528 Millionen Euro Kindergeld ins Ausland: Was wirklich alles in der Summe steckt

2 Min

Beim Kindergeld gibt es viele Regeln und Besonderheiten. Die Bundesagentur klärt über Zahlungen auf.

Zu Beginn des Jahres 2026 wurde das Kindergeld bereits erhöht. Mitte des Jahres wird es aber noch eine weitere Änderung dazugeben. Und erst vor wenigen Tagen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Zahlen zum Kindergeld 2025 veröffentlicht. Insgesamt zahlte die Familienkasse der BA laut eigener Angabe 55,32 Milliarden Euro aus. 

Aktuell findet allerdings eine ganz andere Zahl Beachtung. 528 Millionen Euro wurden davon auf Konten im Ausland überwiesen. Der Betrag liegt damit bei weniger als einem Prozent der Gesamtsumme. Doch wer bekommt eigentlich Kindergeld im Ausland und was sind die Voraussetzungen dafür? Geht das Geld überhaupt ins Ausland? Und wie war die Zahl im Jahr 2024?

Wie sah es im Vorjahr beim Kindergeld im Ausland aus?

Den Daten der Bundesagentur zufolge war das Verhältnis zwischen Auslandszahlungen und Gesamtsumme des Kindergeldes im Jahr 2024 ähnlich. 

  • 54,3 Mrd. Euro Kindergeld, insgessamt 513,7 Millionen Euro auf Konten im Ausland

Gegenüber inFranken.de erklärt die BA dazu: "Der Anstieg erklärt sich mit der Erhöhung des Kindergelds pro Kind um fünf Euro monatlich zum 1. Januar 2025. Insgesamt sind die Ausgaben für das Kindergeld dadurch um mehr als eine Milliarde Euro gestiegen."

Wer bekommt Kindergeld ins Ausland überwiesen?

Für eine Überweisung des Kindergeldes ins Ausland sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Von der Bundesagentur für Arbeit heißt es dazu: "Empfänger sind in der Regel in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der EU, deren Kinder im Heimatland leben."

Wohnen Kinder von Kindergeldberechtigten im Ausland, so sind demnach "zusätzliche Nachweise einzureichen, die die Familienkasse gewissenhaft prüft." Dazu werden die Angaben mit entsprechenden Verbindungsstellen im Ausland abglichen.

Und die BA weist in ihren Erläuterungen auf einen ganz bestimmten Umstand hin: "Bei Zahlungen auf ausländische Konten muss es sich jedoch nicht zwingend um im Ausland lebende Kinder handeln. Es könnte sich beispielsweise auch um inländische Berechtigte mit einem ausländischen Konto handeln. Ebenso können Zahlungen von einem deutschen Konto auf ein Konto im Ausland erfolgen."

Was sind die Voraussetzungen für Kindergeld?

Wer Kindergeld erhalten möchte muss laut der Vorgaben "einen dauerhaften Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland" haben oder er muss "in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig" sein. Das können laut BA sowohl deutsche als auch ausländische Staatsangehörige sein.

Doch es gibt auch etwas kompliziertere Fälle. Bei einem sogenannten "überstaatlichen Bezug",  wenn zum Beispiel ein Elternteil in Deutschland arbeitet und der andere mit dem Kind im Ausland wohnt. Hier sind, so erklärt es eine Sprecherin der Bundesagentur, "bei der Beantragung von Kindergeld zusätzliche Angaben erforderlich und weitere Nachweise einzureichen".

  • Angaben und Nachweise zur Erwerbstätigkeit der Eltern

Häufig nimmt der Prozess der Beantragung deutlich mehr Zeit in Anspruch, weil bestimmte  Bescheinigungen von ausländischen Behörden anzufordern sind.

Genaue Kontrolle für das Kindergeld - Leistungsmissbrauch soll verhindert werden

Der Bundesgantur ist es zudem wichtig zu erwähnen, dass die Familienkasse "in jedem Einzelfall die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld kontrolliert". Eine Überprüfung wird regelmäßig durchgeführt - zum Beispiel bei Anspruchsberechtigten aus dem EU-/EWR-Raum einmal jährlich.

Leistungsmissbrauch wurde in den vergangenen Jahren ausschließlich in Einzelfällen festgestellt.

Bundesagentur für Arbeit

BA: "Liegen diese nicht oder nicht mehr vor, hebt die Familienkasse die Festsetzung des Kindergeldes auf und stellt die Zahlung ein. Bei Rückforderungen und/oder einem Verdacht auf Leistungsmissbrauch überprüft die Bußgeld- und Strafsachenstelle der Familienkasse. Leistungsmissbrauch wurde in den vergangenen Jahren ausschließlich in Einzelfällen festgestellt."

Warum die Zahlen bei Überweisungen auf ausländische Konten weiter ansteigen, lässt sich laut Agentur auch damit erklären, "dass das Beschäftigungsplus seit 2023 nur noch durch Beschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit getragen wird". Das spiegelt sich demnach auch in den Anteilen wider: Im Jahr 2015 hatte knapp jeder zehnte Beschäftigte eine ausländische Staatsangehörigkeit (9 Prozent). Aktuell liegt der Anteil bei 17 Prozent.

Vorschaubild: © AdobeStock/Halfpoint