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Minijobs in Deutschland: Was gilt und was soll sich ändern?


Autor: Nadine Wüste, Lea Mitulla

Deutschland, Freitag, 17. Juli 2026

Minijobs sind eine wichtige Einkommensquelle für die Menschen in Deutschland, mit mehr Freiheiten und weniger Abgaben. Eine neue Reform könnte das allerdings beenden.
Die Möglichkeit von Minijobs, steuer-und abgabenfrei für die Beschäftigten, soll künftig wegfallen (Archivbild).


Minijobs gelten in Deutschland seit Jahren als flexible Form der Beschäftigung. Lange wurden sie auch als Einstieg in reguläre Arbeit betrachtet. Inzwischen wird das Modell jedoch deutlich kritischer diskutiert. Neben Arbeitsmarktforschern äußern sich auch viele politische Akteure skeptisch. Hintergrund sind unter anderem Vorschläge der Rentenkommission, Minijobs stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was versteht man unter einem Minijob?

Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Er ist durch eine festgelegte Verdienstgrenze gekennzeichnet. Aktuell liegt diese bei 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro pro Jahr. Daneben gibt es kurzfristige Beschäftigungen, die auf eine begrenzte Dauer angelegt sind.

Der Beitragssatz für Minijobs liegt bei 18,3 Prozent. Für Beschäftigte fallen in der Regel keine vollen Sozialabgaben an. Arbeitgeber zahlen stattdessen pauschale Abgaben, darunter Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Dabei wird zwischen einer Anstellung in Privathaushalten und im Gewerbe unterschieden: Im privaten Anstellungsverhältnis zahlt der Arbeitgeber nur fünf Prozent, im Gewerbe liegt der Pflichtanteil bei 15 Prozent.

Zudem besteht bislang die Option, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Wird ein entsprechender Antrag eingereicht, entfällt der Eigenanteil an der Versicherung. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiter seinen  Teil. Die Regelungen unterscheiden Minijobs damit deutlich von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Gemäß dem Reformplan könnten sich aber nur noch Schulkinder von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Warum nutzen Arbeitgeber Minijobs?

Für Arbeitgeber bieten Minijobs vor allem Flexibilität. Unternehmen können damit kurzfristige oder saisonale Personalbedarfe abdecken, ohne zusätzliche Stellen dauerhaft zu schaffen. Auch der Verwaltungsaufwand gilt als vergleichsweise gering, da die Abwicklung über die Minijob-Zentrale standardisiert ist. 

Beschäftigte können ebenfalls von der Flexibilität profitieren. Für viele dient der Minijob als "Zweitbeschäftigung" neben Studium, Kinderbetreuung oder Rente. Dass die Zeit im Minijob nicht auf die Rente einzahlt, wenn man keine Beiträge zahlt, ist den Arbeitnehmern oft nicht bewusst. 

In welchen Branchen sind Minijobs besonders verbreitet?

Minijobs sind vor allem im Handel und in der Gastronomie verbreitet. Gerade in diesen Branchen wird die aktuelle Reformdiskussion besonders aufmerksam verfolgt. Besonders der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sieht ein Aus der Minijobs als sehr problematisch an. "Der Vorschlag der Rentenkommission geht an der Realität unserer Branche völlig vorbei", äußert sich Dirk Breuckmann, Dehoga-Präsident Niedersachsen, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

"Minijobs sind für Hotellerie und Gastronomie kein Randphänomen, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Personalplanung. Wer diese Beschäftigungsform faktisch abschaffen will, gefährdet die Leistungsfähigkeit von Hotellerie und Gastronomie", so Breuckmann weiter.

Arbeitgeberverbände warnen teilweise vor zusätzlichen Belastungen für Betriebe. Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervertreter sprechen sich dagegen häufiger für strukturelle Änderungen aus.

Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland in einem Minijob?

Nach Angaben der Minijob-Zentrale sind in Deutschland 6.554.876 Personen geringfügig beschäftigt im gewerblichen Bereich registriert. Hinzu kommen 252.372 Beschäftigte in Privathaushalten, für die teilweise besondere Regelungen gelten.

Ein großer Teil der gewerblichen Minijobber ist zwischen 24 und 64 Jahren alt. Frauen stellen mit 55,9 Prozent die Mehrheit. Der Anteil ausländischer Beschäftigter liegt bei 18,3 Prozent.

Im ersten Quartal wurden für alle Minijobber zusammen Beiträge in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zur Rentenversicherung und 1,02 Milliarden Euro zur Krankenversicherung gezahlt.

Warum stehen Minijobs in der Kritik?

Arbeitsmarktexperten weisen seit Jahren auf mögliche Nachteile von Minijobs hin. Kritiker argumentieren, dass diese Beschäftigungsform Anreize schaffen könne, nicht in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu wechseln.

Besonders häufig wird dabei auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen verwiesen: Zwar ist die Erwerbsquote hoch, das geleistete Arbeitsvolumen fällt im europäischen Vergleich jedoch geringer aus.

Auch Forschungseinrichtungen bewerten Minijobs teilweise kritisch. Genannt werden unter anderem ein erhöhtes Niedriglohnrisiko, eine höhere Armutsgefährdung sowie mögliche Verdrängungseffekte gegenüber regulären Beschäftigungsverhältnissen. Zudem wird das häufig genannte Argument, Minijobs könnten als Brücke in den regulären Arbeitsmarkt dienen, von Fachleuten nur eingeschränkt bestätigt.

Wie ist die politische Position zu Minijobs?

In der politischen Diskussion gehen die Positionen auseinander. Die AfD spricht sich für eine Ausweitung von Minijobs aus. SPD, Linke und Grüne plädieren dagegen für ihre Abschaffung oder grundlegende Reformen.

Innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Zuletzt haben dort jedoch ebenfalls Stimmen an Gewicht gewonnen, die Veränderungen am bisherigen Modell befürworten. Kanzler Friedrich Merz (CDU) stellt inzwischen in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner Spezial" klar, dass Minijobs durch die Reform nicht abgeschafft werden sollen. Vielmehr müsse unterschieden werden, ob jemand mehrere Minijobs anstelle einer regulären Beschäftigung ausübe oder ob es sich um Schüler, Studenten und Rentner handle, die etwas hinzuverdienten.

Welche Reformen werden diskutiert?

Im Zentrum der aktuellen Debatte steht die Frage, ob Minijobs künftig stärker in die gesetzliche Rente eingebunden werden sollen. Zum einen soll der Pflichtanteil der Minijobber von 3,6 Prozent auf fünf Prozent steigen. Zum anderen soll die "Opt-Out-Möglichkeit", sich von der Versicherungspflicht zu befreien, gestrichen werden. Befürworter sehen darin einen Beitrag zu mehr sozialer Absicherung. Kritiker warnen hingegen vor höherem Aufwand für Unternehmen und möglichen negativen Folgen für flexible Beschäftigungsformen.

nw/mit dpa