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Neue Förderkonditionen für Wärmepumpen


Autor: Klaus Heimann

, Mittwoch, 22. Juli 2026

Die Förderung für Wärmepumpen wird fortgesetzt, das ist die gute Nachricht. Aber: Die Höhe der Zuschüsse sinkt aber kontinuierlich. inFranken.de informiert über die aktuellen Konditionen.
Die Förderung für Wärmepumpen wird umgestellt.


  • Wie entwickelt sich die Förderung für die Wärmepumpe?
  • Wie teuer wird die Wärmepumpe aus der Nicht-EU-Produktion?
  • Wie setzt sich die Förderung zusammen?
  • Welche Übergangsregelungen gelten für die erteilten Bestätigungen zur Förderung?

Wer sich eine Wärmepumpe anschaffte und sie von seinem Installateur zu Hause einbauen ließ, konnte bisher, unter bestimmten Bedingungen, bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 70 % staatliche Förderung für die Anschaffung und Montage erhalten (darüber hat inFranken.de berichtet). Ohne Vorwarnung ging das dafür eingerichtete Förderportal in der Nacht vom Mittwoch auf Donnerstag (genau vom 8./9. Juli 2026) abrupt und ohne Ankündigung offline. Neuanträge waren nicht mehr möglich. Hintergrund für den Stopp: Die Förderrichtlinie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll bis 2030 rund 2,1 Milliarden Euro einsparen. Deshalb sind Zuschüsse in der bisherigen Höhe nicht mehr zu finanzieren.  Aber was sind jetzt die Konditionen bei der Neuanschaffung von Wärmepumpen, was hat sich geändert?

Wie entwickelt sich die Förderung für die Wärmepumpe?

Erst die gute Nachricht: Neue Anträge für die staatliche Förderung von neuen Wärmepumpen zu stellen, ist seit dem 21. Juli 2026 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder möglich. Allerdings mit schlechteren Fördersätzen. Das ist die Konsequenz aus der Veränderung der BEG. Das Bundeswirtschaftsministerium, unter Ministerin Katherina Reiche (CDU), hat auf diese Anpassung gedrängt und sich in der Bundesregierung durchgesetzt. Thermondo-Chef Felix Plog kritisiert das im Podcast "Das Klimalabor" von ntv mit guten Argumenten.

Bereits in diesem Jahr kann es je nach Fallkonstellation bis zu 3.620 Euro weniger Förderung geben, hat 1KOMMA5° ausgerechnet. Die Zuschüsse zur Wärmepumpe sinken jetzt regelmäßig alle sechs Monate. Bis 2030 wird es bis zu 60 % weniger Förderung für neue Wärmepumpen geben. Wer also umstellen will, der sollte sich beeilen.

Neu in der Förderungskulisse ist, dass Wärmepumpen, die in der EU produziert wurden, einen Bonus erhalten. Nicht-EU-Produkte (vor allem aus China) bekommen weniger Förderung. Diese Regelung wird im ersten Quartal 2027 eingeführt. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %. Zeitgleich erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %.

Wie teuer wird die Wärmepumpe aus der Nicht-EU-Produktion?

Der Unterschied ist beträchtlich und kann mehrere Tausend Euro ausmachen. Als Beispiel legt 1KOMMA5° folgende Rechnung vor: Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro hat, kann im zweiten Halbjahr 2027 für eine in der EU produzierte Wärmepumpe bis zu 18.020 Euro Förderung erhalten.

Entscheidet sich derselbe Haushalt für eine in der EU produzierte Wärmepumpe, erhält er maximal 14.045 Euro. Das sind fast 4.000 Euro weniger, hat 1KOMMA5° errechnet. Die Heizungsförderung für die Wärmepumpe orientiert sich stärker als bisher am Einkommen der Antragsteller. Die bestehenden Boni für die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe (das sind die Grundförderung, Einkommens- und der Klimageschwindigkeitsbonus gemeint) bleiben bestehen, die Förderhöhen ändern sich aber.

