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Kindergeld auch nach dem 18. Lebensjahr? Wer darauf einen Anspruch hat


Autor: Ellen Schneider

Deutschland, Freitag, 13. Juni 2025

Bis zur Volljährigkeit werden Eltern in Deutschland vom Staat mit Kindergeld-Zahlungen unterstützt - doch auch nach dem Schulabschluss ist das unter bestimmten Bedingungen möglich.
In manchen Fällen können Eltern auch über das 18. Lebensjahr ihrer Kinder hinaus Kindergeld beziehen.


Kinder können ganz schön teuer werden - um Familien bei der finanziellen Herausforderung unter die Arme zu greifen, unterstützt der Staat daher mit Kindergeld, Elterngeld und weiteren Zahlungen. Wenn es nach der neuen Regierung geht, könnten manchen Familien jedoch künftig Kürzungen drohen. Kritik gibt es auch an dem Bruch mit der Kindergrundsicherung - eine Expertin warnt: Ein sehr drängendes Problem, werde im Koalitionsvertrag kaum thematisiert.

Dem Kindergeld bleibt die neue Regierung jedoch treu. Anspruch darauf haben alle Eltern in Deutschland grundsätzlich, bis ihre Kinder 18 Jahre alt sind. Doch auch danach kann dieser Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, betont die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg nun in einer Mitteilung

Kindergeld auch nach dem Schulabschluss - unter diesen Umständen wird die Zahlung fortgesetzt

Entsprechende Voraussetzungen können demnach erfüllt sein, wenn sich die Kinder in einer laufenden Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein Studium oder ein Praktikum absolvieren. Dann kann längstens bis zum 25. Geburtstag ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, informiert die Arbeitsagentur im Netz. Wichtig zu wissen: Der Anspruch gilt demnach nur für die erste und zweite Berufsausbildung. Für Übergangsphasen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, die maximal vier Monate dauern, werden die Zahlungen laut Mitteilung ebenfalls fortgesetzt.

Kommt es zu längeren Unterbrechungen, etwa weil noch ein Ausbildungsplatz gesucht wird, kann der Anspruch dennoch bestehen bleiben. Voraussetzung ist, dass das Kind sich aktiv bewirbt oder auf den nächsten möglichen Ausbildungsbeginn wartet. Eltern müssen dies der Familienkasse mit Nachweisen, wie Bewerbungsbemühungen oder einer Zusage, belegen. Auch während eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres bleibt der Anspruch erhalten. Wie lange Eltern verpflichtet sind, finanziell für ihre Kinder aufzukommen, haben wir in einem anderen Artikel bereits für euch beleuchtet.

Hat ein Kind nach dem Schulabschluss noch keine konkreten Pläne, kann Kindergeld auch während der Arbeitssuche und längstens bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag gezahlt werden. In diesem Fall ist eine offizielle Meldung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erforderlich. Wichtig ist, dass Eltern die Familienkasse rechtzeitig über die Pläne ihres Kindes informieren, um eine Unterbrechung der Zahlungen zu vermeiden. Praktisch: Die Mitteilung und das Hochladen von Nachweisen können online über das Portal der Familienkasse erfolgen. So bleibt der Verwaltungsaufwand gering.

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