Mietrecht 2026: Bundesregierung plant strengere Regeln für Vermieter
Autor: Alexander Böhm
Deutschland, Sonntag, 14. Juni 2026
Neue Mietregeln sollen den Mieterschutz stärken: Geplant sind strengere Vorgaben und Verbote für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kündigungen.
Die Bundesregierung plant neue Mietregeln, die vor allem Indexmieten, möblierte Wohnungen, Kurzzeitmietverträge und die Schonfristzahlung bei Mietrückständen betreffen. Die Mietpreisbremse wurde bereits verlängert, weitere Einschränkungen für Vermieter sind aber noch nicht endgültig beschlossen. Wenn du einen neuen Mietvertrag unterschreibst oder eine Mieterhöhung bekommst, musst du deshalb zwischen geltendem Recht und geplanten Änderungen unterscheiden.
Welche neuen Mietregeln sind geplant?
Der vom Kabinett beschlossene Entwurf soll Lücken im sozialen Mietrecht schließen. Laut Bundesregierung geht es um Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und möblierte Wohnungen. Vorgesehen ist außerdem, die Schonfristzahlung auszuweiten, wenn Mietrückstände zu einer Kündigung geführt haben.
Bei Indexmieten sollen Vermieter starke Preissteigerungen nicht mehr vollständig weitergeben können. Künftig sollen jährliche Indexsteigerungen, die drei Prozent übersteigen, nur noch zur Hälfte mieterhöhend berücksichtigt werden. Das betrifft Verträge, bei denen spätere Mieterhöhungen direkt an den Preisindex gekoppelt sind.
Für möblierte Wohnungen plant die Bundesregierung mehr Transparenz. Vermieter sollen den Möblierungszuschlag gesondert ausweisen, damit du die verlangte Miete besser prüfen kannst. Bei voll möblierten Wohnungen soll ein Zuschlag von maximal zehn Prozent der Nettokaltmiete als angemessen gelten.
Was dürfen Vermieter künftig nicht mehr?
Vermieter sollen Indexmieten nicht mehr in voller Höhe an starke Inflationssprünge koppeln dürfen. Bisher wird nach Darstellung der Bundesregierung vor allem die Ausgangsmiete begrenzt, während spätere Erhöhungen dem Preisindex folgen. Die geplante Regel würde diese Dynamik bei hohen Steigerungen abbremsen.
Bei möblierten Wohnungen soll der Zuschlag nicht mehr undurchsichtig in der Gesamtmiete verschwinden. Vermieter müssten den Anteil für Möbel separat aufführen und am Zeitwert der Einrichtung ausrichten. Dadurch könntest du besser erkennen, ob die Mietpreisbremse trotz Möblierung eingehalten wird.
Auch kurze Mietverträge sollen nicht mehr unbegrenzt als Ausnahme dienen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist eine Begrenzung von Kurzzeitmietverträgen auf sechs Monate geplant. Für Vermieter würde es damit schwieriger, den regulären Mieterschutz über sehr kurze Vertragsmodelle zu umgehen.