darin, dass du innerhalb der sechs Wochen einen umfassenden Überblick über den Nachlass bekommen musst. Ohne einen Erbschein oder ein eröffnetes Testament geben Banken und Versicherungen jedoch häufig keine Auskünfte heraus. Allerdings kann es passieren, dass du durch einen beantragten Erbschein das Erbe rechtlich gesehen bereits angenommen hast. Hier ist also Vorsicht geboten.

Eine Alternative ist ein notarielles Testament, in dem du als Erbe ausgewiesen bist. Bei Unsicherheiten und größeren Beträgen solltest du dich in jedem Fall von Fachanwälten für Erbrecht oder Steuerberatern unterstützen lassen. Sie helfen dir, die finanzielle Lage des Nachlasses zu bewerten und eine gute Entscheidung zu treffen. Solltest du dir auch nach sechs Wochen noch unsicher sein, dann kannst du eine Nachlassverwaltung beantragen. Das Nachlassgericht bestellt einen Verwalter, der die Schulden aus der Erbmasse begleicht. Der Vorteil ist hierbei: Reicht das Erbe nicht aus, dann haftest du nicht mit deinem Privatvermögen. Eine Nachlassverwaltung kann bis zu zwei Jahre nach der Erbschaft beantragt werden.

Was passiert, wenn du das Erbe annimmst?

Hast du das Erbe angenommen, dann beginnt die eigentliche Arbeit. Nun geht es darum, dass du den Nachlass sicherst, verwaltest und möglicherweise strategisch nutzt. Sammle alle Verträge, Rechnungen und Briefe und sortiere sie. Führe ein detailliertes Nachlassverzeichnis, um alle Vermögenswerte und Schulden im Blick zu haben. Nimm dir Zeit, alles zu prüfen und scheue dich nicht davor, Expertenrat einzuholen.

Ein kritischer Punkt sind Immobilien: Sie müssen in Schuss gehalten werden, und rundherum gilt es, alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu klären, um Haftungsfragen sicherzustellen. Übrigens müssen auch ungewöhnliche Erbstücke wie Tiere oder Waffen bedacht werden: Für Tiere musst du ein neues zu Hause oder eine Pflege arrangieren und bei Waffen sind die gesetzlichen Vorschriften für deren Lagerung dringend zu beachten.

Beachte ebenso die Steuerfreibeträge bei der Erbschaftssteuer: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen steuerfrei 500.000 Euro erben, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro , Enkelkinder 200.000 Euro , Eltern und Großeltern 100.000 Euro , Geschwister, Neffen und Nichten 20.000 Euro. Alle anderen Personen ebenfalls 20.000 Euro . Wichtig zu wissen ist, dass nur der Betrag über der geerbten Summe versteuert wird. Erhältst du als Freund ein Erbe von 25.000 Euro , dann sind 20.000 Euro steuerfrei und nur die restlichen 5000 Euro werden versteuert.