Krankenkassen bekommen Sparpaket mit Kompromiss
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Donnerstag, 18. Dezember 2025
Für die Krankenkassen wurde ein Sparpaket im Vermittlungsausschuss verhandelt. Der Kompromiss stößt auf unterschiedliche Reaktionen bei Politik und Krankenkassen.
Das Sparpaket für die Krankenkassen kann kommen. Allerdings als Kompromiss. Im Vermittlungsausschuss am Mittwoch, 17. Dezember, hat man sich darauf geeinigt. Am Freitag müssen Bundestag und Bundesrat diese Pläne noch in ihren Sitzungen genehmigen.
Der Bundesrat hatte im November den ersten Versuch für das Sparpaket gestoppt. Die Länder hatten dabei kritisiert, dass mit den angedachten Einsparungen besonders die Krankenhäuser betroffen seien. Das Problem: Die Länder tragen den Großteil der Finanzierung der Krankenhäuser.
Wie sieht der Kompromiss für das Sparpaket der Krankenkassen aus?
Jetzt folgt also ein Kompromiss. Mit der im Vermittlungsausschuss angebotenen Lösung durch die Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, soll die Sparwirkung auf 2026 eingrenzt werden.
Demnach soll die Bremse für die Vergütungen der Kliniken im nächsten Jahr damit nicht zu einer niedrigeren Ausgangsbasis für Vergütungsregelungen in den Folgejahren führen. Hendrik Hoppenstedt (CDU), der Co-Vorsitzende des Vermittlungsausschusses für die Bundestagsseite erläuterte dazu, dass im darauffolgenden Jahr die Basis daher "wieder künstlich erhöht" werden solle. Zum Kompromiss heißt es in einer Stellungnahme durch den Vermittlungsausschuss:
- Der nun im gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat gefundene Einigungsvorschlag sieht vor, die Auswirkungen der Einsparungen auf das Jahr 2026 zu begrenzen.
- Konkret soll die Meistbegünstigungsklausel für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Um jedoch negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Landesbasisfallwert für 2026 zugrunde gelegt werden.
- Für die meisten Krankenhäuser kann dies durch eine Ergänzung der Regelungen zum Krankenhausentgeltgesetz geschehen, wie vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagen.
- Damit dies für alle Krankenhäuser gilt, müssen auch psychiatrische und psychosomatische Kliniken einbezogen werden. Für diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung zugesichert, die Bundespflegesatzverordnung – die nicht Gegenstand der Vermittlungsverfahrens war – schnellstmöglich entsprechend zu ändern.
Wie fallen erste Reaktionen auf den Kompromiss zum Sparpaket aus?
Beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV bleibt man nach der getroffenen Kompromiss noch sehr zurückhaltend. Auf Nachfrage von inFranken.de zu einer Einschätzung dazu heißt es, dass man vor einer Bewertung "zunächst die morgige Beschlussfassung durch das Parlament abwarten" möchte.
Weniger zurückhalten gibt man sich bei der AOK. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, sieht den Kompromiss für das Sparpaket kritisch. In einer offiziellen Stellungnahme erklärt sie zwar, dass es gut sei, "dass Bund und Länder jetzt einen Kompromiss gefunden haben". Das "Mini-Sparpaket" sein "ein erster kleiner Beitrag zur vorübergehenden Stabilisierung der GKV-Finanzen und bringt den Kassen zumindest kurzfristig Planungssicherheit für das kommende Jahr".