Kündigen auf ärztlichen Rat: Geht das und was bedeutet das?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Sonntag, 21. April 2024
Kündigen auf ärztlichen Rat – das gibt es. Für dich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter kann das aber durchaus unangenehme Folgen haben, wenn du nicht sorgfältig vorgehst.
- Vor der Kündigung auf jeden Fall zum Arzt
- Nachgewiesene gesundheitliche Probleme verhindern Sperrzeit
- Arbeitsagentur ist bei einigen Fällen skeptisch und verhängt eine Sperre
Manchmal geht es im Betrieb rau zu: Vorgesetzte oder die lieben Kolleginnen und Kollegen mobben, behandeln einen respektlos. Arbeitsüberlastung und Stress sind manchmal Alltag am Arbeitsplatz. Burn-out oder andere Krankheiten können die Folge sein. Der Besuch beim Arzt verschafft Gewissheit: Die Arbeitsbedingungen sind die Ursache für die Krankheit. An eine Kündigung will der Beschäftigte meistens trotzdem nicht ran. Der Arbeitgeber kündigt auch nicht. Gesundheitlich geht es weiter bergab. Doch es gibt eine Lösung. Sie lautet: Kündigung auf ärztlichen Rat. Wenn du diesen Weg gehst, musst du einiges bedenken und sehr umsichtig vorgehen.
Vor der Kündigung auf jeden Fall zum Arzt
Bevor du bei deinem Arbeitgeber kündigst, musst du unbedingt mit einem Arzt über deine berufliche Situation sprechen. Vereinbare mit dem behandelnden Arzt einen Beratungstermin und schildere ihm deine Probleme. Schlafstörungen, Magenschmerzen oder chronische Erschöpfung haben oft ihren Ursprung im beruflichen Umfeld.
Video:
Es ist wichtig, dass der Mediziner dir als seinem Patienten ausdrücklich den Rat gibt, deinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen. Entsprechendes muss dann in der Patientenakte vermerkt sein. Eine lange Arbeitsunfähigkeit vor der Kündigung ist nicht unbedingt notwendig, sie untermauert aber die Belastung des Patienten. Wer im Job krank wird, hat erst mal Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Darüber hinaus gibt es für maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren, das die Krankenkasse übernimmt.
Der Arzt muss außerdem auf deinen Wunsch hin den "Fragebogen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auf ärztlichen Rat" der Agentur für Arbeit ausfüllen. Der Arzt nimmt darin Stellung zu den Tätigkeiten, die nicht mehr möglich sind, und warum die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Nachgewiesene gesundheitliche Probleme verhindern Sperrzeit
Der Fragebogen ist deshalb wichtig, weil du normalerweise bei einer Eigenkündigung eine bis zu 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhältst. Das kannst du nur verhindern oder die Sperrzeit verkürzen, wenn du vor der Kündigung mit der Agentur für Arbeit deinen Fall besprichst.
Die zuständige Sachbearbeiterin oder der Sachbearbeiter befinden darüber, ob das Arbeitsamt auf eine Sperre verzichtet. Die Arbeitsagentur entscheidet letztendlich, ob die Kündigung nicht auf einem sozialrechtswidrigen Verhalten beruht oder angemessen ist. Das Arbeitsamt akzeptiert durchaus einige Gründe, warum der bisherige Job für dich nicht mehr zumutbar ist: