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Krankenkassen-Zusatzbeiträge 2027: Warum trotz stabiler Prognose Erhöhungen drohen


Autor: Daniela Laitinen

, Donnerstag, 29. Oktober 2026

Gute Nachrichten für gesetzlich Krankenversicherte? Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll 2027 bei 2,9 Prozent bleiben. Dennoch könnten einzelne Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen. Wann die Entscheidungen fallen und was Versicherte wissen müssen.
Höhere Beiträge dürfte es in der Krankenversicherung 2027 voraussichtlich nicht auf breiter Front geben. (Symbolfoto)


Die gesetzlichen Krankenkassen stehen weiterhin unter finanziellem Druck. Dennoch könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 stabil bleiben. Nach Berechnungen des GKV-Schätzerkreises vom 14. Oktober soll er wie bereits 2026 bei 2,9 Prozent liegen. Das Bundesgesundheitsministerium muss den Wert bis zum 1. November 2026 offiziell festlegen.

Für Versicherte bedeutet das allerdings keine Garantie für gleichbleibende Beiträge. Denn jede Krankenkasse entscheidet selbst über ihren individuellen Zusatzbeitrag. Dieser wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben.

Warum könnten die Krankenkassen 2027 trotzdem teurer werden?

Hauptgrund sind die weiterhin steigenden Gesundheitsausgaben. Nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen 2027 voraussichtlich 378,1 Milliarden Euro erreichen.

Zwar soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten. Dennoch bleibt die Finanzlage angespannt. Der GKV-Spitzenverband warnt vor finanziellen Risiken. Zudem müssen einzelne Krankenkassen ihre geschrumpften Rücklagen wieder auffüllen.

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Welche Krankenkassen erhöhen 2027 ihre Zusatzbeiträge?

Welche Krankenkassen zum 1. Januar 2027 tatsächlich teurer werden, steht bislang noch nicht fest. Ein Blick auf 2026 zeigt jedoch, wie unterschiedlich sich die Zusatzbeiträge entwickeln. Laut dem Vergleichsportal krankenkassen.de erhöhten unter anderem folgende Krankenkassen ihre Beiträge gegenüber 2025:

  • DAK-Gesundheit: von 2,80 auf 3,20 Prozent (+0,40 Prozentpunkte)
  • Techniker Krankenkasse (TK): von 2,45 auf 2,69 Prozent (+0,24 Prozentpunkte)
  • hkk: von 2,19 auf 2,59 Prozent (+0,40 Prozentpunkte)
  • HEK: von 2,50 auf 2,89 Prozent (+0,39 Prozentpunkte)
  • Audi BKK: von 2,40 auf 2,60 Prozent (+0,20 Prozentpunkte)
  • AOK Hessen: von 2,49 auf 2,98 Prozent (+0,49 Prozentpunkte)
  • AOK Niedersachsen: von 2,70 auf 2,98 Prozent (+0,28 Prozentpunkte)
  • IKK classic: von 3,40 auf 3,85 Prozent (+0,45 Prozentpunkte)

Andere Krankenkassen verzichteten auf eine Erhöhung. So blieb der Zusatzbeitrag der AOK Bayern bei 2,69 Prozent, während die Barmer weiterhin 3,29 Prozent verlangte.

Bis wann müssen die Krankenkassen entscheiden?

Einen gemeinsamen Stichtag gibt es nicht. Die Krankenkassen dürfen ihre Zusatzbeiträge auch während des laufenden Jahres erhöhen. Die Entscheidung trifft der jeweilige Verwaltungsrat, die Satzungsänderung benötigt die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Nach Paragraf 175 SGB V müssen Krankenkassen ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats informieren, für den die Erhöhung erstmals gilt.

Eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss somit spätestens bis Ende Dezember 2026 mitgeteilt werden.  Rein theoretisch reicht der 31. Dezember für eine Mitteilung der Beitragsänderung, die bereits zum 1. Januar gelten soll. Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.