Massive Erbschaftssteuer-Erhöhung: Lohnt sich Erben noch? Das solltest du wissen
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 31. Januar 2023
Wenn du im Jahr 2023 ein Haus erbst, schlägt das Finanzamt so richtig zu. Es geht um die Wertermittlung der Immobilie, die im Jahressteuergesetz 2022 verändert wurde. Diese greift ab diesem Jahr. Lohnt sich Erben noch?
- Änderungen bei der Erbschaftssteuer 2023: Erben wird jetzt teurer
- So funktioniert die Erbschaftssteuer bei Immobilien
- Die Beispielrechnung: Das Jahressteuergesetz 2022 ändert den Sachwertfaktor
- Verschieben sich die Freigrenzen nach oben?
- Fazit: Es lohnt sich, Freibeträge zu nutzen und sich über Schenkungen zu informieren
Beim Vererben von Immobilien wird die Erbschaftssteuer fällig. Und für die gibt es ab Januar 2023 eine neue Grundlage. Was bedeutet das für die Erbenden? Kurz gesagt: erben wird deutlich teurer.
Wie funktioniert die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
In Deutschland werden jedes Jahr zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt oder noch zu Lebzeiten verschenkt. Tendenz steigend. Dabei gelten seit 2009 folgende Freigrenzen, auf die keine Erbschaftssteuer zu zahlen ist.
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- Bei Ehepartner*innen bzw. eingetragenen Lebenspartner*innen können bis zu 500.000 Euro steuerfrei übertragen werden,
- bei Kindern sind es 400.000 Euro,
- bei Enkelkindern sind es 200.000 Euro, beziehungsweise 400.000 Euro, wenn deren Eltern bereits verstorben sind.
Es gibt zwei Parameter, die entscheidend für den zu vererbenden Immobilienbesitz sind: Zum einen der Verkehrswert der Immobilie, der als Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist. Und zum anderen der sogenannte Sachwertfaktor, auch Marktanpassungsfaktor genannt, mit dem das Finanzamt den Verkehrswert multipliziert. Ein Beispiel soll zeigen, wie Verkehrswert und Sachwertfaktor in der Praxis zusammenspielen.
Aber Achtung: Es gibt eine Sonderregelung für vermietete Immobilien und das geerbte selbstgenutzte Eigenheim. Bei einer vermieteten Wohnung oder einem vermietetem Haus sind gemäß § 13d Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz, ErbStG) lediglich 90 Prozent des Verkehrswerts zu besteuern. Es erfolgt also ein pauschaler Bewertungsabschlag von 10 Prozent. Der zweite Fall bezieht sich auf ein selbst genutztes Haus oder eine selbst genutzte Wohnung. In diesem Fall sieht das Gesetz gemäß § 13 Absatz 1 Nr. 4 ErbStG eine Steuerbefreiung vor, sofern der Ehegatte oder die Ehegattin bzw. eingetragene Lebenspartner*in das Familienheim mindestens zehn Jahre weiter bewohnt. Bei Kindern, die die Immobilie mindestens zehn Jahre weiter nutzen, gibt es eine weitere Einschränkung: Für sie gilt die Steuerfreiheit nur eingeschränkt für eine Wohnfläche bis zu 200 m². Ist das Familienheim größer, ist die darüber hinausgehende Wohnfläche mit der Erbschaftssteuer zu belegen.
Die Beispielrechnung: Das Jahressteuergesetz 2022 ändert den Sachwertfaktor
Der NDR hat folgende Rechnung aufgemacht. Nach der bisherigen Regelung sah das so aus: Eine Immobilie mit einem angenommenen Zeitwert von 400.000 Euro, multipliziert mit dem bislang angesetzten Sachwertfaktor von 0,9 (Spielraum von 0,5 bis 1,5) ergibt den steuerlichen Verkehrswert von 360.000 Euro. Erbt das Kind die Immobilie, gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Damit ist klar: Im Beispielfall ist keine Erbschaftssteuer fällig, die Freigrenze von 400.000 Euro ist nicht erreicht.