Neue-Minijob-Grenze: So viel Geld darf man ab 2025 verdienen
Autor: Marina Kroeckel
Deutschland, Montag, 09. Dezember 2024
Zusätzliche Einkommensmöglichkeiten durch Minijobs sind beliebt, insbesondere bei Gewerbetreibenden und Privathaushalten. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen für 2025 bringen für Arbeitnehmer Änderungen mit sich.
Viele Menschen in Deutschland haben einen Minijob und profitieren von einem Zusatzverdienst. Dabei handelt es sich um eine abhängige Tätigkeit, die einen gewerblichen oder privaten Arbeitgeber voraussetzt, der Ort, Zeit, Dauer und deine Tätigkeit bestimmt.
Ein Arbeitsvertrag ist ratsam, um die genannten Punkte festzuhalten. Während du im Jahr 2024 maximal 538 Euro verdienen durftest, sind es ab 2025 dann 556 Euro. Denn der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,81 Euro.
Welche Einkommensgrenze gilt ab dem Jahr 2025?
Für Minijobber gilt seit 1. Januar 2015 der Mindestlohn. Das heißt, dein Arbeitgeber muss dir mindestens den vorgeschriebenen Betrag pro Stunde bezahlen. Dieser liegt aktuell bei 12,41 Euro. Die Verdienstgrenze für Minijobber liegt 2024 bei monatlich 538 Euro.
Ab 2025 sollen beide Werte steigen. Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Dementsprechend erhöht sich auch die Verdienstgrenze auf 556 Euro. Die maximale Stundenanzahl für Minijobber bleibt dabei unberührt und beträgt auch weiterhin 43 Stunden im Monat.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten ihre Stunden und den neuen Mindestlohn prüfen, damit es nicht zu Überraschungen kommt. Denn wer mehr als die Verdienstobergrenze bekommt, fällt nicht mehr unter "Minijob". Dasselbe gilt bei der Überschreitung der maximalen Stundenanzahl.
Welche Rechte und Pflichten hast du, wenn du einen Minijob ausübst?
Generell haben Minijobber dieselben Rechte und Pflichten wie Voll- und Teilzeitangestellte. Gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung bist du den anderen Arbeitnehmern gleichgestellt. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung vorliegt.
So hast du als Minijobber ebenso Anspruch auf Erholungsurlaub. Wie viele Tage dir konkret zustehen, hängt davon ab, an wie vielen Tagen du arbeitest. Die Stundenanzahl ist in diesem Fall irrelevant. Auch im Krankheitsfall hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wichtig ist, dass du deinen Arbeitgeber rechtzeitig informierst.