Minijobs in Deutschland: Was gilt und was soll sich ändern?
Autor: Nadine Wüste, Lea Mitulla
Deutschland, Freitag, 17. Juli 2026
Minijobs sind eine wichtige Einkommensquelle für die Menschen in Deutschland, mit mehr Freiheiten und weniger Abgaben. Eine neue Reform könnte das allerdings beenden.
Minijobs gelten in Deutschland seit Jahren als flexible Form der Beschäftigung. Lange wurden sie auch als Einstieg in reguläre Arbeit betrachtet. Inzwischen wird das Modell jedoch deutlich kritischer diskutiert. Neben Arbeitsmarktforschern äußern sich auch viele politische Akteure skeptisch. Hintergrund sind unter anderem Vorschläge der Rentenkommission, Minijobs stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Was versteht man unter einem Minijob?
Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Er ist durch eine festgelegte Verdienstgrenze gekennzeichnet. Aktuell liegt diese bei 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro pro Jahr. Daneben gibt es kurzfristige Beschäftigungen, die auf eine begrenzte Dauer angelegt sind.
Der Beitragssatz für Minijobs liegt bei 18,3 Prozent. Für Beschäftigte fallen in der Regel keine vollen Sozialabgaben an. Arbeitgeber zahlen stattdessen pauschale Abgaben, darunter Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung. Dabei wird zwischen einer Anstellung in Privathaushalten und im Gewerbe unterschieden: Im privaten Anstellungsverhältnis zahlt der Arbeitgeber nur fünf Prozent, im Gewerbe liegt der Pflichtanteil bei 15 Prozent.
Zudem besteht bislang die Option, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Wird ein entsprechender Antrag eingereicht, entfällt der Eigenanteil an der Versicherung. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiter seinen Teil. Die Regelungen unterscheiden Minijobs damit deutlich von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Gemäß dem Reformplan könnten sich aber nur noch Schulkinder von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Warum nutzen Arbeitgeber Minijobs?
Für Arbeitgeber bieten Minijobs vor allem Flexibilität. Unternehmen können damit kurzfristige oder saisonale Personalbedarfe abdecken, ohne zusätzliche Stellen dauerhaft zu schaffen. Auch der Verwaltungsaufwand gilt als vergleichsweise gering, da die Abwicklung über die Minijob-Zentrale standardisiert ist.
Beschäftigte können ebenfalls von der Flexibilität profitieren. Für viele dient der Minijob als "Zweitbeschäftigung" neben Studium, Kinderbetreuung oder Rente. Dass die Zeit im Minijob nicht auf die Rente einzahlt, wenn man keine Beiträge zahlt, ist den Arbeitnehmern oft nicht bewusst.
In welchen Branchen sind Minijobs besonders verbreitet?
Minijobs sind vor allem im Handel und in der Gastronomie verbreitet. Gerade in diesen Branchen wird die aktuelle Reformdiskussion besonders aufmerksam verfolgt. Besonders der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga sieht ein Aus der Minijobs als sehr problematisch an. "Der Vorschlag der Rentenkommission geht an der Realität unserer Branche völlig vorbei", äußert sich Dirk Breuckmann, Dehoga-Präsident Niedersachsen, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.