Stress um Sparplan für Krankenkassen: Ärger um Bundesrat-Abstimmung
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 19. November 2025
Im Bundesrat regt sich Widerstand gegen zentrale Elemente des Reformplans. Damit spitzt sich die Diskussion um das Sparpaket für die Krankenkassen zu.
Endlich steht ein Sparplan für die Krankenkassen – nein. Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung reist nicht ab. Zuletzt machten Experten deutlich, dass die Reform der Kassen ohne richtigen Effekt bleiben werde. Und jetzt könnte der Bundesrat die ganzen Maßnahmen noch kippen.
Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer kritisiert in seiner Ausschussempfehlung das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel bei der Vergütung der Krankenhäuser. Dazu heißt es: "Es sei zu befürchten, dass damit den Krankenhäusern Einnahmen von zirka 1,8 Milliarden Euro im Jahr verloren gehen."
Gesundheitsausschuss rät dazu, bestimmte Klausel wieder zu streichen
Der Ausschuss sieht darin einen klaren "Widerspruch zur im Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebenen einmaligen Unterstützung für die Krankenhäuser in Höhe von vier Milliarden Euro, mit der die Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 kompensiert werden sollen".
Aus diesen Gründen, so heißt es weiter, "empfehlen die Fachpolitiker dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen". Man solle versuchen, "das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel wieder zu streichen".
Damit erhöht sich der Druck auf Gesundheitsministerin Nina Warken und ihr Sparpaket.
Abstimmung über Krankenkassen-Sparplan: Warken warnt vor Blockade im Bundesrat
Warken reagiert verärgert auf die Blockade-Haltung der Länder und warnt diese vor einem Ausbremsen des Sparpakets für stabile Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr über den Bundesrat.
In einem entsprechenden Schreiben an ihre Amtskollegen, über das zuerst das Nachrichtenportal Politico berichtet hatte und das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, verweist Warken darauf, dass das Gesetz zum Sparpaket zeitkritische Regelungen beinhalten würde, "die unbedingt spätestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten müssen".