Krankenkassen-Reform 2027: Zahnersatz und Medikamente werden teurer
Autor: Nadine Wüste, Stefan Lutter
Deutschland, Donnerstag, 02. Juli 2026
Die GKV-Reform sieht höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und deutliche Einschnitte beim Zahnersatz vor. Rentner gehören zu den am stärksten betroffenen Gruppen.
Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, geringere Zuschüsse beim Zahnersatz und Einschnitte bei der Familienmitversicherung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das das Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen hat, dürfte für Rentnerinnen und Rentner spürbare finanzielle Folgen haben. Die Reform soll ab Januar 2027 in Kraft treten.
GKV-Reform 2027: Was sich für gesetzlich Versicherte konkret ändert
Unter erheblichem finanziellem Druck stehen die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren. Nach mehreren Beitragserhöhungen sollen nun zusätzliche Einsparungen sowie höhere Belastungen in einzelnen Leistungsbereichen zur Entlastung beitragen. Das geplante Entlastungsvolumen für 2027 beläuft sich auf 16,3 Milliarden Euro. Dabei sind die geplanten Zuzahlungserhöhungen nur ein Teil des Reformpakets: Für Gutverdiener soll zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze einmalig um monatlich 300 Euro angehoben werden, was laut Modellrechnungen des Berliner Iges-Instituts zu einer monatlichen Mehrbelastung von bis zu 26,60 Euro im Jahr 2027 führen kann.
Konkret vorgesehen ist eine Anhebung der Zuzahlung für Arzneimittel. Bislang liegt diese zwischen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab Januar 2027 könnten Patientinnen und Patienten in Apotheken mit Zuzahlungen zwischen 7,50 Euro und 15 Euro rechnen – das entspräche einer Steigerung um 50 Prozent.
Besonders ältere Menschen könnten von diesen Anpassungen betroffen sein, da sie im Durchschnitt häufiger auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, etwa zur Behandlung von Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Schmerzen.
Zuzahlungsbefreiung in der GKV: Schutzregel bei hohen Medikamentenkosten
Bei hohen Eigenkosten greift eine wichtige Schutzregel, die vielen Versicherten nicht bekannt ist. Gesetzlich Versicherte müssen pro Jahr höchstens 2 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden. Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Grenze sogar bei nur einem Prozent. Wer regelmäßig Medikamente kauft, sollte daher Quittungen sammeln und zeitnah bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.
Folgende Personengruppen sollten die Zuzahlungsbefreiung besonders im Blick haben:
- Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herzinsuffizienz oder Rheuma
- Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Dauermedikamenten
- Personen mit geringem Einkommen, bei denen 2 Prozent schnell erreicht sind
- Haushalte, in denen mehrere Familienmitglieder zuzahlungspflichtige Leistungen nutzen