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Mütterrente ab 2027: Wer erhält eine Nachzahlung vom Staat?


Autor: Emma Firlus, Lea Mitulla

Deutschland, Dienstag, 21. Juli 2026

Ab 2027 sollen Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rente bessergestellt werden. Dafür ist auch eine Nachzahlung geplant, aber erst ab 2028. Die wichtigsten Details zur "Mütterrente III".
Ab 2028 profitieren Eltern durch zusätzliche Rentenpunkte für vor 1992 geborene Kinder von höheren Rentenzahlungen und einer Nachzahlung.


Für Rentner in Deutschland steht eine weitreichende Änderung an, die vor allem ältere Elternjahrgänge betrifft. Nach aktuellen Planungen soll die Bewertung von Kindererziehungszeiten vereinheitlicht werden. Im Zentrum steht dabei die sogenannte Mütterrente, die inzwischen auch Väter einschließt.

Bisher wurden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder geringer bewertet als für spätere Geburten. Während jüngere Jahrgänge drei Jahre angerechnet bekommen haben, waren es bislang nur zweieinhalb Jahre für ältere Fälle. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, soll dabei ab dem 1. Januar nachgebessert werden: Mit der sogenannten "Mütterrente III" werden Erziehende von vor und ab 1992 geborenen Kindern gleichgestellt. Auch bei der Witwenrente gibt es in diesem und den kommenden Jahren Anpassungen.

Mütterrente III: Korrektur in der Rentenberechnung soll Millionen betreffen

Die geplante Anpassung führt dazu, dass betroffene Eltern künftig zusätzliche Rentenpunkte erhalten. Für viele bedeutet das nicht nur eine höhere monatliche Rente, sondern auch eine rückwirkende Ausgleichszahlung für bereits vergangene Zeiträume.

Konkret ist vorgesehen, dass für jedes vor 1992 geborene Kind ein zusätzliches halbes Jahr Erziehungszeit angerechnet wird. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Pro Kind können 36 Monate, also 3 Rentenpunkte, hinzukommen. Bislang wurden für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Ein Rentenpunkt hat Stand Juli 2026 einen Wert von rund 42 Euro im Monat. Je nach Kinderzahl kann sich daraus ein spürbarer Zuschlag zur Rente ergeben, zumal der Rentenwert bis 2028 vermutlich erneut angepasst wird.

Neben der dauerhaften Erhöhung der monatlichen Bezüge ist auch eine einmalige Nachzahlung vorgesehen. Diese soll das Jahr 2027 betreffen und abhängig von der individuellen Rentenhöhe mehrere hundert Euro ausmachen können. Für viele Betroffene ist das mehr als nur eine symbolische Korrektur. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die zusätzlichen Rentenansprüche über die Jahre zu einem relevanten finanziellen Unterschied im Ruhestand.

Nachzahlung ab 2028: Kein Antrag notwendig

Ein besonderer Aspekt der geplanten Regelung ist der automatische Ablauf. Rentnerinnen und Rentner müssen keinen eigenen Antrag stellen, um von der Anpassung zu profitieren. Die Rentenversicherung soll die entsprechenden Ansprüche selbstständig prüfen.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Kindererziehungszeiten korrekt im Rentenkonto hinterlegt sind. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Lücken oder unvollständigen Einträgen, die im Einzelfall noch geklärt werden müssen. Daher kann es sich lohnen, den Versicherungsverlauf zu prüfen und bei fehlenden Erziehungszeiten eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung zu veranlassen. 

Die Auszahlung der Nachzahlungen ist derzeit ab 2028 vorgesehen. Erst dann sollen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sein, um die umfangreichen Neuberechnungen umzusetzen. Wer erst nach 2028 in Rente geht, die Kindererziehungszeiten aber bereits eingetragen hat, muss nicht zwingend nochmal aktiv werden. Die neue Berechnung sollte automatisch erfolgen. Wurden die Erziehungszeiten noch gar nicht erfasst, passiert das spätestens bei der Rentenantragsstellung.

Große Gruppe von Betroffenen im Rentensystem

Die geplante Reform betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung. In Deutschland leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, ein großer Anteil davon hat Kinder großgezogen, die vor der Reformgrenze von 1992 geboren wurden.

Besonders im Fokus steht dabei die Anerkennung von Erziehungsarbeit, die lange Zeit im Rentensystem nur eingeschränkt berücksichtigt wurde. Die geplante Anpassung wird als nachträgliche Aufwertung unbezahlter Sorgearbeit verstanden. Die Mütterrente wird deshalb aus Steuermitteln finanziert. "Dies ist sachgerecht, da für diese Leistungen keine Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden und die besondere Berücksichtigung der Kindererziehung bei der Rente eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist", erklärt die DRV.

Gleichzeitig zeigt die Reform, wie stark politische Entscheidungen aus der Vergangenheit noch heute Auswirkungen auf die Einkommenssituation im Alter haben. Für viele Betroffene bedeutet die Neuregelung zumindest eine teilweise finanzielle Korrektur – allerdings mit deutlicher Verzögerung.