Kritik an ab 2029 geplanter Netzgebühr für PV-Anlagen - ist sie sogar rechtswidrig?
Autor: Christoph Eberle
Deutschland, Montag, 26. Oktober 2026
Ab 2029 könnte auf Besitzer von PV-Anlagen ein Solar-Aufschlag zukommen. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Stromnetzgebühren. Doch die Kritik wächst.
Der geplante Solar-Aufschlag ab 2029 könnte für viele Besitzer von Photovoltaikanlagen höhere Stromkosten bedeuten. Betroffen sind sogenannte Prosumer-Haushalte, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen und verbrauchen.
Was ist in Sachen PV-Aufschlag geplant und warum?
Das Prinzip der neuen Gebühr: Diejenigen, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen "und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen", sollen künftig über einen höheren Grundpreis "wieder stärker an der Netzfinanzierung" beteiligt werden.
Das sei sachgerecht, "da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können", erläuterte die Bundesnetzagentur Ende Mai. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller laut Mitteilung.
Bis Ende 2026 soll es laut Bundesnetzagentur eine entsprechende "Rahmenfestlegung" und 2027 konkrete "Folgefestlegungen" geben. Ab 2029 soll dann die neue Gebühr greifen. Um die Stromkunden "vorzuwarnen", müssen Energieversorger ab dem 1. April 2028 bei betroffenen Haushalten in der Jahresrechnung darauf hinweisen, dass sie "Prosumer" sind.
Wie viel Geld würde die Gebühr PV-Besitzer pro Jahr mehr kosten?
Wie hoch der geplante Solar-Aufschlag ab 2029 tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Netzbetreiber ab. Nach Angaben der Bundesnetzagentur müssen Besitzer von Photovoltaikanlagen mit zusätzlichen Kosten von voraussichtlich weniger als 100 Euro pro Jahr rechnen. Für Steckersolaranlagen ist der erhöhte Grundpreis dagegen nicht vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über die Reform steht noch aus.
Ein separates Entgelt für die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ist für die betroffenen Haushalte nicht vorgesehen. Für größere Erzeugungsanlagen plant die Bundesnetzagentur dagegen einen sogenannten Kapazitätspreis.
Warum kritisieren Verbände das und sehen es als rechtswidrig an?
Elf Bundesverbände aus der Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk wenden sich gegen die entsprechenden Pläne der Bundesnetzagentur. Darunter etwa der Eigentümerverband Haus&Grund, der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband Erneuerbare Energie.