Preiserhöhungen bei Strom und Gas – wie dich Anbieter austricksen
Autor: Kara Marie
Deutschland, Sonntag, 04. Januar 2026
Ändert dein Versorger von Strom oder Gas seine Tarife, hast du das Recht zu kündigen. Doch manchmal verschleiern die Energiekonzerne ihre Preiserhöhungen.
- Was tun, wenn Strom und Gas teurer werden?
- Hast du ein Recht auf Sonderkündigung?
- Was ist legal und was nicht?
Alles wird teurer, auch die Preise für Strom und Gas werden immer wieder nach oben korrigiert. Wenn dein Energieversorger eine Preiserhöhung vornimmt, hast du normalerweise das Recht, eine Sonderkündigung einzureichen und im Anschluss zu einem anderen Versorger zu wechseln. Doch die Konzerne verschleiern ihre Änderungen gerne.
Nicht alles ist legal. Verbraucher sollten ihre Rechte kennen
Für Verbraucher ist es dabei wichtig zu verstehen, dass man nicht jede Preiserhöhung akzeptieren muss und diese teilweise auch gar nicht legal sind.
Du solltest in jedem Fall einen Brief erhalten, indem dir die Preiserhöhung angekündigt wird. Diesen solltest du im Detail lesen. Es kommt sogar vor, dass dich ein Anbieter mit einem Schnäppchen lockt und kurze Zeit später die Preise ändern möchte.
Doch was ist legal und was nicht und welche Rechte stehen dir zu? Entscheidende Informationen gibt dazu die Verbraucherzentrale.
Welche Möglichkeiten hast du, wenn dein Anbieter die Preise höher schraubt?
Findest du einen Brief von deinem Energieversorger in deinem Briefkasten, ist es wichtig, dass du dir diesen Wort für Wort durchliest. Denn auch, wenn der Brief scheinbar nur Werbung enthält, kann es sein, dass im Kleingedruckten eine Preiserhöhung steht. Beispielsweise locken dich Anbieter gerne mit günstigen Angeboten und wenn du anbeißt, passen sie kurze Zeit später die Preise an.
Laut Verbraucherzentrale liegen die neuen Preise teilweise 30 Prozent über dem ursprünglichen Betrag. Wenn du ein solches Schreiben empfängst, gibt es drei Möglichkeiten für dich zu handeln. Wenn du gegen die Preiserhöhung Widerspruch einlegen möchtest, kannst du den Musterbrief der Verbraucherzentrale dafür nutzen.