Kündigung bei Krankheit: Was Arbeitnehmer wissen sollten
Autor: Andrea Baumann
Deutschland, Mittwoch, 10. Sept. 2025
Wann eine Kündigung wegen Krankheit zulässig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen zahlreiche rechtliche Details beachten.
- Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?
- Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer krankheitsbedingten Kündigung?
- Wie kannst du einer krankheitsbedingten Kündigung vorbeugen?
Ob Erkältung, Rückenprobleme oder eine ernsthafte chronische Erkrankung: Krankheitsbedingte Ausfälle im Arbeitsleben sind keine Seltenheit. Viele Arbeitnehmer fragen sich allerdings, ab wann ihre Fehlzeiten zu einem Problem für das Arbeitsverhältnis werden könnten. Gerade bei wiederkehrenden oder langwierigen Erkrankungen entsteht häufig die Sorge, dass die eigene gesundheitliche Situation zum Kündigungsgrund werden könnte. Hier erfährst du, wann eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig ist, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie du dich als Arbeitnehmer davor schützen kannst.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?
Grundsätzlich gilt: Eine Kündigung allein aufgrund einer Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Arbeitgeber dürfen also nicht automatisch kündigen, nur weil jemand oft oder lange krank ist. Die sogenannte krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung und darf nur dann ausgesprochen werden, wenn es dem Arbeitgeber dauerhaft unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzuführen.
Dabei reicht es nicht aus, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger ausfällt. Es muss zusätzlich eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, sodass auch in Zukunft mit erheblichen weiteren Fehltagen zu rechnen ist. Wichtig ist auch, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten zu betrieblichen oder wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitsablauf dauerhaft gestört ist oder der Arbeitgeber ständig Ersatz organisieren muss.
Auch hohe Kosten durch Entgeltfortzahlungen können ein Aspekt sein, insbesondere wenn sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig auftreten. Aber selbst in solchen Fällen ist eine Kündigung kein Selbstläufer: Sie muss im Einzelfall gut begründet und verhältnismäßig sein.
Kündigung gerechtfertigt? Arbeitsgericht prüft
Ein zentrales Element ist außerdem die sogenannte Interessenabwägung. Hier prüft das zuständige Arbeitsgericht, ob die Belastung für den Arbeitgeber wirklich so gravierend ist, dass eine Kündigung gerechtfertigt wäre, oder ob dem Arbeitgeber zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis trotz der Erkrankung fortzusetzen. Dabei spielen auch soziale Gesichtspunkte eine Rolle, zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter der betroffenen Person oder etwaige Unterhaltspflichten.
Arbeitgeber müssen zudem nachweisen können, dass sie alle Maßnahmen ergriffen haben, um eine Kündigung zu vermeiden. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung, ob eine Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz möglich ist. Auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) spielt hier eine Rolle: Wird es nicht angeboten oder nicht ernsthaft durchgeführt, kann eine Kündigung vor Gericht scheitern.