Handwerkern Trinkgeld geben: Wie viel ist erlaubt - und wie sieht es mit Essen und Getränken aus?
Autor: Oliver Jung-Kostick
Deutschland, Dienstag, 02. Mai 2023
Musst du Handwerkern Trinkgeld geben oder Essen und Getränke anbieten? Darüber mögen im Alltag die unterschiedlichsten Ansichten bestehen. Doch wie schaut eigentlich die Rechtslage rund um solche Aufmerksamkeiten aus?
- Besteht eine Pflicht zum Geben von Trinkgeld?
- Wie viel ist angemessen?
- Dürfen Handwerker*innen Trinkgeld oder Sachgeschenke überhaupt annehmen?
- Kannst du Schwierigkeiten bekommen, wenn du Essen oder Getränke bereitstellst?
Geduld brauchst du in diesen Tagen nicht nur, wenn du einen Termin bei Fachärzt*innen ausmachen möchtest. Auch Handwerker*innen sind Mangelware und haben prall gefüllte Auftragsbücher, die zu langen Wartezeiten führen können. Da liegt der Gedanke nahe, der "helfenden Hand", die zum Beispiel wichtige Haushaltsreparaturen für dich erledigt, als Ausdruck deiner Dankbarkeit ein Extra zukommen zu lassen. Doch darfst du Handwerker*innen überhaupt Trinkgeld geben? - Musst du sogar? Oder solltest du nur?
Das Trinkgeld - Pflicht oder nur nette Angewohnheit?
Zunächst einmal die gute Nachricht: Das Geben von Trinkgeld ist in Deutschland keine Pflicht. Das stellt § 107 Absatz III Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) klar. Selbst wenn es etwa in der Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen üblich ist, Trinkgeld zu geben, liegt kein Gewohnheitsrecht vor, weil die Allgemeinheit nicht von einer Rechtspflicht zur Zahlung ausgeht. Wäre dem so, könnte Trinkgeld gefordert und notfalls auch eingeklagt werden.
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Jetzt zum Handwerk. Beispiel: Du hast einen Vertrag mit einer Klempnerei. Diese schickt einen Mitarbeiter. Aus Dankbarkeit, weil die Reparatur so schnell und auch noch gut erledigt wurde, möchtest du Trinkgeld geben.
Den Preis für die Reparatur bestimmt der Vertrag zwischen der Klempnerei und dir. Sobald du diesen bezahlst, hast du deine Pflicht erfüllt. Die Arbeitsleistung erbringt der Handwerker im Beispiel aufgrund seines eigenen Arbeitsvertrages mit der Klempnerei. Direkte vertragliche Ansprüche zwischen dir und dem Handwerker, der für deinen Vertragspartner tätig wird, bestehen nicht. Das Trinkgeld wird daher im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) rechtlich meist als Schenkung durch dich an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin gesehen und ist durch diese*n annahmepflichtig. Hast du das Trinkgeld übereignet, kannst du es nicht ohne besondere Gründe wieder zurückfordern.
Wie viel Trinkgeld ist angemessen?
Da das Trinkgeld im freien Belieben steht, gibt es hierfür keine Unter- oder Obergrenzen. Du solltest allerdings darauf achten, dass es dem Wert der erbrachten Dienstleistung angemessen ist.
In der Gastronomie sind 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrages üblich. Diese Größenordnung führt bei einer Handwerkerrechnung, die leicht auch mal vierstellig oder noch höher ausfallen kann, schnell zu exorbitant hohen Trinkgeldern. Dazu ist häufig auch nicht nur eine Person im Einsatz - nach der vorigen Formel berechnet, würdest du bei einer zu erwartenden Rechnung über 3.000 Euro und zwei eingesetzten Handwerker*innen zwischen 300 und 600 Euro Trinkgeld geben "müssen"?