Kaution in Aktien anlegen: Gehört das Geld Mieter oder Vermieter?
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Donnerstag, 02. Februar 2023
Aus damals 800 Deutschen Mark Kaution in Aktien angelegt, entwickelten sich in 62 Jahren 115.000 Euro. Wie kann das sein und wem gehört die Mega-Summe: der Mieterin oder der Wohnungsgesellschaft?
- Miet-Kaution ist in Form von Aktien nichts Ungewöhnliches
- Anstatt 800 DM soll es jetzt 115.000 Euro geben
- Wohnungsgesellschaft will nur 409,03 Euro zahlen
- Neue Rechtslage des § 551 BGB ist anzuwenden
- Aktien sind zu übertragen
Die Geschichte begann noch zu D-Mark-Zeiten. Jetzt, 60 Jahre später, verklagt eine Kölnerin ihre ehemalige Wohnungsgesellschaft wegen einer Kaution. Der Vermieter hatte den Betrag einvernehmlich in Aktien angelegt, die sich prächtig über die Jahrzehnte entwickelten. Und nach Ende des Mietvertrages das: Die Wohnungsgesellschaft will die Mega-Summe nicht auszahlen. Das Kölner Amtsgericht (AG) musste sich den spektakulären Fall vorknöpfen.
Miet-Kaution in Form von Aktien ist nichts Ungewöhnliches
Oft verlangen Vermietende bei der Anmietung einer Wohnung die Zahlung einer Kaution. Dies ist gesetzlich zulässig und dient der Sicherheit. Häufig entbrennt allerdings nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Debatte über die Rückzahlung. Die Vermietenden dürfen die Kaution aber nicht einfach auf ihr eigenes Konto überweisen, sondern müssen sie für die Mietenden anlegen. Und zwar getrennt von dem eigenen Vermögen, damit das Geld im Falle eines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit nicht verloren geht.
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Bevor du als Mieter* in zustimmst, dass die Mietsicherheit in Aktien oder Fonds fließt, solltest du dir darüber im Klaren sein, dass je nach Kursentwicklung nicht nur Erträge fließen, sondern auch die Kaution selbst auf dem Spiel stehen kann.
Ist das Mietverhältnis beendet, kannst du als Mieter*in die Rückgabe der Kaution verlangen, in diesem Fall die Aktien. Wenn sich deren Wert im günstigsten Fall in den letzten Jahren vervielfacht hat, ist ein Rechtsstreit vorprogrammiert. Genauso war das jetzt im Kölner Fall.
Anstatt 800 DM soll es jetzt 115.000 Euro geben
Das Gericht entschied, dass der Frau anstatt der ursprünglich Mietkaution von 800 DM jetzt die gigantische Summe von 115.000 Euro in Form von Aktien zusteht (Urteil vom 19.7.2022, Az.: 203 C 199/21).
Und das war die Geschichte: 1960 hatten die inzwischen verstorbenen Eltern der klagenden Frau eine Wohnung im rechtsrheinischen Köln gemietet, und zwar bei der GAG Immobilien AG, der größten Wohnungsgesellschaft der Stadt. Als Mietsicherheit vereinbarten beide Seiten die Zahlung einer Kaution in Höhe von 800 DM, die anschließend von der Wohnungsgesellschaft in eigene Aktien angelegt wurde. Eine extra treuhänderisch beauftragte Person verwaltete die Aktien.