Während Urlaub und Krankheit: Was machen, wenn der Chef anruft?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 01. Sept. 2025
Sommer, Sonne, Entspannung - aber nur solange, bis im Urlaub plötzlich der Chef anruft. Musst du dann auch rangehen? Das sind deine Rechte und Pflichten.
- Bei Krankheit gibt es Urlaubstage zurück – jedenfalls meistens
- Arbeitgeber kann zugesagten Urlaub nicht einfach rückgängig machen
- Anruf im Urlaub vom Chef - einfach ignorieren, geht das überhaupt?
- Urlaub kann der Mitarbeitende nicht einfach verschieben
- Gestrandet am Urlaubsort: Wird die Vergütung gestrichen?
Im Urlaub läuft nicht immer alles wie geplant. Auch eine akribische Vorbereitung bewahrt dich nicht davor, dass rund um den Sommerurlaub doch etwas schiefgeht. Aber was heißt es für die Urlaubstage, wenn Krankheit, gestrichene Flüge oder kurzfristige Einfälle Chefs die Reisepläne durchkreuzen? Hier die wichtigsten fünf Regeln für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Überblick.
Bei Krankheit gibt es Urlaubstage zurück – jedenfalls meistens
Gerade hast du die stressige Anreise überstanden, nun wirst du pünktlich zum Urlaubsstart krank. Krankheitssymptome statt Entspannen auf der Sonnenliege: Leisure Sickness, zu Deutsch "Freizeitkrankheit", steht für ein psychologisches Phänomen, das schwer zu erklären ist.
Ärgerlich ist es aber in jedem Fall. Einen kleinen Trost gibt es für Beschäftigte: Wer im Urlaub krank wird, bekommt die Urlaubstage in der Regel wieder gutgeschrieben. Das regelt § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dort heißt es: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet." Voraussetzung ist jedoch, dass eine Erkrankung vorliegt, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, und dass ein Arzt diese durch ein Attest bescheinigt. "Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließen sich also grundsätzlich gegenseitig aus", wie der Bund-Verlag, spezialisiert auf Rechtsfragen der Arbeitswelt, auf seiner Internetseite schreibt.
Pech haben Eltern, wenn Kinder im Urlaub krank sind. Der Urlaub gilt als genommen – auch wenn sich Beschäftigte wegen der Betreuung des kranken Kindes oder der Kinder nicht erholen konnten und ein Attest über dessen Erkrankung vorgelegt haben, schreibt der Bund-Verlag. Er verweist auf das dazu einschlägige Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg 10. 11. 2010 – 11 Sa 1475/10. Der durch die Pflege des erkrankten Kindes kaum erholsame Urlaub ist nur dann "zu retten", wenn die Eltern selbst erkranken, sich also z. B. beim Kind anstecken.
Arbeitgeber kann zugesagten Urlaub nicht einfach rückgängig machen
Deine Firma, konkret dein Chef oder deine Chefin, möchte plötzlich deinen lange geplanten und genehmigten Urlaub zurückziehen? Begründung: Es ist in der Firma viel los und die nicht abgearbeiteten Aufträge stapeln sich. Einfach, so geht das aber nicht: Ist der Urlaub abgesegnet, gilt das als Freistellungserklärung des Arbeitgebers. "Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen", schreibt der DGB in seinem Urlaubs-Ratgeber.
Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf verständigen, den Urlaub zu verschieben, ist das natürlich problemlos möglich. Der Arbeitnehmer muss jedoch zustimmen, damit diese Änderung wirksam wird. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber die Gründe für den Rückzug beim Urlaub transparent kommuniziert.