Neue Heizkosten-Regel: Was jetzt auf Mieter zukommt
Autor: Emma Firlus
Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026
Wer seine Heizkosten senken will, soll künftig schneller sehen, wie viel Energie er verbraucht. Neue Messgeräte und monatliche Verbrauchsinformationen bringen für viele Mieter Änderungen.
Für viele Mieter verändert sich in diesem Jahr die Art, wie ihr Heizverbrauch erfasst und mitgeteilt wird. Hintergrund ist die 2021 novellierte Heizkostenverordnung. Bis Ende 2026 müssen in den betroffenen Wohngebäuden die Messgeräte für Heizung und Warmwasser grundsätzlich fernablesbar sein. Für Bewohner bedeutet das nicht nur neue Technik an Heizkörpern und Wasserleitungen.
Alte Zähler müssen vielerorts weichen
Zunächst geht es um die Technik im Gebäude. In vielen Mehrfamilienhäusern müssen ältere Geräte zur Verbrauchserfassung in den kommenden Monaten ausgetauscht werden.
Betroffen sind insbesondere alte Heizkostenverteiler mit Verdunstungstechnik sowie Messgeräte, die nicht über ein integriertes Funkmodul verfügen, schreibt der Berliner Mieterverein. Moderne Geräte lassen sich häufig an entsprechenden Funksymbolen oder Hinweisen auf dem Display erkennen. Ältere Modelle zeigen dagegen meist lediglich Verbrauchswerte oder Angaben zum letzten Stichtag an.
Die Vorgabe gilt grundsätzlich für Gebäude mit einer zentralen Heiz- oder Warmwasserversorgung und mehreren Parteien. Eine Ausnahme besteht unter anderem bei Gebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, wenn eine davon vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Auch Wohnungen mit dezentralen Heizsystemen wie Gasetagenheizungen fallen nicht unter diese Austauschpflicht.
Jeden Monat Informationen zum Heizverbrauch
Mit der neuen Technik ändert sich auch etwas für die Mieter. Sobald fernablesbare Geräte installiert sind, müssen Vermieter regelmäßig über den individuellen Energieverbrauch informieren.
Die Informationen müssen mindestens einmal monatlich zur Verfügung gestellt werden. Möglich sind sowohl digitale Wege als auch die Übermittlung auf dem Postweg. Bei einer digitalen Lösung kann die Information beispielsweise per E-Mail erfolgen; ein bloßes Bereitstellen neuer Daten in einem Portal reicht nicht aus, wenn der Mieter darüber nicht entsprechend informiert wird.
In den Verbrauchsinformationen können neben dem aktuellen Energieverbrauch weitere Angaben enthalten sein. Dazu zählen etwa Energiepreise, Gesamtkosten, entstandene CO₂‑Emissionen sowie klimabereinigte Vergleiche mit dem Vorjahr, heißt es bei ista.com. Ziel der Regelung ist es, Mietern einen besseren Überblick über ihren Verbrauch zu geben und dadurch einen Anreiz zum Energiesparen zu schaffen.