Druckartikel: Krankenkassen-Reform 2027: Zahnersatz und Medikamente werden teurer

Krankenkassen-Reform 2027: Zahnersatz und Medikamente werden teurer


Autor: Nadine Wüste, Stefan Lutter

Deutschland, Donnerstag, 02. Juli 2026

Die GKV-Reform sieht höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und deutliche Einschnitte beim Zahnersatz vor. Rentner gehören zu den am stärksten betroffenen Gruppen.
Die GKV-Reform 2027 führt zu höheren Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz, was besonders Rentner und chronisch Kranke treffen wird.


Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, geringere Zuschüsse beim Zahnersatz und Einschnitte bei der Familienmitversicherung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das das Bundeskabinett am 29. April 2026 beschlossen hat, dürfte für Rentnerinnen und Rentner spürbare finanzielle Folgen haben. Die Reform soll ab Januar 2027 in Kraft treten.

GKV-Reform 2027: Was sich für gesetzlich Versicherte konkret ändert

Unter erheblichem finanziellem Druck stehen die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren. Nach mehreren Beitragserhöhungen sollen nun zusätzliche Einsparungen sowie höhere Belastungen in einzelnen Leistungsbereichen zur Entlastung beitragen. Das geplante Entlastungsvolumen für 2027 beläuft sich auf 16,3 Milliarden Euro. Dabei sind die geplanten Zuzahlungserhöhungen nur ein Teil des Reformpakets: Für Gutverdiener soll zusätzlich die Beitragsbemessungsgrenze einmalig um monatlich 300 Euro angehoben werden, was laut Modellrechnungen des Berliner Iges-Instituts zu einer monatlichen Mehrbelastung von bis zu 26,60 Euro im Jahr 2027 führen kann.

Konkret vorgesehen ist eine Anhebung der Zuzahlung für Arzneimittel. Bislang liegt diese zwischen mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab Januar 2027 könnten Patientinnen und Patienten in Apotheken mit Zuzahlungen zwischen 7,50 Euro und 15 Euro rechnen – das entspräche einer Steigerung um 50 Prozent.

Besonders ältere Menschen könnten von diesen Anpassungen betroffen sein, da sie im Durchschnitt häufiger auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen sind, etwa zur Behandlung von Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder chronischen Schmerzen.

Zuzahlungsbefreiung in der GKV: Schutzregel bei hohen Medikamentenkosten

Bei hohen Eigenkosten greift eine wichtige Schutzregel, die vielen Versicherten nicht bekannt ist. Gesetzlich Versicherte müssen pro Jahr höchstens 2 Prozent ihres Bruttojahreseinkommens für gesetzliche Zuzahlungen aufwenden. Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Grenze sogar bei nur einem Prozent. Wer regelmäßig Medikamente kauft, sollte daher Quittungen sammeln und zeitnah bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen.

Folgende Personengruppen sollten die Zuzahlungsbefreiung besonders im Blick haben:

  • Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herzinsuffizienz oder Rheuma
  • Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Dauermedikamenten
  • Personen mit geringem Einkommen, bei denen 2 Prozent schnell erreicht sind
  • Haushalte, in denen mehrere Familienmitglieder zuzahlungspflichtige Leistungen nutzen

Medikamente sind dabei nicht die einzige Kassenleistung, die unter Druck gerät. Auch im Bereich Psychotherapie haben die Kassen bereits Leistungen reduziert – was das für Betroffene konkret bedeutet, lässt sich im Detail nachlesen.

Zahnersatz: Höherer Eigenanteil bei Kronen, Brücken und Prothesen

Beim Zahnarzt sind laut Gesetzentwurf ebenfalls Einschnitte bei den Kassenleistungen geplant. Wer kein Bonusheft führte, erhielt bislang 60 Prozent Erstattung bei der Regelversorgung; künftig sollen es nur noch 50 Prozent sein. Wer sein Bonusheft vollständig über zehn Jahre geführt hat, bekommt statt 75 Prozent Zuschuss nur noch 65 Prozent erstattet. Der Eigenanteil steigt damit bei Versorgungen wie Kronen, Brücken und Zahnprothesen spürbar. Wer eine größere Zahnersatzmaßnahme plant, sollte daher prüfen, ob ein höherer Festzuschuss durch lückenlosen Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen noch vor dem Stichtag Januar 2027 erreichbar ist.

