Nach Todesfall: Wie lange bleibt ein Nachlasskonto bestehen?
Autor: Thomas Grotenclos
Deutschland, Sonntag, 16. März 2025
Nach einem Todesfall müssen sich die Hinterbliebenen neben der Beerdigung auch um die Finanzen und das Nachlasskonto kümmern. Wie lange bleibt das Konto eigentlich bestehen?
- Wie lange bleibt das Nachlasskonto bestehen?
- Wie erfährt die Bank vom Tod des Kunden?
- Worauf sollten Hinterbliebene achten?
Wenn ein Angehöriger stirbt, gibt es neben der Trauer viel zu regeln. Dazu gehört auch das Bankkonto des Verstorbenen. Welche Fristen gelten hierbei, wer hat Zugriff und wann sollte das Konto geschlossen werden? Wir erklären dir alles rund um die Finanzen des Hinterbliebenen.
Wie lange bleibt das Nachlasskonto bestehen?
Nach dem Tod des Kontoinhabers wird das Konto üblicherweise in ein sogenanntes Nachlasskonto umgewandelt. Ein Nachlasskonto dient dazu, dass auch nach dem Tod die finanziellen Angelegenheiten einer Person weitergeführt werden können. Dazu zählen beispielsweise offene Rechnungen, die noch beglichen werden müssen, sowie eingehende Rentenzahlungen.
Rechtlich gibt es keine konkrete Frist, wie lange das Konto nach dem Tod bestehen bleiben muss und darf. Theoretisch kann die Bank das Konto oder auch ein Depot sogar unbegrenzt lange weiterlaufen lassen. In der Praxis können Hinterbliebene also noch viele Jahre später Anspruch auf das Guthaben erheben, selbst nach Jahrzehnten.
Allerdings fordern Banken häufig eine schnelle Auflösung, auch wenn es keine gesetzlich festgelegten Fristen für die Auflösung gibt. Hier können die Details in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank entscheidend sein. Enthalten die AGB eine Klausel zur Kontoschließung im Todesfall, ist diese maßgeblich. Auch die Bank ist an diese Bedingungen gebunden.
Wie erfährt die Bank vom Tod des Kunden?
Banken werden nicht automatisch über den Tod eines Kunden informiert, weder das Finanzamt noch das Nachlassgericht teilen der Bank darüber etwas mit. Diese Verantwortung liegt bei den Angehörigen, Erben oder Bevollmächtigten, die dafür eine Sterbeurkunde bei der Bank vorlegen müssen.
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Es ist natürlich möglich, dass die Bank selbst etwas bemerkt, wenn sich die Kontoaktivitäten auffällig ändern und keine Bewegungen mehr erfolgen oder Rechnungen nicht bezahlt werden. Damit die Bank Guthaben freigibt, wird in der Regel ein Erbschein verlangt, der durch das Nachlassgericht ausgestellt wird.