Krankenversicherung 2026: Neue Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 77.400 Euro
Autor: Tamara Schneider
Deutschland, Montag, 12. Januar 2026
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet, ob du in die private Krankenversicherung wechseln könntest oder in der gesetzlichen bleibst.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze – so wird sie berechnet
- Weswegen der Wechsel? Bedeutung für die Krankenversicherung
- Auswirkungen der Erhöhung: Darauf solltest du achten
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ob Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln können. Sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und steigt zum 1. Januar 2026 auf 77.400 Euro jährlich. Die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze reagiert auf steigende Einkommen und beeinflusst sowohl Beiträge zur Krankenversicherung als auch Wahlmöglichkeiten der Versicherten. Wir erläutern, wie die Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet wird, was sie für die Krankenversicherung bedeutet und welche Folgen die Anhebung 2026 für Arbeitnehmer hat.
Jahresarbeitsentgeltgrenze – so wird sie berechnet
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze markiert den Punkt, ab dem du als Arbeitnehmer nicht mehr automatisch gesetzlich krankenversichert bist. Verdienst du im Jahr mehr als diesen Betrag, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. Liegt das Einkommen darunter, bleibst du grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze orientiert sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland des letzten Jahres. Der Gesetzgeber legt die Rechengrößen jedes Jahr im Rahmen der Sozialversicherungsrechengrößenverordnung fest. Dabei wird das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt berücksichtigt und auf die Grenzen hoch- oder abgerundet.
Für das Jahr 2026 wurde die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze auf 77.400 Euro pro Jahr festgesetzt. Das entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 6450 Euro. Dagegen gibt es noch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese ist relevant für Personen, die bereits vor 2003 privat versichert waren. Sie liegt bei 69.750 Euro.
Bedeutung für die Krankenversicherung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt sich auf die Krankenversicherungspflicht und -freiheit aus. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze überschreitet, sind nicht mehr automatisch gesetzlich versichert. Stattdessen haben sie die Wahlfreiheit zwischen freiwilliger gesetzlicher Versicherung und privater Krankenversicherung.
Finanzielle Hilfe im Krankheitsfall: Krebsversicherung ansehenDiese Wahlfreiheit betrifft alle versicherungspflichtigen Arbeitnehmer. Für Selbstständige, Beamte oder andere nicht versicherungspflichtige Gruppen spielt die Jahresarbeitsentgeltgrenze keine Rolle, da sie nicht automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind.