PKV oder GKV im Ruhestand: Was Rentner nach dem Gerichtsurteil wissen müssen
Autor: Patricia Schlösser-Christ
Deutschland, Mittwoch, 26. November 2025
Rentner können unter bestimmten Bedingungen von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln – Teilrente und Einkommensgrenze sind entscheidend.
- Gerichtsurteil bringt Bewegung beim Wechsel von PKV zu GKV
- Teilrente kann den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erleichtern
- Einkommensgrenze spielt beim Wechsel eine zentrale Rolle
- Rentner sollten ihre Versicherungsoptionen rechtzeitig prüfen
Die Krankenversicherung im Ruhestand ist für viele Rentner eine wichtige Frage. Ein aktuelles Gerichtsurteil sorgt dafür, dass der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung nun einfacher möglich ist. Besonders Teilrenten und Einkommensgrenzen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann von besseren Leistungen und niedrigeren Beiträgen profitieren. Dennoch sollten individuelle Faktoren und mögliche Nachteile sorgfältig abgewogen werden. Eine professionelle Beratung hilft, die beste Lösung für die persönliche Situation zu finden.
So läuft der Wechsel von PKV zu GKV ab
Viele privatversicherte Rentner sehen sich mit hohen Beiträgen zu ihrer Krankenversicherung konfrontiert. Was während des Berufslebens finanziell gut stemmbar war, kann in der Rente zur großen Belastung werden. Daher streben viele Rentner einen Wechsel von der PKV in die GKV an. Das Problem: Für Privatversicherte ist ein Wechsel ab 55 Jahren nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Viele müssen die hohen Kosten für die Privatversicherung somit trotz des niedrigeren Einkommens als Rentner weiterhin aufbringen.
In der Tat lassen sich die Kosten durch einen Wechsel in die GKV oft deutlich senken. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragssätze einkommensabhängig erhoben. Das bedeutet, wer weniger verdient, zahlt geringere Beiträge. Bei der privaten Krankenversicherung hängt der Beitragssatz von individuellen Faktoren ab. Er kann im Alter sogar steigen, da die Beitragszahlungen in der PKV an Risikofaktoren wie Alter oder Gesundheitszustand gekoppelt sind. Der individuelle Beitrag für Versicherte kann somit stark variieren.
Die Beitragsgestaltung in PKV und GKV zeigt, dass Rentner durch den Wechsel tatsächlich sparen und ihre finanzielle Belastung reduzieren können. Ein Wechsel bietet somit oft finanzielle Vorteile. Normalerweise ist der Wechsel von PKV zu GKV für Rentner jedoch, wie bereits erwähnt, ab einem Alter von 55 Jahren ausgeschlossen. Ein aktuelles Urteil könnte nun neue Möglichkeiten für eine Rückkehr zur GKV für Rentner eröffnen. So könnte der Bezug einer Teilrente den Wechsel in die GKV ermöglichen.
Gerichtsurteil: Das ändert sich für Rentner beim Kassenwechsel
In dem aktuell vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg verhandelten Fall klagte ein 1945 geborener Rentner sein Recht auf einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Der Hintergrund: Der privat krankenversicherte Kläger wandelte seine Vollrente zum 1. Februar 2022 in eine Teilrente nach § 42 Abs. 1 SGB VI um. Dadurch ergab sich eine Reduzierung auf 458,16 Euro monatlich. Aufgrund der geringeren Rente beantragte er die Familienversicherung über seine gesetzlich versicherte Ehefrau. Zunächst gewährte die GKV dem Rentner die Familienversicherung, da seine Rente unter der damals geltenden Einkommensgrenze von 470 Euro lag, die laut § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V für die Aufnahme in die Familienversicherung nicht überschritten werden durfte. Im Mai 2022 kehrte der Kläger jedoch zur Vollrente zurück. Daraufhin widerrief die Krankenkasse die Familienversicherung rückwirkend. Die Begründung: Die Einkommensgrenze sei vorausschauend überschritten worden.
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied zugunsten des Rentners (L 5 KR 1336/23). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Teilrente ein gesetzlich zulässiges Gestaltungsrecht sei und das Einkommen in dieser Zeit unter der zulässigen Einkommensgrenze lag. Der spätere Wechsel zurück zur Vollrente ändere nichts am zum Zeitpunkt des Teilrentenbezugs bestehenden Versicherungsanspruch.