Ab April wird auch deine Krankenkasse eine Leistung kürzen - geht's jetzt vor Gericht?
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Freitag, 20. März 2026
Der Widerstand gegen die Kürzung durch die Krankenkassen wächst. Eine Klage wird eingereicht und Verbände warnen vor Folgen für Patienten.
Noch Ende Februar hat inFranken.de darüber berichtet, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV eine konkrete Kürzung von Leistungen geplant hat. Die Honorare für alle psychotherapeutischen Leistungen sollten pauschal um zehn Prozent heruntergesetzt werden. Gegenüber unserer Redaktion hatten die Kassen ihr Vorgehen und die Hintergründe dazu erklärt.
In einer offiziellen Mitteilung des GKV heißt es jetzt dazu, dass "der 'Erweiterte Bewertungsausschuss', bestehend aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei weiteren unparteiischen Mitgliedern zwei Entscheidungen zu der Vergütung von niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten getroffen" haben.
Kürzung bei Psychotherapeuten für Krankenkassen ein "angemessener Kompromiss"
Wie bereits in der an inFranken.de gerichteten Antwort, stellt der Spitzenverband in seinem Beschluss klar, dass "der gesetzlich vorgesehene Honorarvergleich mit Vergleichsgruppen aus der Ärzteschaft gezeigt hat, dass die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit einer eigenen Praxis in den vergangenen Jahren überproportionale Honorarerhöhungen erhalten haben". Daraus folgt:
- Absenkung des Honorars um 10 Prozent gerechtfertigt
- Vergütungshöhe wird ab dem 1. April 2026 um 4,5 Prozent abgesenkt
- Strukturzuschläge zur gesonderten Finanzierung der Personalkosten für die Praxen werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 um 14,5 Prozent erhöht.
Daraus resultiert laut GKV-Angaben in der Summe eine Honorarabsenkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr. Beim Verband ist man sich sicher, dies sei "ein angemessener Kompromiss, der die Interessen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einerseits und andererseits die der Menschen, die die Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen, angemessen berücksichtigt hat".
Kassenärztliche Bundesvereinigung will Klage gegen die Kürzung einreichen
Die zahlreichen Proteste und die massive Kritik an den Kürzungen, haben dazu geführt, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Klage einreichen wird. In einer offiziellen Mitteilung dazu vom 19. März heißt es: "Wir werden uns gegen die massive Benachteiligung der Psychotherapeuten und ihrer Patientinnen und Patienten wehren und gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) den Klageweg beschreiten."
Demnach bereitet die KBV die Klageschrift bereits vor, um diese laut dem KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen, beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einzureichen.