Kündigung droht: Was du von der Arbeit nicht mit nach Hause nehmen darfst
Autor: Oliver Jung-Kostick
Deutschland, Dienstag, 25. Juli 2023
Kündigung, weil du beim Arbeitgeber Kopierpapier mitgenommen hast? Oder Kavaliersdelikt, weil es in der Firma üblich ist? Wie schaut die Rechtslage aus, wenn du dich unerlaubt am Eigentum deines Betriebes bedienst?
- Schreibwaren als beliebtes Selbstbedienungsobjekt
- Grundsätzliches zu privater Nutzung von Diensteigentum
- Wie ist die Lage bei der Mitnahme von Essen und Getränken?
- Grauzonen und Beweisbarkeit von Pflichtverstößen
Du verbringst den größten Teil deiner wachen Zeit am Arbeitsplatz. Irgendwann verwischen sich die Grenzen zwischen "mein" und "dein". Ist es da wirklich so eine große Sache, ein paar Kugelschreiber mitgehen zu lassen?
Schreibwaren als beliebtes Selbstbedienungsobjekt
Vor fast zehn Jahren ließ der Online-Bürobedarfshändler Papersmart durch die Nürnberger GfK (Gesellschaft für Konsumforschung) repräsentativ erheben, wie viele Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz bereits Schreibwaren mitgehen ließen. Ein Viertel der Befragten gaben an, sich schon einmal am Vorrat des Arbeitgebers bedient zu haben. Die Zahlen dürften sich tendenziell kaum geändert haben – der Büroklau gehört für viele zur Tagesordnung.
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Dabei scheint der geringe Wert der jeweils privat verbrauchten Gegenstände sich auf das Unrechtsbewusstsein der Täter*innen auszuwirken. Die Studie zeigt, dass die Zurückhaltung bei höherwertigen Gegenständen wie Tonerkartuschen ausgeprägter ist.
Für die Arbeitgeber*innen mag dies anders aussehen. Wer Tausende von Mitarbeiter*innen beschäftigt, dürfte aufs Jahr berechnet feststellen, dass das alte Sprichwort vom Kleinvieh, das auch Mist macht, zutrifft.
Grundsätzliches zu privater Nutzung von Diensteigentum
Surfen am Arbeitsplatz? Auch, wenn du das Internet in deiner Pause nutzt und der Betrieb eine Flatrate hat, gilt hier derselbe Grundsatz wie oben: Ohne ausdrückliche Erlaubnis oder nachweisbare stillschweigende Erlaubnis ist privates Surfen verboten. Das Gleiche gilt für Telefongespräche.
Besonders pikant sind Fälle, in denen etwa durch den Besuch von dubiosen Pornoseiten die Gefahr des Downloads von Schadsoftware auf Firmenrechner riskiert wird. Oder das Posten von strafbaren Inhalten, das sich zu den Firmenrechnern zurückverfolgen lässt und deinen Betrieb in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden geraten lässt.