Familienmitversicherung: Für Rentner erst ab 2028 mögliche Änderungen

Auch die beitragsfreie Familienmitversicherung steht auf dem Prüfstand. Für viele Rentnerinnen und Rentner gibt es hier zunächst Entwarnung: Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, soll nach aktuellem Stand nicht betroffen sein. Zu beachten ist allerdings, dass ein Beitragszuschlag für familienversicherte Ehepartner und Lebenspartner laut Gesetzentwurf erst ab 2028 wirksam werden soll – nicht bereits 2027. Bei individuellen Versicherungsverhältnissen empfiehlt es sich dennoch, frühzeitig die jeweilige Krankenkasse zu kontaktieren.

Digitale Gesundheitsangebote: Zuzahlungen besser im Blick behalten

Ein weiterer Aspekt, der im Zuge der GKV-Reform an Bedeutung gewinnt, sind die digitalen Gesundheitsangebote der Krankenkassen. Viele gesetzliche Kassen stellen ihren Versicherten inzwischen Apps, Online-Portale und telemedizinische Dienste zur Verfügung, die dabei helfen können, Gesundheitsausgaben transparenter zu machen und Zuzahlungsgrenzen aktiv im Blick zu behalten. Einige Anbieter ermöglichen es bereits, Belege für Zuzahlungen digital einzureichen und den Stand zur Befreiungsgrenze in Echtzeit abzurufen.

Gerade für ältere Versicherte mit regelmäßigen Arzt- und Apothekenbesuchen kann die Nutzung solcher digitalen Werkzeuge bares Geld sparen. Wer seine Zuzahlungen konsequent dokumentiert und frühzeitig eine Befreiung beantragt, kann die finanziellen Auswirkungen der geplanten Reformen zumindest teilweise abfedern. Parallel dazu ist ab 2027 eine stufenweise Erhöhung der finanziellen Beteiligung des Bundes für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern geplant, um die Finanzierungslücke der Kassen schrittweise zu schließen. Es lohnt sich daher, bei der eigenen Krankenkasse gezielt nach entsprechenden digitalen Services zu fragen.

GKV-Reform 2027: Härtefallregelung beim Zahnersatz bleibt erhalten

Ein Aspekt, der in der Reformdebatte häufig untergeht, betrifft die Härtefallregelung beim Zahnersatz. Auch nach der geplanten Absenkung der Festzuschüsse sollen Versicherte mit geringem Einkommen weiterhin Anspruch auf vollständige Kostenübernahme durch die GKV haben – also 100 Prozent Zuschuss bei medizinisch notwendigen Zahnersatzleistungen. Diese Schutzregelung bleibt laut Gesetzentwurf ausdrücklich unverändert bestehen.

Rentnerinnen und Rentner, die von der Härtefallregelung profitieren möchten, müssen die entsprechenden Einkommensnachweise bei ihrer Krankenkasse einreichen. Da die Einkommensgrenzen je nach Kasse und individuellem Haushalt variieren können, empfiehlt sich eine frühzeitige Anfrage – idealerweise noch vor dem geplanten Inkrafttreten der Reform im Januar 2027. Wer jetzt aktiv wird, hat die besten Chancen, seine Ansprüche rechtzeitig zu sichern.

GKV-Reform: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
 
Beschluss Bundeskabinett
29. April 2026
Geplantes Inkrafttreten
Januar 2027
Entlastungsvolumen
16,3 Milliarden Euro
Zuzahlung Medikamente (neu)
7,50 Euro bis 15 Euro (bisher: 5 bis 10 Euro)
Zahnersatz ohne Bonusheft (neu)
50 % Erstattung (bisher: 60 %)
Zahnersatz mit 10-jährigem Bonusheft (neu)
65 % Erstattung (bisher: 75 %)
Zuzahlungsbefreiung
2 % des Bruttojahreseinkommens (chronisch Kranke: 1 %)
Familienmitversicherung
Rentner ab Regelaltersgrenze voraussichtlich nicht betroffen; Beitragszuschlag für Ehepartner erst ab 2028