An der für eine in der EU produzierte Wärmepumpe ändert sich nichts: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bleibt für den für eine in der EU produzierte Wärmepumpe (Zuschuss Nr.458) sowie die Förderkredite für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für Energiesparen, etwa an der Gebäudehülle.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Grundförderung von 30 %: Diese bleibt zunächst bis zum 1. Januar 2027 gleich. Danach sinkt sie um 15 Prozentpunkte auf 15 %. Zeitgleich erhalten Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden, einen Bonus von 15 % (Wertschöpfungsbonus). Damit wird die Reduktion bei der Grundförderung vollständig ausgeglichen - wenn die Wärmepumpe in der EU hergestellt ist.

Klimageschwindigkeitsbonus: Dieser sinkt zum 21. Juli auf 16 %, danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Er beträgt ab dem 01.02.2027 nur noch 12 %. Und der Einkommensbonus verändert sich ebenfalls. Es gibt jetzt drei Stufen, abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen pro Jahr:

  • Stufe I: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 30.000 Euro gibt es 40 % Förderung.
  • Stufe II: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 40.000 Euro gibt es 30 % Förderung.
  • Stufe III: Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. 50.000 Euro gibt es 10 % Förderung.

Wer ein über 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen hat, geht beim Einkommensbonus für die Anschaffung einer Wärmepumpe leer aus. In diesen Fällen bleiben aber die Grundförderung und der abgesenkte Klimageschwindigkeitsbonus. 60 % bis 70 % der Thermondo-Kunden hätten ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr, das über 50.000 Euro liegt, berichtet Chef Felix Plog. "Die haben über Nacht 3.600 Euro Förderung verloren. Das ist ein harter Schlag." 

Teil II: Wie setzt sich die Förderung zusammen?

Nur bei der ersten Stufe des Einkommensbonus kannst du die maximale staatliche Förderung bis 70 % bei der Wärmepumpe erreichen. Dabei hilft auch der Kinderbonus: Wohnen minderjährige Kinder im Haushalt, sind 10.000 Euro vom zu versteuernden Haushaltseinkommen abzuziehen. Das kann einen Einkommensbonus möglich machen, wenn du dich im Grenzbereich bewegst. 

Höchstgrenze für die förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit: Ab dem 21. Juli 2026 gibt es eine neue Höchstgrenze bei den Anschaffungskosten (Gerät und Montage) für die Wärmepumpe: Er ist um 2.000 Euro gesenkt und liegt bei 28.000 Euro. Ab 1. Februar 2027 wird dieser Betrag halbjährlich (jeweils zum 1.2. und 1.8.) um 750 Euro verringert.

Kältemittel für Wärmepumpen: Die Förderung für umweltfreundliche Kältemittel (mit einem GWP-Wert von max. 150, beispielsweise Propan R290) wird komplett gestrichen. Bislang brachte dies einen Bonus von 5 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Welche Übergangsregelungen gelten für die erteilten Bestätigungen zur Förderung?

Die KfW hat folgende Regelungen für die Übergangszeit veröffentlicht, um ein Desaster wie beim Ende der ersten staatlichen Kaufprämie für Pkw zu vermeiden. Für die Umstellungsphase gelten folgende Bedingungen für die erteilten Bestätigungen zum Antrag (BzA):

Bereits erstellte gültige Bestätigungen behalten in der Umstellungsphase ihre Gültigkeit und werden von der KfW akzeptiert. Neue Bestätigungen zum Antrag gibt es ab dem Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli 2026.

Auf Basis der bestehenden, bisher nicht genutzten Bestätigungen (BzA) sind ab dem 21. Juli 2026 Anträge zu den neuen, angepassten Förderbedingungen möglich. Wichtig ist: Es werden nur bereits erstellte und gültige BzA in der Umstellungsphase akzeptiert.