Muss ich mein privates Auto für Dienstfahrten verwenden?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Sonntag, 04. Oktober 2026
Sein privates Auto für die Arbeit zu nutzen, wirft eine Reihe von rechtlichen und praktischen Fragen auf. Wie steht es mit der Versicherung bei einem Unfall und wie hoch ist die Kostenerstattung? inFranken.de hat sich das genauer angeschaut.
Wenn es um einen Kundenbesuch, eine Messepräsenz oder um die Teilnahme an einer Fortbildung weit weg vom Arbeitsplatz geht, dann stellt sich die Frage, wie kommt man dorthin? Was ist, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder gar nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass die Beschäftigten ihr eigenes, privates Auto nutzen?
Darfst du deinen privaten Pkw für Geschäftsfahrten nutzen?
"Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer in der Regel nicht dazu zwingen, sein privates Fahrzeug zu nutzen", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Ausgenommen ist, wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich so vereinbart ist.
Der folgende Grundsatz gilt im Arbeitsrecht ( § 611a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Arbeitsmittel, und dazu gehört auch ein Pkw, sind vom Arbeitgeber dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wird ein Auto für die Tätigkeit benötigt, muss eigentlich die Firma es stellen.
Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeitenden natürlich fragen, ob sie mit dem Privatwagen zu einem Geschäftstermin fahren. Die Beschäftigten entscheiden dann, ob sie ihr Fahrzeug nutzen oder nicht.
Wie sieht die Kostenerstattung durch die Firma aus?
Mitarbeitende, die einen Arbeitsvertrag mit solchen Konditionen unterschreiben oder die Nutzung ihres Pkws anbieten, sollten darauf achten, dass alles rund ums Finanzielle der Fahrten rechtzeitig geklärt ist.
So sollte abgesprochen werden, welchen Aufwandsersatz und welches Kilometergeld der Arbeitgeber zahlt. Der Arbeitgeber kann 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Zu bedenken ist allerdings, dass der ADAC eine andere Rechnung aufmacht. Ein gefahrener Kilometer kostet je nach Fahrzeugklasse im Schnitt zwischen 30 und 75 Cent, laut Berechnungen des ADAC Autokosten-Vergleichs. Für den Golf 1.5 eHybrid Life DSG berechnet der Automobilclub Durchschnittskosten pro gefahrenen Kilometer von 65,8 Cent. Ob der Arbeitgeber diese Kostenpauschale zugrunde legt, gilt es zu klären.