Druckartikel: Neue VDE-Richtlinie bringt Erleichterungen für die Balkonkraftwerk-Community

Neue VDE-Richtlinie bringt Erleichterungen für die Balkonkraftwerk-Community


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Dienstag, 14. April 2026

Die VDE-Richtlinie für Balkonkraftwerke schafft Erleichterungen und gibt mehr Sicherheit. Solar-Experte Christian Ofenheusle bewertet die neue Richtlinie und zeigt, welche neuen Möglichkeiten sie eröffnet.
Für Minikraftwerke auf dem Balkon gelten jetzt vereinfachte Sicherheitsregeln.


Balkonkraftwerkbesitzende (BKW) können aufatmen: Die endgültige Fassung der VDE-Niederspannungsrichtlinie (VDE-AR-N 4105) bringt mehr Sicherheit und der Anschluss bleibt einfach. Neu ist, dass Steckerspeicher und der Schukostecker ausdrücklich zugelassen sind. Darüber haben wir bei inFranken.de bereits berichtet. Doch damit nicht genug: Es gibt jetzt ein neues Anmeldeformular beim Netzbetreiber, das offenbar neue Möglichkeiten eröffnet – das meint zumindest Solar-Experte Christian Ofenheusle

Eröffnet die finale VDE-Richtlinie neue Möglichkeiten?

Solar-Experte Christian Ofenheusle, der als Inhouseberater bei Kleines Kraftwerk, einem der Marktführer der Branche, und als Vorsitzender des Bundesverbands Steckersolar viele Entscheider in Wirtschaft und Politik berät, geht fest davon aus, dass das neue Anmeldeformular der Netzbetreiber völlig neue Möglichkeiten eröffnet. Er sieht in der "finalen Richtlinie" der VDE-AR-N 4105 gleich mehrere Verbesserungen und Überraschungen.

Zum einen sind Steckerspeicher ohne Fotovoltaik nun ausdrücklich berücksichtigt. "Damit erkennt die Richtlinie eine Gerätekategorie an, die in den vergangenen Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen hat", kommentiert Ofenheusle.

Zum anderen wird auch der Schutzkontaktanschluss akzeptiert – wenn das Gerät der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 entspricht. "Damit wird eine wichtige Hürde für Verbraucher beseitigt und die Installation kleiner Anlagen deutlich vereinfacht."

Sind jetzt neue, leistungsstärkere Balkonkraftwerke möglich?

Eine der größten Neuerungen der Richtlinie ist ein neues standardisiertes Anmeldeformular für kleine Erzeugungsanlagen. Dieses Formular gilt für alle BKW-Erzeugungsgeräte, die mehr als 800 VA (Voltamper) Einspeiseleistung erzeugen und die beim Netzbetreiber anzumelden sind.

Aber: Normale BKW (bis 800 VA/2000 Watt Modulleistung) sind nicht mehr beim Netzbetreiber zu registrieren. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur in Bonn reicht völlig aus.

Im Umkehrschluss eröffnet das neue Anmeldeformular der Netzbetreiber nach Einschätzung von Solar-Experte Christian Ofenheusle neue Möglichkeiten. "Über das neue Formular können Nutzer selbst Anlagen anmelden, deren Modulleistung über 2000 Watt hinausgeht." Theoretisch wären bis zu sieben Kilowatt möglich, so die spitzfindige Interpretation von Ofenheusle – vorausgesetzt, der Betreiber verfügt über ausreichend Platz und einen entsprechenden Strombedarf.

Sind auch andere Technologien als die Sonne erlaubt?

Rein technisch betrachtet sind damit deutlich größere Solaranlagen im Haushaltsbereich möglich, die "eine ganz neue Kategorie von Anlagen" zulassen. Während klassische BKW bislang typischerweise aus zwei bis vier Modulen bestehen, wären künftig deutlich größere Systeme denkbar.

Und warum gerade bis zu sieben kW? Das ist für Ofenheusle einfach zu erklären: "Nach aktueller Gesetzeslage wird ab dieser Anlagengröße der Einbau eines Smart Meters verpflichtend, was zusätzliche Kosten verursachen kann." Nicht nur Solar, auch andere Technologien profitieren davon. Die einzige Voraussetzung: Der Anschluss muss über eine sichere elektrische Verbindung erfolgen. In den neuen Formularen sind ausdrücklich auch andere Technologien genannt:

  • Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen (KWK-Anlagen),
  • Brennstoffzellen und 
  • kleine Windenergieanlagen.