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Krankenkassen 2027: Trotz stabiler Prognose drohen höhere Beiträge“


Autor: Daniela Laitinen

, Mittwoch, 04. November 2026

Gute Nachrichten für gesetzlich Krankenversicherte? Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll 2027 bei 2,9 Prozent bleiben. Dennoch könnten einzelne Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen. Wann die Entscheidungen fallen und was Versicherte wissen müssen.
Die Krankenkassen werden 2027 voraussichtlich nicht auf breiter Front teurer.  Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2027 am 30. Oktober 2026 offiziell auf 2,9 Prozent festgelegt. (Symbolfoto)


Die gesetzlichen Krankenkassen stehen weiterhin unter finanziellem Druck. Dennoch könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2027 stabil bleiben. Nach Berechnungen des GKV-Schätzerkreises vom 14. Oktober soll er wie bereits 2026 bei 2,9 Prozent liegen. Das Bundesgesundheitsministerium hat  den Wert am 30. Oktober bestätigt

Für Versicherte bedeutet das allerdings keine Garantie für gleichbleibende Beiträge. Denn jede Krankenkasse entscheidet selbst über ihren individuellen Zusatzbeitrag. Dieser wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben.

Zusatzbeitrag 2027: Weshalb einzelne Krankenkassen mehr Geld verlangen könnten

Hauptgrund sind die weiterhin steigenden Gesundheitsausgaben. Nach Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen 2027 voraussichtlich 378,1 Milliarden Euro erreichen.

Zwar soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Kassen im kommenden Jahr um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten. Dennoch bleibt die Finanzlage angespannt. Der GKV-Spitzenverband warnt vor finanziellen Risiken. Zudem müssen einzelne Krankenkassen ihre geschrumpften Rücklagen wieder auffüllen.

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DAK, TK und Barmer: So hoch sind die Zusatzbeiträge derzeit

Welche Krankenkassen zum 1. Januar 2027 tatsächlich teurer werden, steht bislang noch nicht fest. Ein Blick auf 2026 zeigt jedoch, wie unterschiedlich sich die Zusatzbeiträge entwickeln. Laut dem Vergleichsportal krankenkassen.de erhöhten unter anderem folgende Krankenkassen ihre Beiträge gegenüber 2025:

  • DAK-Gesundheit: von 2,80 auf 3,20 Prozent (+0,40 Prozentpunkte)
  • Techniker Krankenkasse (TK): von 2,45 auf 2,69 Prozent (+0,24 Prozentpunkte)
  • hkk: von 2,19 auf 2,59 Prozent (+0,40 Prozentpunkte)
  • HEK: von 2,50 auf 2,89 Prozent (+0,39 Prozentpunkte)
  • Audi BKK: von 2,40 auf 2,60 Prozent (+0,20 Prozentpunkte)
  • AOK Hessen: von 2,49 auf 2,98 Prozent (+0,49 Prozentpunkte)
  • AOK Niedersachsen: von 2,70 auf 2,98 Prozent (+0,28 Prozentpunkte)
  • IKK classic: von 3,40 auf 3,85 Prozent (+0,45 Prozentpunkte)

Andere Krankenkassen verzichteten auf eine Erhöhung. So blieb der Zusatzbeitrag der AOK Bayern bei 2,69 Prozent, während die Barmer weiterhin 3,29 Prozent verlangte.

Wann entscheiden die Krankenkassen über ihre Beiträge für 2027?

Einen gemeinsamen Stichtag gibt es nicht. Die Krankenkassen dürfen ihre Zusatzbeiträge auch während des laufenden Jahres erhöhen. Die Entscheidung trifft der jeweilige Verwaltungsrat, die Satzungsänderung benötigt die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Nach Paragraf 175 SGB V müssen Krankenkassen ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats informieren, für den die Erhöhung erstmals gilt.

Eine Erhöhung zum 1. Januar 2027 muss somit spätestens bis Ende Dezember 2026 mitgeteilt werden.  Rein theoretisch reicht der 31. Dezember für eine Mitteilung der Beitragsänderung, die bereits zum 1. Januar gelten soll. Versicherte haben bei einer Beitragserhöhung grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.