Nachzahlung für Millionen Rentner kommt 2028: Kein Antrag notwendig
Autor: Emma Firlus, Lea Mitulla
Deutschland, Mittwoch, 29. Juli 2026
Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 2028 mehr Rente für Kindererziehungszeiten. Die Reform "Mütterrente III" bringt eine Gleichstellung für Eltern vor und nach 1992 und sorgt für Nachzahlungen.
Für zahlreiche Ruheständler in Deutschland kündigt sich eine bedeutende Neuerung an: Die geplante Vereinheitlichung der Bewertung von Kindererziehungszeiten betrifft primär Eltern aus älteren Geburtsjahrgängen. Im Mittelpunkt der Reform steht die sogenannte Mütterrente, die seit einiger Zeit auch Väter einbezieht.
Bisher erhielten Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, eine geringere Anerkennung für die Erziehungszeiten als Eltern jüngerer Jahrgänge. Für Geburten ab 1992 wurden drei Jahre berücksichtigt, während es für frühere Geburten bislang nur zweieinhalb Jahre waren. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, soll ab dem 1. Januar nachgebessert werden: Mit der sogenannten "Mütterrente III" werden Erziehende von vor und ab 1992 geborenen Kindern gleichgestellt. Auch bei der Witwenrente gibt es in diesem und den kommenden Jahren Anpassungen.
"Mütterrente III": Korrektur in der Rentenberechnung soll Millionen betreffen
Die geplante Anpassung führt dazu, dass betroffene Eltern künftig zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Für viele bedeutet das nicht nur eine höhere monatliche Rente, sondern auch eine rückwirkende Ausgleichszahlung für bereits vergangene Zeiträume.
Konkret ist vorgesehen, dass für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet wird. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Pro Kind können insgesamt 36 Monate, also 3 Rentenpunkte, geltend gemacht werden. Bislang wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Ein Rentenpunkt hat Stand Juli 2026 einen Wert von rund 42 Euro im Monat. Je nach Kinderzahl kann sich daraus ein spürbarer Zuschlag zur Rente ergeben. Der genaue Wert lässt sich nicht sagen, da der Rentenwert bis zur ersten Auszahlung 2028 höher sein wird.
Rechenbeispiel mit dem aktuellen Rentenwert
- 1 Rentenpunkt = 42,52 Euro
- 0,5 x 42,52 x Anzahl der Kinder = monatliches Rentenplus
Neben der dauerhaften Erhöhung der monatlichen Bezüge ist auch eine einmalige Nachzahlung vorgesehen. Diese soll das Jahr 2027 betreffen und abhängig von der individuellen Rentenhöhe mehrere hundert Euro ausmachen können. Für viele Betroffene ist das mehr als nur eine symbolische Korrektur. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Rentenansprüche über die Jahre zu einem relevanten finanziellen Unterschied im Ruhestand.