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Muss ich mein privates Auto für Dienstfahrten verwenden?


Autor: Klaus Heimann

Deutschland, Sonntag, 04. Oktober 2026

Sein privates Auto für die Arbeit zu nutzen, wirft eine Reihe von rechtlichen und praktischen Fragen auf. Wie steht es mit der Versicherung bei einem Unfall und wie hoch ist die Kostenerstattung? inFranken.de hat sich das genauer angeschaut.
Darf man den Privatwagen für Geschäftsfahrten verwenden?


Wenn es um einen Kundenbesuch, eine Messepräsenz oder um die Teilnahme an einer Fortbildung weit weg vom Arbeitsplatz geht, dann stellt sich die Frage, wie kommt man dorthin? Was ist, wenn der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beschwerlich oder gar nicht machbar ist? Darf der Chef dann verlangen, dass die Beschäftigten ihr eigenes, privates Auto nutzen? 

Darfst du deinen privaten Pkw für Geschäftsfahrten nutzen?

"Der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer in der Regel nicht dazu zwingen, sein privates Fahrzeug zu nutzen", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Ausgenommen ist, wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich so vereinbart ist.

Der folgende Grundsatz gilt im Arbeitsrecht ( § 611a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Arbeitsmittel, und dazu gehört auch ein Pkw, sind vom Arbeitgeber dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wird ein Auto für die Tätigkeit benötigt, muss eigentlich die Firma es stellen.

Der Arbeitgeber darf seine Mitarbeitenden natürlich fragen, ob sie mit dem Privatwagen zu einem Geschäftstermin fahren. Die Beschäftigten entscheiden dann, ob sie ihr Fahrzeug nutzen oder nicht.

Wie sieht die Kostenerstattung durch die Firma aus?

Mitarbeitende, die einen Arbeitsvertrag mit solchen Konditionen unterschreiben oder die Nutzung ihres Pkws anbieten, sollten darauf achten, dass alles rund ums Finanzielle der Fahrten rechtzeitig geklärt ist.

So sollte abgesprochen werden, welchen Aufwandsersatz und welches Kilometergeld der Arbeitgeber zahlt. Der Arbeitgeber kann 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.

Zu bedenken ist allerdings, dass der ADAC eine andere Rechnung aufmacht. Ein gefahrener Kilometer kostet je nach Fahrzeugklasse im Schnitt zwischen 30 und 75 Cent, laut Berechnungen des ADAC Autokosten-Vergleichs. Für den Golf 1.5 eHybrid Life DSG berechnet der Automobilclub Durchschnittskosten pro gefahrenen Kilometer von 65,8 Cent. Ob der Arbeitgeber diese Kostenpauschale zugrunde legt, gilt es zu klären.

Dienstreise mit privatem PKW: Wer haftet im Schadensfall?

Unbedingt zu klären ist, wer im Fall eines Unfalls haftet. Denn der Arbeitnehmer hat im Schadensfall einen Ersatzanspruch gegen den Arbeitgeber. Die Unfallkosten muss der Arbeitgeber immer dann tragen, wenn der Einsatz des privaten Pkw auf Weisung des Arbeitgebers erfolgt oder aus betrieblichen Gründen zwingend erforderlich ist.

Als "zwingend erforderlich" gilt ein Einsatz des Privat-Pkw, wenn der Arbeitgeber ohne Einsatz des privaten Pkw dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug des Betriebes zur Verfügung stellen und dann das damit verbundene Unfallrisiko tragen müsste.

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit anderweitig nicht erbringen könnte (zum Beispiel Vertriebsbeauftragter im Außendienst) oder das private Auto für Transporte eingesetzt wird, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sind, handelt es sich um einen "zwingend erforderlichen Einsatz".

Wie ist die Frage des Mitverschuldens bei einem Unfall zu beantworten?

Wenn ein Haftungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber besteht, bleibt allerdings die Frage zu klären, ob und inwieweit den Arbeitnehmer ein Mitverschulden am Verkehrsunfall trifft. Sollte dies der Fall sein, würde der Schadensersatzanspruch gemindert werden oder kann ganz entfallen.

  • Keine Haftung des Arbeitnehmers besteht bei "leichtester Fahrlässigkeit", also bei einer geringfügigen und leicht entschuldbaren Pflichtwidrigkeit.
  • Teurer kann es schon werden bei einer anteiligen Haftung des Arbeitnehmers, die immer dann besteht, wenn es sich um "mittlerer Fahrlässigkeit" handelt. Anteilige Haftung muss daher keineswegs automatisch hälftige Haftung bedeuten, sondern ist meistens erheblich weniger.
  • Grundsätzlich volle Haftung des Arbeitnehmers gilt in den Fällen von "grober Fahrlässigkeit und Vorsatz". Dabei geht es um eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung.

Bei jedem Unfall wird die Frage des Mitverschuldens zu klären sein. Darauf besteht immer schon die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers.

Sind betriebliche Fahrten mit dem Privatauto durch die Berufsgenossenschaft versichert?

Ob bei einem Unfall mit dem Privatauto während der Arbeitszeit die gesetzliche ­Unfallversicherung greift, hängt vom Zweck der Fahrt ab. Mit "Ja" ist die Frage zu beantworten, wenn bei der Fahrt mit dem privaten Pkw die berufliche Tätigkeit im Fokus steht.

Werden Beschäftigte etwa damit beauftragt, Arbeitsmittel zu kaufen oder dienstliche Unter­lagen abzuholen, sind auch die direkten Wege zum Zielort und wieder zurück an den Arbeitsplatz durch die Berufsgenossenschaft (BG) versichert – die Wahl des Verkehrsmittels ist dabei unerheblich. 

Mit "Nein" ist die Frage zu beantworten, wenn die Fahrt nicht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht. Wenn das Privatfahrzeug etwa genutzt wird, um während der Arbeitszeit oder in der Pause private Einkäufe zu erledigen, haftet die BG nicht.