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Kindergeld 2027: Wie viel es gibt – und wer es automatisch bekommt


Autor: Nadine Wüste, Stefan Lutter

Deutschland, Mittwoch, 05. August 2026

Mit dem neuen Kindergeld-Gesetz sollen Familien ab 2027 in mehrfacher Hinsicht entlastet werden. Neben der schrittweisen Erhöhung des Kindergelds ist eine antragslose Auszahlung geplant. Daneben soll es weitere Maßnahmen für Familien geben.
Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kindergelds. Familien sollen das Geld einfacher erhalten können . Dafür wurde nun eine entscheidende Veränderung beim Antragsverfahren beschlossen.


Ab 2027 soll sich für Millionen Familien in Deutschland einiges ändern: Das Kindergeld soll steigen, der Antrag soll in vielen Fällen automatisch entfallen – und auch steuerlich ist eine spürbare Entlastung geplant. Wie hoch das Kindergeld ab 2027 sein soll, wer automatisch Geld bekommen soll und was sich steuerlich ändert – alle wichtigen Antworten im Überblick.

Derzeit beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 Euro monatlich je Kind. Wie aus einem Dokument des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, plant die schwarz-rote Koalition eine schrittweise Anhebung bis auf 272 Euro pro Monat bis zum Jahr 2028.

Kindergeld 2027: Automatische Auszahlung und geplante Erhöhung

Zusätzlich zur Erhöhung will die Bundesregierung das Auszahlungsverfahren grundlegend vereinfachen. Künftig sollen Familien nach der Geburt automatisch Kindergeld erhalten, ohne einen Antrag stellen zu müssen. Wie die Bundesregierung auf ihrer offiziellen Website erläutert, ersetzt das neue Verfahren dabei nicht die Anspruchsprüfung durch die Familienkasse – bei unvollständiger Datenlage bleibt es beim bisherigen Verfahren. Das entsprechende Gesetz wurde am Donnerstag, dem 9. Juli 2026, vom Bundestag beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Januar 2027; vorgesehen ist eine Umsetzung in zwei Stufen im Laufe des Jahres 2027.

Die Einführung des antragslosen Verfahrens ist zweistufig gegliedert:

  • Stufe eins (voraussichtlich ab März 2027): Das antragslose Verfahren soll zunächst für Neugeborene gelten, deren Eltern bereits mindestens ein älteres Kind haben. Die Familienkasse greift dabei auf Daten zurück, die bereits vom ersten Kind vorliegen.
  • Stufe zwei (voraussichtlich ab November 2027): Das Verfahren soll auf Eltern ausgeweitet werden, die ihr erstes Kind bekommen. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt, eine Kontonummer (IBAN) hinterlegt ist und mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales handelt es sich beim antragslosen Kindergeld um die erste Maßnahme, die auf Grundlage der Empfehlungen der Sozialstaatskommission umgesetzt wird – mit dem Ziel, den Sozialstaat transparenter und bürgernäher zu gestalten. Die CDU-Politikerin Anne König erklärte dazu: "Mit dem antragslosen Kindergeld bauen wir Bürokratie spürbar ab und entlasten Familien in den ersten Wochen nach der Geburt." Außerdem habe sich die Union dafür eingesetzt, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird.

Steuerliche Entlastung von bis zu 600 Euro: Diese Voraussetzungen gelten ab 2027

Wie aus den Reformbeschlüssen der Bundesregierung hervorgeht, sollen Familien mit zwei erwerbstätigen Eltern nach Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums ab 2027 um bis zu 600 Euro pro Jahr steuerlich entlastet werden. Die genannten Werte beruhen dabei auf Schätzungen und den derzeit geltenden Sozialabgaben; konkrete Zahlen können erst genannt werden, sobald das Ministerium den aktuellen Existenzminimumbericht veröffentlicht.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellte die Eckpunkte der Steuerreform Anfang Juli auf einer Pressekonferenz vor. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bezeichnete die jährliche Entlastung von 600 Euro als ein "respektables Ergebnis": Bürgerinnen und Bürger sollen wieder mehr netto zur Verfügung haben, um entsprechend konsumieren zu können. Mit den 34 Reformvorschlägen solle "Deutschland wieder flott" gemacht werden, so Merz – "Jetzt ist klar, dass das möglich ist."

Im Einzelnen umfasst das steuerliche Entlastungspaket für Familien folgende geplante Maßnahmen:

  • Erhöhung des Kindergelds: schrittweise von derzeit 259 Euro auf voraussichtlich 272 Euro monatlich bis 2028
  • Anhebung des Kinderfreibetrags: soll steigen, konkrete Beträge hat das Bundesfinanzministerium noch nicht beziffert
  • Erhöhung des Grundfreibetrags: voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028
  • Steigerung des Arbeitnehmerpauschbetrags: voraussichtlich um rund 200 Euro auf etwa 1430 Euro

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was die Günstigerprüfung für Familien bedeutet

Mit der geplanten Kindergelderhöhung rückt für viele Familien eine oft übersehene steuerliche Weichenstellung wieder in den Fokus: die sogenannte Günstigerprüfung. Kindergeld und Kinderfreibetrag lassen sich im deutschen Steuerrecht nicht miteinander kombinieren. Welche der beiden Varianten die höhere finanzielle Entlastung bringt, ermittelt das Finanzamt automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Wie das Bundesfinanzministerium erläutert, lohnt sich der Kinderfreibetrag vor allem dann, wenn der steuerliche Vorteil durch den Freibetrag höher ausfällt als das ausgezahlte Kindergeld – was häufig bei mittleren und höheren Einkommen der Fall ist.

Durch die Anhebung des monatlichen Kindergelds soll sich diese Schwelle nach oben verschieben: Der Kinderfreibetrag würde sich künftig erst bei einem deutlich höheren Einkommen lohnen als bisher. Für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bedeutet das in der Praxis, dass sie ab 2027 vorrangig vom direkt ausgezahlten, höheren Kindergeld profitieren dürften. Wichtig: Da das Finanzamt die Günstigerprüfung automatisch durchführt, müssen Eltern keinen gesonderten Antrag stellen – nötig ist lediglich, dass alle Angaben zum Kind in der Steuererklärung vollständig eingetragen sind.

Kindergeld-Erhöhung 2027 - Die wichtigsten Fakten im Überblick: 

 
Aktuelles Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind (einkommensunabhängig)
Geplante Erhöhung Schrittweise auf voraussichtlich 272 Euro monatlich bis 2028
Antragsloses Verfahren Voraussichtlich ab März 2027 (ab zweitem Kind), ab November 2027 (ab erstem Kind)
Steuerliche Entlastung Bis zu 600 Euro pro Jahr für Familien mit zwei Erwerbstätigen (Modellrechnung; ab 2028 in voller Wirkung)
Kinderfreibetrag (geplant) Soll angehoben werden; genaue Höhe vom Bundesfinanzministerium noch nicht beziffert
Günstigerprüfung Finanzamt ermittelt automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag vorteilhafter ist – kein gesonderter Antrag nötig
Gesetzgebung Bundestag-Beschluss: Donnerstag, 9. Juli 2026; Zustimmung des Bundesrats noch ausstehend