Kein Gebrauchtwagenverkauf mehr ohne TÜV oder Gutachten: So will es eine neue EU-Richtlinie ab 2026. Was das für die Verkäufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt bedeutet, liest du hier.
- Neue EU-Richtlinie: Das will die EU erreichen
- Neue Vorschriften: Was steht in der EU-Richtlinie?
- Richtig gehandelt: So erbringst du den Nachweis
Bisher war es auf dem Gebrauchtwagenmarkt für private Verkäufer einfach: Du möchtest dein altes Auto verkaufen, dann machst du ein paar Bilder und veröffentlichst ein Inserat – online oder in der Zeitung. Ab 2026 soll es im Vorfeld ein wenig mehr Aufwand geben, wenn du dein Auto verkaufen möchtest. Zumindest, wenn es nach der Europäischen Union (EU) geht. Denn in einer neuen EU-Richtlinie wird nun erwartet, dass ein TÜV-Bericht oder ein Gutachten vorliegen muss, bevor du dein gebrauchtes Auto verkaufst. Wieso das so ist und was das für dich als Käufer und Verkäufer bedeutet, liest du bei uns.
Neue EU-Richtlinie: Das will die EU erreichen
Die Europäische Union möchte den Verkauf von Gebrauchtwagen stärker regulieren. Ab 2026 soll eine neue EU-Richtlinie in Kraft treten, die sich auch auf private Verkäufer und auf Käufer von Gebrauchtwagen auswirken könnte. Dahinter steckt der Wunsch der EU, den Recyclingkreislauf von Fahrzeugen zu optimieren. Ziel ist es laut The European, dass sogar 95 Prozent eines alten Autos wieder verwertbar bzw. dessen Rohstoffe recycelbar sein sollen.
Bereits heute müssen Autohersteller in der Konstruktion neuer Autos auf dieses Ziel hin planen und bauen. Neu ist jetzt, dass sich die Regulierung auch auf gebrauchte Autos und auf Altautos beziehen soll. Ein wesentlicher Aspekt auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist auch der Export alter Autos in Nicht-EU-Länder. Du hast wahrscheinlich auch manchmal eine Visitenkarte am Fenster stecken von Händlern, die auf diesen Markt spezialisiert sind. Und auch dann, wenn du privat verkaufst, wirst du mit der neuen Regelung in Kontakt kommen können.
Die EU möchte dieses Segment des Autoverkaufs mit sogenannten Altautos regulieren. The European zitiert die polnische Umweltministerin wie folgt: "Die Altfahrzeugverordnung ist ein Meilenstein für Europa. Sie reduziert Abfall, verringert unsere Abhängigkeit von kritischen Rohstoffen aus dem Ausland und bringt unsere Automobilindustrie in den Mittelpunkt der Kreislaufwirtschaft." Es soll also die europäische Autoindustrie und Recyclingindustrie gestärkt und zeitgleich Bürokratieaufwand reduziert werden.
Was steht in der EU-Richtlinie?
In der neuen EU-Richtlinie wird festgehalten, dass ein Verkäufer eines Gebrauchtwagens in Zukunft dokumentieren soll, dass es sich bei seinem Auto nicht um ein Altfahrzeug, also um ein eigentlich schrottreifes Auto handelt. Dieser Nachweis muss erbracht werden, egal ob du dein Auto im Inland verkaufst oder ob du es ins Ausland verkaufen möchtest.
Im ersten Schritt gilt diese Nachweispflicht zunächst nur für Autos und leichte Nutzfahrzeuge. Nach und nach soll sich die EU-Richtlinie auf Motorräder, Lkw, Busse und Spezialfahrzeuge beziehen. Wann diese Erweiterung vorgenommen wird, ist laut Kommissionsentwurf noch nicht festgelegt. Aber sicherlich wird auch für diese Fahrzeugtypen ein verbindlicher Nachweis über den technischen Zustand folgen.