Konto gepfändet: Was du in diesem Fall tun kannst
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Dienstag, 03. Januar 2023
Die Kontopfändung ist oft ein schwerer Schock. Betroffene können nicht mehr über ihr Geld verfügen, Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt. Schuldner*innen können sich nur mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) über Wasser halten.
- Konto gepfändet – und nun?
- Ein höherer Freibetrag ist möglich
- Kostenfreie Umwandlung und Informationspflicht der Banken
- Die Schuldnerberatung als Lösung
6,16 Millionen Bürger über 18 Jahre sind überschuldet und weisen "nachhaltige Zahlungsstörungen" auf wie es in Amtssprache heißt. Krankheit, Kurzarbeit oder eine hohe Nachzahlung beim Energieversorger bringen Betroffene oftmals völlig unverschuldet in eine prekäre wirtschaftliche Lage. Was können Betroffene in dieser Situation tun? Wie lässt sich das Konto trotz Pfändung weiter nutzen?
Konto gepfändet – und nun?
Hat jemand Schulden und zahlt sie nicht zurück, kann der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) erwirken. Der PfÜB wird vom zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) auf Antrag des Gläubigers erlassen. Mit dem Beschluss ist es möglich, das Bankkonto zu pfänden.
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Ist dein Konto gepfändet, muss das Kreditinstitut dein Guthaben an den Schuldner überweisen. Um zu verhindern, dass das gesamte Geld auf dem Konto an den Gläubiger geht, ist es ratsam, ein sogenanntes P-Konto, also ein Pfändungsschutzkonto, einzurichten.
Damit stellst du sicher, dass wenigstens ein monatlicher Grundfreibetrag nicht gepfändet wird. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.260 Euro (Stand: Mai 2022). Er gilt für alle Schuldner*innen, die keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen müssen.
Ein höherer Freibetrag ist möglich
Der Freibetrag fällt höher aus: Außerdem kannst du einen höheren Freibetrag eintragen lassen. Dieser ist abhängig von den Lebensumständen, wie zum Beispiel einer möglichen Unterhaltspflicht, Kindergeld oder Sozialleistungen. Dafür reichst du bei der Bank eine Bescheinigung gemäß § 850k Zivilprozessordnung (ZPO) ein.
Bei einer Konto-Pfändung hast du weiterhin den vollen Zugang zum Konto und kannst Überweisungen vornehmen, allerdings nur bis zur Höhe des Freibetrags.