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Neue Heizkosten-Regel: Was jetzt auf Mieter zukommt


Autor: Emma Firlus

Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026

Wer seine Heizkosten senken will, soll künftig schneller sehen, wie viel Energie er verbraucht. Neue Messgeräte und monatliche Verbrauchsinformationen bringen für viele Mieter Änderungen.
Heizung, Zähler, Abrechnung: Was sich für Mieter ändert.


Für viele Mieter verändert sich in diesem Jahr die Art, wie ihr Heizverbrauch erfasst und mitgeteilt wird. Hintergrund ist die 2021 novellierte Heizkostenverordnung. Bis Ende 2026 müssen in den betroffenen Wohngebäuden die Messgeräte für Heizung und Warmwasser grundsätzlich fernablesbar sein. Für Bewohner bedeutet das nicht nur neue Technik an Heizkörpern und Wasserleitungen.

Alte Zähler müssen vielerorts weichen

Zunächst geht es um die Technik im Gebäude. In vielen Mehrfamilienhäusern müssen ältere Geräte zur Verbrauchserfassung in den kommenden Monaten ausgetauscht werden.

Betroffen sind insbesondere alte Heizkostenverteiler mit Verdunstungstechnik sowie Messgeräte, die nicht über ein integriertes Funkmodul verfügen, schreibt der Berliner Mieterverein. Moderne Geräte lassen sich häufig an entsprechenden Funksymbolen oder Hinweisen auf dem Display erkennen. Ältere Modelle zeigen dagegen meist lediglich Verbrauchswerte oder Angaben zum letzten Stichtag an.

Die Vorgabe gilt grundsätzlich für Gebäude mit einer zentralen Heiz- oder Warmwasserversorgung und mehreren Parteien. Eine Ausnahme besteht unter anderem bei Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, wenn eine davon vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Auch Wohnungen mit dezentralen Heizsystemen wie Gasetagenheizungen fallen nicht unter diese Austauschpflicht.

Jeden Monat Informationen zum Heizverbrauch

Mit der neuen Technik ändert sich auch etwas für die Mieter. Sobald fernablesbare Geräte installiert sind, müssen Vermieter regelmäßig über den individuellen Energieverbrauch informieren.

Die Informationen müssen mindestens einmal monatlich zur Verfügung gestellt werden. Möglich sind sowohl digitale Wege als auch die Übermittlung auf dem Postweg. Bei einer digitalen Lösung kann die Information beispielsweise per E-Mail erfolgen; ein bloßes Bereitstellen neuer Daten in einem Portal reicht nicht aus, wenn der Mieter darüber nicht entsprechend informiert wird.

In den Verbrauchsinformationen können neben dem aktuellen Energieverbrauch weitere Angaben enthalten sein. Dazu zählen etwa Energiepreise, Gesamtkosten, entstandene CO₂‑Emissionen sowie klimabereinigte Vergleiche mit dem Vorjahr, heißt es bei ista.com. Ziel der Regelung ist es, Mietern einen besseren Überblick über ihren Verbrauch zu geben und dadurch einen Anreiz zum Energiesparen zu schaffen.

Nicht jeder Zähler arbeitet gleich

Welche Geräte eingesetzt werden, kann der Gebäudeeigentümer grundsätzlich selbst entscheiden. Sie müssen allerdings für die jeweilige Verbrauchserfassung und das vorhandene Heizsystem geeignet sein. Bei Wärme- und Warmwasserzählern gelten zudem eichrechtliche Vorgaben.

Eine Möglichkeit sind Wärmezähler. Sie erfassen die Wassermenge, die durch die Heizungsanlage fließt, sowie die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauf. Auf diese Weise wird die abgegebene Wärmemenge bestimmt. Solche Geräte sind insbesondere bei bestimmten Heizsystemen erforderlich, etwa bei Fußbodenheizungen, und müssen geeicht sein.

Daneben gibt es Heizkostenverteiler. Sie messen nicht unmittelbar eine Wärmemenge in Kilowattstunden, sondern dienen dazu, den jeweiligen Anteil am Gesamtverbrauch zu bestimmen. Bei elektronischen Geräten wird unter anderem die Temperatur des Heizkörpers im Verhältnis zu seiner Umgebung erfasst. Die elektronischen Verteiler können zudem so ausgestattet sein, dass ihre Daten per Funk übertragen werden.

Was bei der Ablesung wichtig ist

Auch wenn die Fernablesung künftig eine größere Rolle spielt, können in Mehrfamilienhäusern noch Geräte ohne Funktechnik vorhanden sein. Dann muss der Verbrauch weiterhin vor Ort erfasst werden.

Mieter sind grundsätzlich verpflichtet, die Ablesung zu ermöglichen. Der Termin muss laut dem Deutschen Mieterbund allerdings rechtzeitig angekündigt werden. Ist ein Bewohner verhindert, muss ein weiterer Termin vereinbart werden können. Eine Schätzung des Verbrauchs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn die Erfassung wegen eines Geräteausfalls oder aus einem anderen zwingenden Grund nicht möglich ist.

Wer seine Werte kontrollieren möchte, kann die Anzeigen vor dem Termin selbst notieren. Das erleichtert den späteren Vergleich mit den Angaben des Messdienstes. Bei einem Ableseprotokoll sollte zudem geprüft werden, ob die eingetragenen Werte tatsächlich stimmen. Eine Unterschrift kann dabei als Anerkennung der dokumentierten Angaben gewertet werden.

Was die neuen Geräte für die Heizkosten bedeuten

Die technische Umrüstung ist für Eigentümer und Vermieter mit Aufwand verbunden. Zu den Kosten der Verbrauchserfassung können unter anderem das Ablesen, der Austausch und die Eichung von Messgeräten sowie die Erstellung der Abrechnung durch einen Dienstleister gehören.

Bei den Heizkosten selbst bleibt es bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung. Ein Anteil der Kosten wird nach dem erfassten Verbrauch verteilt, der übrige Teil nach der Wohn- beziehungsweise Nutzfläche. Für Heizung und Warmwasser sieht die Heizkostenverordnung grundsätzlich eine verbrauchsabhängige Verteilung von 50 bis 70 Prozent vor.

Auch bei einem Mieterwechsel gelten besondere Regeln. Während der Abrechnungsperiode ist grundsätzlich eine Zwischenablesung des verbrauchsabhängigen Anteils vorgesehen. Kosten, die nicht vom tatsächlichen Verbrauch abhängen, werden dagegen zeitanteilig zwischen Vor- und Nachmieter aufgeteilt.

Warum die monatlichen Daten beim Sparen helfen sollen

Der entscheidende Unterschied zur klassischen jährlichen Abrechnung liegt darin, dass der eigene Verbrauch nicht erst lange nach Ende der Abrechnungsperiode sichtbar wird. Mieter können dadurch früher erkennen, wie sich ihr Heizverhalten auf den Energieverbrauch auswirkt.

Gerade elektronische Heizkostenverteiler mit Funkübertragung erleichtern diese laufende Erfassung. Bei einem Wohnungswechsel kann dadurch beispielsweise auf einen Termin mit einem Ableser verzichtet werden. Die Geräte speichern zudem je nach Ausführung frühere Werte, sodass eine Kontrolle möglich ist.

Wer Heizkosten reduzieren möchte, sollte deshalb nicht nur auf die spätere Jahresabrechnung schauen. Entscheidend ist der laufende Verbrauch. Über die Thermostatventile lässt sich die Raumtemperatur an die jeweilige Nutzung anpassen. Die neue monatliche Verbrauchsinformation soll Mietern dabei eine zusätzliche Orientierung geben.