Kündigung nach 10 Jahren: Steht dir eine Abfindung zu?
Autor: Andrea Baumann
Deutschland, Sonntag, 24. November 2024
Kündigung nach zehn Jahren – und jetzt? Wir erklären, in welchen Fällen dir eine Abfindung zusteht, wie sie berechnet wird und wie du deine Ansprüche sichern kannst.
- Kündigung erhalten: Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?
- Abfindung berechnen: Was muss berücksichtigt werden?
- Abfindung sichern: Welche Schritte sind jetzt wichtig?
Eine Kündigung nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit trifft viele unerwartet und hinterlässt oft ein Gefühl von großer Unsicherheit. Gleichzeitig stellt sich gerade bei langjährigen Mitarbeitenden die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt wird. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Arbeitsvertrag, von betrieblichen Regelungen und den genauen Umständen der Kündigung.
Kündigung erhalten: Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Dennoch kann in bestimmten Fällen ein Anspruch entstehen, wenn es dazu eine Regelung im Tarifvertrag, im eigenen Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Betriebsvereinbarung gibt. Prüfe daher deine Unterlagen genau, um herauszufinden, ob und wann du eine Abfindung erwarten kannst. Suche in deinem Arbeitsvertrag gezielt nach Klauseln zu Abfindungen oder Sonderregelungen bei Kündigungen.
Eine Ausnahme ergibt sich beispielsweise aus § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest, steht dir automatisch eine Abfindung zu. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn der Arbeitgeber den Anspruch explizit im Kündigungsschreiben erwähnt.
Grundsätzlich hast du das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen und deine Kündigung für ungerechtfertigt zu erklären. Oftmals bieten Unternehmen dann eine Abfindung an, um den Streit gütlich beenden zu können. Die Abfindung wird meist individuell verhandelt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, der ausführlich beraten und eine faire Abfindung aushandeln kann.
Abfindung berechnen: Was muss berücksichtigt werden?
Wird die Kündigung im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes abgewickelt, kann die Höhe der Abfindung entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet werden: Pro Jahr im Unternehmen steht dir ein halbes Bruttomonatsgehalt zu. Jahre mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten zählen als volles Jahr.
Ein Beispiel: Wenn du zehn Jahre im Betrieb warst, mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.500 Euro, ergibt sich daraus ein halbes Monatsgehalt von 2.250 Euro pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit würde dir dann eine Abfindung von insgesamt 22.500 Euro zustehen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden in der Regel nicht berücksichtigt. Hier findest du einen Abfindungsrechner und weitere Details dazu.