Neue VDE-Richtlinie bringt Erleichterungen für die Balkonkraftwerk-Community
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 14. April 2026
Die VDE-Richtlinie für Balkonkraftwerke schafft Erleichterungen und gibt mehr Sicherheit. Solar-Experte Christian Ofenheusle bewertet die neue Richtlinie und zeigt, welche neuen Möglichkeiten sie eröffnet.
- Eröffnet die finale VDE-Richtlinie neue Möglichkeiten?
- Sind jetzt neue, leistungsstärkere Balkonkraftwerke möglich?
- Sind auch andere Technologien als die Sonne erlaubt?
Balkonkraftwerkbesitzende (BKW) können aufatmen: Die endgültige Fassung der VDE-Niederspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4105) bringt mehr Sicherheit und der Anschluss bleibt einfach. Neu ist, dass Steckerspeicher und der Schukostecker ausdrücklich zugelassen sind. Darüber haben wir bei inFranken.de bereits berichtet. Doch damit nicht genug: Es gibt jetzt ein neues Anmeldeformular beim Netzbetreiber, das offenbar neue Möglichkeiten eröffnet – das meint zumindest Solar-Experte Christian Ofenheusle.
Eröffnet die finale VDE-Richtlinie neue Möglichkeiten?
Solar-Experte Christian Ofenheusle, der als Inhouseberater bei Kleines Kraftwerk, einem der Marktführer der Branche, und als Vorsitzender des Bundesverbands Steckersolar viele Entscheider in Wirtschaft und Politik berät, geht fest davon aus, dass das neue Anmeldeformular der Netzbetreiber völlig neue Möglichkeiten eröffnet. Er sieht in der "finalen Richtlinie" der VDE-AR-N 4105 gleich mehrere Verbesserungen und Überraschungen.
Zum einen sind Steckerspeicher ohne Fotovoltaik nun ausdrücklich berücksichtigt. "Damit erkennt die Richtlinie eine Gerätekategorie an, die in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat", kommentiert Ofenheusle.
Zum anderen wird auch der Schutzkontaktanschluss akzeptiert – wenn das Gerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. "Damit wird eine wichtige Hürde für Verbraucher beseitigt und die Installation kleiner Anlagen deutlich vereinfacht."
Sind jetzt neue, leistungsstärkere Balkonkraftwerke möglich?
Eine der größten Neuerungen der Richtlinie ist ein neues standardisiertes Anmeldeformular für kleine Erzeugungsanlagen. Dieses Formular gilt für alle BKW-Erzeugungsgeräte, die mehr als 800 VA (Voltamper) Einspeiseleistung erzeugen und die beim Netzbetreiber anzumelden sind.
Aber: Normale BKW (bis 800 VA/2000 Watt Modulleistung) sind nicht mehr beim Netzbetreiber zu registrieren. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur in Bonn reicht völlig aus.