Kinderkrankentage: 2027 droht Kürzung – Was Eltern wissen müssen
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Montag, 12. Oktober 2026
Die Bundesregierung plant, die Zahl der Kinderkrankentage ab 2027 deutlich zu senken. Familien, Alleinerziehende und Politiker reagieren kritisch auf die möglichen Veränderungen beim Kinderkrankengeld.
Eltern haben aktuell Anspruch auf bis zu 15 Kinderkrankentage pro Jahr, wenn ihr Kind unter zwölf Jahren erkrankt. Gesetzlich versicherte Mütter oder Väter dürfen sich in diesem Fall von der Arbeit freistellen lassen, um ihr Kind zu betreuen. Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse das Kinderkrankengeld. Aufgrund politischer Pläne könnte sich diese Regelung ab 2027 ändern: Die Zahl der Kinderkrankentage soll dann wieder auf zehn pro Jahr reduziert werden.
Darf ich zu Hause bleiben, wenn das Kind krank ist?
Noch gilt die erhöhte Zahl von 15 Kinderkrankentagen für die Eltern: Ist ein Kind krank und unter zwölf Jahren alt, kann ein gesetzlich versicherter Elternteil sich bis zu 15 Tage vom Arbeitgeber freistellen lassen, um das Kind zu pflegen. Während dieser Ausfallzeit zahlt die Krankenkasse das Entgelt.
Die aktuelle Regelung (§ 45, Abs. 2a des Sozialgesetzbuchs V) gilt nur bis Jahresende. Wird sie nicht verlängert, liegt die Zahl der Kinderkrankentage also ab dem 1.1.2027 bei maximal zehn Tagen pro Jahr pro Kind. Für Alleinerziehende sind es dann nur noch 20 Tage anstatt der bisherigen 30 Tage.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will zur alten Regelung (vor der Corona-Pandemie) zurück. Berufstätige Eltern müssten sich also darauf einstellen, dass sie für erkrankte Kinder nur noch zehn Krankentage im Jahr haben. Das sagte er in einer Regierungsbefragung im Bundestag. Das dokumentiert ein Mitschnitt aus dem Plenum, den das ZDF und die Tageszeitung Die Welt als Erstes veröffentlichten.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld und wer zahlt es?
Kinderkrankentage werden in Deutschland meist von Müttern genommen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ermittelte. Laut einer Auswertung der Kasse wurden im vergangenen Jahr fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) von weiblichen Kassenmitgliedern genommen. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Familienportal des Familienministeriums NRW je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr. Die Leistung Kinderkrankengeld ist außerdem begrenzt: 2026 bekommen Eltern maximal 135,63 Euro brutto pro Kalendertag. Eltern müssen das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Minijobber haben zwar Anspruch auf die unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber (§ 45 Abs. 5 SGB V), aber nicht auf das Kinderkrankengeld.
Vom Kinderkrankengeld gehen zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die tatsächliche Einkommenslücke kann deshalb größer sein als die zunächst fehlenden 10 Prozent. Für viele Familien ist das eine zusätzliche Belastung: Kranke Kinder brauchen Zeit und Betreuung – gleichzeitig steht weniger Geld zur Verfügung.