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Mutterschutz nach Fehlgeburt: Schutzfristen und Anspruch


Autor: Tamara Schneider

Deutschland, Sonntag, 03. Mai 2026

Schutzfristen für Mütter gelten auch nach einer Fehlgeburt. Außerdem besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wir erklären dir, wie du als Betroffene am besten vorgehst.
Schutzfristen und Mutterschaftsgeld gelten auch bei Fehlgeburten.


Der Verlust einer Schwangerschaft ist eine körperliche und emotionale Belastung – und zugleich ein rechtlich sensibles Thema. Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) sah bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche lange keine besonderen Schutzfristen vor. Betroffene Frauen mussten Urlaub nehmen oder sich krankschreiben lassen, um ihrer Arbeit fernzubleiben. Seit Sommer 2025 gilt mittlerweile: Auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gelten Schutzfristen und ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Schutzfristen nach einer Fehlgeburt

Mit dem Mutterschutzanpassungsgesetz gelten auch Schutzfristen für Frauen nach einer Fehlgeburt. Die gesetzliche Grundlage für Mutterschutzfristen wurde 2025 erweitert. Die Schutzfristen richten sich nach dem Fortschritt der Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Fehlgeburt. 

So erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu 2 Wochen Schutzfrist, bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche bis zu 6 Wochen Schutzfrist und bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche bis zu 8 Wochen Schutzfrist. 

Schutzfrist bedeutet, dass während dieser Zeit der Arbeitgeber die betroffene Frau grundsätzlich nicht beschäftigen darf. Es sei denn, sie wünscht es und erklärt ausdrücklich, dass sie arbeiten möchte. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Mit diesen Fristen wird anerkannt, dass spätere Fehlgeburten häufig eine intensivere körperliche und seelische Erholung erfordern als sehr frühe Verluste. 

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Das Mutterschutzgesetz sieht nicht nur Schutzfristen vor, sondern auch eine finanzielle Entlastung. Während der Schutzfristen nach einer Fehlgeburt besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Diese Leistung soll den finanziellen Ausfall durch das Beschäftigungsverbot abfedert.

Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der Schutzfrist gezahlt. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld in der Regel bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Wenn du angestellt bist, zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss, damit dein Nettogehalt vollständig ersetzt wird.

Das Mutterschaftsgeld soll sicherstellen, dass keine finanziellen Verluste durch die Schutzzeiten entstehen, wenn die betroffene Frau nicht arbeiten gehen kann. Auch wenn die Fehlgeburt medizinisch kein "Geburtserlebnis" darstellt, so sind Mutterschutz und Mutterschaftsgeld nun gesetzlich ähnlich geregelt wie bei einer regulären Entbindung. Damit wird die Mutterschaft auch dann anerkannt, wenn es nicht zur Geburt gekommen ist. 

Nachweis beim Arbeitgeber

Damit Mutterschutz und Mutterschaftsgeld nach einer Fehlgeburt greifen, müssen Betroffene bestimmte Nachweise erbringen. Zentrale Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis, der bestätigt, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat und in welcher Schwangerschaftswoche diese eingetreten ist. Dieser Nachweis bildet die Grundlage für die gesetzlichen Schutzfristen und die entsprechenden Leistungen.

Bis zum 31. Dezember 2025 haben Ärztinnen, Ärzte sowie Hebammen hierfür eine spezielle Übergangsbescheinigung verwendet. Diese Bescheinigung dient zugleich als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und als Grundlage für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes bei der Krankenkasse.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt der vereinfachte Nachweis. Die Information über eine Fehlgeburt wird direkt in ein bereits bestehendes Standardformular aufgenommen, das im Mutterschutz ohnehin verwendet wird, das sogenannte Vordruckmuster 9. Du bekommst ein einziges Formular, das alles Wichtige enthält. Dieses reichst du beim Arbeitgeber und bei der Krankenkasse ein. Zusätzliche Bescheinigungen oder Sonderformulare sind dann nicht mehr nötig. Der Ablauf wird dadurch übersichtlicher und weniger bürokratisch.