Mehr Geld für Minijobber ab Oktober: Das bedeutet die Reform der Verdienstgrenze
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 05. Sept. 2022
Sei 23 Jahren gilt bei Minijobs die Einkommensgrenze von 450 Euro. Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro gibt es auch Anpassungen bei Mini- und Midijobs.
- Minijob: Bald sind 520 Euro abgabenfrei
- Regelungen bei den Midijobs
- Der Midijob-Rechner hilft
- Gesetzentwurf ist umstritten
Ab 1. Oktober 2022 steigt nicht nur der Mindestlohn an, sondern auch die Verdienstgrenze für Minijobs und Midijobs wird erhöht. Was genau für den Herbst 2022 geplant ist, erfährst du hier.
Minijob: Bald sind 520 Euro abgabenfrei
Das gilt bislang für die rund 7,2 Millionen Minijobber: Bei einem Minijob, also einer "geringfügigen Beschäftigung" bis zu 450 Euro pro Monat, zahlst du als Arbeitnehmer*in weder in die Arbeitslosenversicherung noch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein. Außerdem kannst du mehrere Minijobs haben, die in Summe aber nur ein monatliches Einkommen von 450 Euro ergeben dürfen. Arbeitnehmer*innen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung können jedoch nur einen Minijob neben der Haupttätigkeit annehmen, wollen sie sich die Vorteile erhalten.
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Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, du kannst dich aber davon befreien lassen. Ohne Befreiung zahlst du 3,6 Prozent des Lohns in die Rentenversicherung. Damit erwirbst du einen kleinen Rentenanspruch. Die Zeit wird als Pflichtbeitragszeit angerechnet. Auch Steuern musst du normalerweise nicht zahlen, weil deine Einnahmen pro Jahr den Freibetrag von 9.984 Euro nicht übersteigen.
Minijobber haben Anspruch auf Mindestlohn, welcher derzeit bei 10,45 Euro liegt. Die abgabefreie Verdienstgrenze bei Minijobs soll sich im Herbst 2022 - erstmals seit 23 Jahren - von 450 Euro auf 520 Euro monatlich erhöhen.
Regelungen bei den Midijobs
Ein Midijob ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem die Arbeitnehmer*innen bislang mehr als 450 Euro und weniger als 1.300 Euro monatlich verdienen. Oft wird der Midijob auch als Gleitzone oder Übergangsbereich bezeichnet. Rund 3,5 Millionen Arbeitnehmer*innen haben einen Midijob.
Im Gegensatz zu Beschäftigten in einem Minijob-Arbeitsverhältnis müssen Arbeiter*innen bei Midijobs aber Steuern zahlen. Brutto ist also nicht gleich netto. Auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen ist einiges anders: Midijob-Arbeitsverhältnisse sind generell sozialversicherungspflichtig, wenn auch mit einem kleineren Betrag. Ergebnis: Die Midi-Verdienstgrenze von bis zu 1.300 Euro soll sich im Herbst 2022 auf bis zu 1.600 Euro monatlich erhöhen. Seit der Bekanntgabe des neuen Entlastungspakets der Ampel-Regierung dürfen sich Midijobber dann im Januar 2023 erneut auf eine Anhebung freuen: Dann sollen bis zu 2000 Euro möglich sein.