Mütterrente ab 2027: Wer erhält eine Nachzahlung vom Staat?
Autor: Emma Firlus, Lea Mitulla
Deutschland, Mittwoch, 22. Juli 2026
Ab 2027 sollen Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rente bessergestellt werden. Dafür ist auch eine Nachzahlung geplant, aber erst ab 2028. Die wichtigsten Details zur "Mütterrente III".
Für Rentner in Deutschland steht eine weitreichende Änderung an, die vor allem ältere Elternjahrgänge betrifft. Nach aktuellen Planungen soll die Bewertung von Kindererziehungszeiten vereinheitlicht werden. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Mütterrente, die inzwischen auch Väter einschließt.
Bisher wurden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder geringer bewertet als für spätere Geburten. Während jüngere Jahrgänge drei Jahre angerechnet bekommen haben, waren es bislang nur zweieinhalb Jahre für ältere Fälle. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, soll dabei ab dem 1. Januar nachgebessert werden: Mit der sogenannten "Mütterrente III" werden Erziehende von vor und ab 1992 geborenen Kindern gleichgestellt. Auch bei der Witwenrente gibt es in diesem und den kommenden Jahren Anpassungen.
Mütterrente III: Korrektur in der Rentenberechnung soll Millionen betreffen
Die geplante Anpassung führt dazu, dass betroffene Eltern künftig zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Für viele bedeutet das nicht nur eine höhere monatliche Rente, sondern auch eine rückwirkende Ausgleichszahlung für bereits vergangene Zeiträume.
Konkret ist vorgesehen, dass für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet wird. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Pro Kind können insgesamt 36 Monate, also 3 Rentenpunkte, geltend gemacht werden. Bislang wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Ein Rentenpunkt hat Stand Juli 2026 einen Wert von rund 42 Euro im Monat. Je nach Kinderzahl kann sich daraus ein spürbarer Zuschlag zur Rente ergeben. Der genaue Wert lässt sich nicht sagen, da der Rentenwert bis zur ersten Auszahlung 2028 höher sein wird.
Rechenbeispiel mit dem aktuellen Rentenwert
- 1 Rentenpunkt = 42,52 Euro
- 0,5 x 42,52 x Anzahl der Kinder = monatliches Rentenplus
Neben der dauerhaften Erhöhung der monatlichen Bezüge ist auch eine einmalige Nachzahlung vorgesehen. Diese soll das Jahr 2027 betreffen und abhängig von der individuellen Rentenhöhe mehrere hundert Euro ausmachen können. Für viele Betroffene ist das mehr als nur eine symbolische Korrektur. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Rentenansprüche über die Jahre zu einem relevanten finanziellen Unterschied im Ruhestand.