Mütterrente III: Warum Millionen Rentner 2028 eine Nachzahlung erhalten
Autor: Emma Firlus, Lea Mitulla
Deutschland, Freitag, 09. Oktober 2026
Die Mütterrente III bringt Millionen Eltern ab 2028 eine Rentennachzahlung. Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, profitiert von zusätzlichen Rentenpunkten.
Die Mütterrente III ist beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate verlängert. Da die Deutsche Rentenversicherung für die technische Umsetzung mehr Zeit benötigt, startet die Auszahlung erst 2028 – inklusive einer rückwirkenden Nachzahlung für das Jahr 2027. Zusätzlich profitieren Betroffene von mehr Rentenpunkten und einer spürbaren Nachzahlung ab 2028. Zudem ist geplant, dass das Geld in den meisten Fällen automatisch überwiesen wird.
Für Betroffene bedeutet das zusätzliche Rentenpunkte und eine Nachzahlung, die ab 2028 ausgezahlt werden soll. Auch bei der Witwenrente gibt es in diesem und den kommenden Jahren Anpassungen. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Viele von ihnen haben Kinder großgezogen, die vor 1992 geboren wurden, und könnten deshalb von der Mütterrente III und der damit verbundenen Renten-Nachzahlung profitieren. Die Reform soll die Erziehungsleistung dieser Eltern im Rentensystem stärker berücksichtigen und die bisherige Ungleichbehandlung bei den Kindererziehungszeiten ausgleichen.
Bislang galt eine unterschiedliche Anerkennung der Erziehungszeiten, abhängig vom Geburtsjahr der Kinder. Elternteile mit Kindern, die vor 1992 zur Welt kamen, erhielten nur zweieinhalb Jahre Erziehungszeit anerkannt – wer Nachwuchs ab 1992 bekommen hat, profitierte hingegen schon länger von einer Anrechnung von drei Jahren. Ab dem kommenden Jahr soll sich dies ändern, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Künftig werden Eltern unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder nach denselben Kriterien beurteilt. Mit der Einführung der "Mütterrente III" wird die Erziehungsleistung aller Eltern gleichgestellt. Die DRV teilt im Wortlaut mit: "Zum 1. Januar 2027 treten Verbesserungen bei den Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder, die sogenannte Mütterrente III, in Kraft."
Mütterrente III ab 2027: Wer Anspruch auf mehr Rente hat
Von der Reform ist ein erheblicher Teil der Bevölkerung betroffen. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Ein großer Anteil davon hat Kinder großgezogen, die vor der Reformgrenze von 1992 geboren wurden – also heute mindestens 34 Jahre alt sind.
Besonders im Mittelpunkt steht die Anerkennung von Erziehungsarbeit, die im Rentensystem lange Zeit nur eingeschränkt berücksichtigt wurde. Die geplante Anpassung gilt als nachträgliche Aufwertung unbezahlter Sorgearbeit. Finanziert wird die Mütterrente deshalb aus Steuermitteln. "Dies ist sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist", erklärt die DRV.
Zugleich verdeutlicht die Reform, wie stark politische Entscheidungen aus der Vergangenheit noch heute Auswirkungen auf die Einkommenssituation im Alter haben. Für viele Betroffene bedeutet die Neuregelung zumindest eine teilweise finanzielle Korrektur – allerdings mit deutlicher Verzögerung. Die Mütterrente III ist dabei nur eine von mehreren Neuerungen: Das Rentenpaket 2026 brachte neben der Mütterrente III auch die Aktivrente und die Frühstart-Rente auf den Weg – ein Überblick über alle Änderungen, die Rentner und Beitragszahler seither betreffen.
Mütterrente 2028: So hoch fällt die Nachzahlung für ein bis fünf Kinder aus
Durch die geplante Anpassung erhalten betroffene Eltern künftig zusätzliche Rentenpunkte. Für viele bedeutet das nicht nur eine höhere monatliche Rente, sondern auch eine rückwirkende Ausgleichszahlung für bereits vergangene Zeiträume.