Jugendamt unterstützt: Tipps bei ausbleibendem Kindesunterhalt
Autor: Elisabeth von Sydow
Deutschland, Sonntag, 06. Sept. 2026
Bleibt der Kindesunterhalt aus, können Jugendämter unterstützen und Unterhaltsvorschuss zahlen. Welche Ansprüche Betroffene haben und was dabei beachtet werden muss.
Immer mehr Alleinerziehende sehen sich damit konfrontiert, dass sie keinen Unterhalt für ihre Kinder bekommen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das Jugendamt kann darüber hinaus dabei unterstützen, den Anspruch auf Kindesunterhalt durchzusetzen.
Fehlen die Zahlungen eines unterhaltspflichtigen Elternteils, sollten Betroffene möglichst schnell reagieren. Behördliche Stellen betonen, dass Unterhalt ab dem Zeitpunkt verlangt werden kann, an dem der Anspruch geltend gemacht wurde – eine rückwirkende Geltendmachung ist für weiter zurückliegende Zeiträume in der Regel nicht möglich. Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann direkt beim Jugendamt gestellt werden. Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Genauere Informationen dazu geben das Jugendamt oder das Familiengericht, wie das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht erklärt.
Unterhalt bleibt aus: Was kannst du zuerst tun?
Wenn der andere Elternteil nicht zahlt, ist der erste sinnvolle Schritt oft der Weg zum Jugendamt. Dort kann man entweder Unterstützung bei der Durchsetzung des Unterhalts bekommen oder Unterhaltsvorschuss beantragen, damit man vorübergehend trotzdem Geld erhält.
Der Unterhaltsvorschuss ist vor allem dann wichtig, wenn man kurzfristig finanzielle Entlastung benötigt. Er springt ein, wenn der andere Elternteil gar nicht, zu wenig oder unregelmäßig zahlt. Der Vorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende. Die genauen monatlichen Auszahlungsbeträge für Kinder im Jahr 2026 betragen laut familienratgeber.de:
- 227 Euro (für Kinder von 0 bis 5 Jahren)
- 299 Euro (für Kinder von 6 bis 11 Jahren)
- 394 Euro (für Kinder von 12 bis 17 Jahren)
Wie stelle ich einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss?
Für den Antrag auf Unterhaltsvorschuss benötigt man in der Regel Unterlagen wie Ausweis, Geburtsurkunde des Kindes, gegebenenfalls eine Vaterschaftsanerkennung sowie Nachweise zur Trennung oder Scheidung. Die Bearbeitung dauert meist einige Wochen, und die Leistung wird ohne Prüfung der eigenen Einkommenssituation gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig: Für Kinder von 12 bis 17 Jahren wird Unterhaltsvorschuss nur gezahlt, wenn das Kind nicht auf Bürgergeld (SGB II) angewiesen ist, durch den Vorschuss nicht mehr hilfebedürftig wird oder der alleinerziehende Elternteil im Bürgergeldbezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt. Wichtig ist auch: Das Jugendamt kann den säumigen Elternteil später in Regress nehmen, also die gezahlten Vorschüsse zurückfordern.