Meldepflicht bei Auslandsüberweisung: Ab welcher Summe gilt sie?
Autor: Emma Firlus
Deutschland, Dienstag, 06. Oktober 2026
Ab einer bestimmten Höhe müssen Auslandsüberweisungen gemeldet werden. Wer die Meldepflicht ignoriert, riskiert empfindliche Strafen.
Wer Geld über Ländergrenzen hinweg bewegt, sollte deshalb nicht nur den Überweisungsauftrag selbst im Blick behalten.
Entscheidend sind auch die Regeln dahinter: Wann muss die Bundesbank informiert werden, welche Zahlungen sind ausgenommen und welche Fristen gelten?
Überweisungsregel: Ab 50.000 Euro kann eine Meldung erforderlich sein
Eine Überweisung ist für viele Menschen alltäglich. Doch wer größere Geldbeträge ins Ausland transferiert, sollte besonders aufmerksam sein. Denn ab einer bestimmten Summe greift die sogenannte AWV-Meldepflicht – ein Verstoß dagegen kann kostspielig werden. Zusätzlich gelten besondere Vorschriften, die auch für andere Zahlungsarten relevant sind. Für grenzüberschreitende Zahlungen gilt eine wichtige Grenze: Beträge von mehr als 50.000 Euro (oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen Währung) müssen grundsätzlich der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Die Regelung gilt sowohl für Geld, das aus dem Ausland nach Deutschland kommt, als auch für Zahlungen, die von Deutschland ins Ausland gehen.
Dabei kommt es auf das sogenannte Residenzprinzip an. Entscheidend ist also, wo die beteiligten Personen oder Unternehmen ansässig sind – nicht, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen oder bei welcher Bank das Geldkonto liegt. Wer etwa einer im Ausland lebenden Person einen größeren Betrag überweist, kann deshalb unter die Meldepflicht fallen. Auch ein ausländisches Konto macht eine Zahlung nicht automatisch meldepflichtig. Überweist eine in Deutschland lebende Person etwa Geld zwischen ihrem eigenen deutschen und ihrem eigenen ausländischen Konto, handelt es sich grundsätzlich um einen reinen Kontoübertrag. Solche Überträge sind nach den Angaben der Bundesbank von der AWV-Meldepflicht ausgenommen.
Die Vorschriften beziehen sich außerdem nicht ausschließlich auf klassische Banküberweisungen. Als Zahlungen gelten unter anderem auch Lastschriften, bestimmte Barzahlungen, Kartenzahlungen sowie Übertragungen von Kryptowerten. Auch Zahlungen über Dienstleister wie Bezahldienste können relevant sein, wenn tatsächlich ein grenzüberschreitender Geldfluss vorliegt.
Überweisung hoher Summen ist meldepflichtig - diese Ausnahmen gibt es
Eine Rolle spielt zudem der Grund der Zahlung. Meldepflichtig können insbesondere Zahlungen für Dienstleistungen, bestimmte Versicherungsleistungen, Unterhaltszahlungen, Erbschaften, Schenkungen oder Spenden sein. Auch bestimmte Geschäfte mit Wertpapieren und Finanzanlagen können unter die Vorschriften fallen.
Es gibt allerdings wichtige Ausnahmen. Zahlungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren müssen grundsätzlich nicht über dieses Verfahren gemeldet werden. Ebenfalls ausgenommen sind Kredite und Einlagen mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von höchstens zwölf Monaten. Reine Überweisungen zwischen eigenen Konten im In- und Ausland fallen ebenfalls nicht darunter.