Krankenkassen kürzen Psychotherapie-Leistungen: Was Patienten jetzt wissen müssen
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 22. April 2026
Psychotherapeuten kämpfen gegen Honorarkürzungen der Krankenkassen – Patienten fürchten schlechtere Versorgung und längere Wartezeiten.
Die psychische Gesundheitsversorgung in Deutschland steht unter Druck – und nun verschärfen Kürzungen der Krankenkassen die Lage weiter. Ab April kürzt der GKV-Spitzenverband die Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erheblich. Viele Therapeuten reagieren mit Unverständnis und haben rechtliche Schritte eingeleitet. Für Patientinnen und Patienten könnte die Kürzung längere Wartezeiten und eine schlechtere Versorgung bedeuten. Dabei ist der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung in Deutschland ohnehin schon größer als das Angebot. Was die Honorarkürzungen konkret bedeuten und wie Betroffene reagieren können, erfährst du in diesem Artikel.
Kürzung bei Psychotherapeuten für Krankenkassen ein "angemessener Kompromiss"
Wie bereits in der an inFranken.de gerichteten Antwort, stellt der Spitzenverband in seinem Beschluss klar, dass "der gesetzlich vorgesehene Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft gezeigt hat, dass die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten haben". Daraus folgt:
- Absenkung des Honorars um 10 Prozent gerechtfertigt
- Vergütungshöhe wird ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt
- Strukturzuschläge zur gesonderten Finanzierung der Personalkosten für die Praxen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 um 14,5 Prozent erhöht.
Daraus resultiert laut GKV-Angaben in der Summe eine Honorarabsenkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr. Beim Verband ist man sich sicher, dies sei "ein angemessener Kompromiss, der die Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einerseits und andererseits die der Menschen, die die Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, angemessen berücksichtigt hat".
Kassenärztliche Bundesvereinigung will Klage gegen die Kürzung einreichen
Die zahlreichen Proteste und die massive Kritik an den Kürzungen, haben dazu geführt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Klage einreichen wird. In einer offiziellen Mitteilung dazu vom 19. März heißt es: "Wir werden uns gegen die massive Benachteiligung der Psychotherapeuten und ihrer Patientinnen und Patienten wehren und gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) den Klageweg beschreiten."
Demnach bereitet die KBV die Klageschrift bereits vor, um diese laut dem KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen, beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einzureichen.
Gassen: "Diese fatale Entscheidung geht zu Lasten psychisch kranker Menschen und benachteiligt die Psychotherapeuten massiv. Vollkommen grundlos wird ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung erheblich geschwächt. Aus unserer Sicht sind diese Kürzungen nicht zu rechtfertigen."