Ist die Firmen-Weihnachtsfeier verpflichtend? Diese Regeln gelten
Autor: Klaus Heimann
Deutschland, Freitag, 08. Dezember 2023
Es gibt verschiedene Bestimmungen rund um die Weihnachtszeit, zum Beispiel, wer an Weihnachten arbeiten muss und wie lang. Aber ist die Firmen-Weihnachtsfeier auch verpflichtend?
- An den Weihnachtstagen arbeiten mehr Menschen als du denkst
- Steuervorteile bei Zuschlägen an Feiertagen
- Musst du an Heiligabend und Silvester arbeiten?
- Regelungen zwischen den Tagen
- Musst du an der Weihnachtsfeier teilnehmen?
Weihnachten und Silvester nahen und damit die Frage, wie verfahren mit der Arbeit? Macht der Betrieb zwischen den Jahren komplett zu und müssen die Mitarbeitenden dann Urlaub nehmen? Was passiert an Heiligabend und Silvester, die keine gesetzlichen Feiertage sind? In diesem Jahr fallen Heiligabend und Silvester auf Samstage, an dem viele Arbeitnehmer sowieso freihaben. Das erleichtert die Sache. Welche Regeln bestimmt der Chef bzw. die Chefin und welche das Gesetz? Ein Überblick.
An Weihnachten arbeiten mehr Menschen als du denkst
Die beiden Weihnachtstage und Neujahr sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung sind allerdings 16 Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot aufgeführt. Das geht von Not- und Rettungsdiensten bis zu Produktionseinrichtungen, die kontinuierlich laufen müssen (beispielsweise in der Stahl-, Pharma- und Glasindustrie).
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Während die meisten Deutschen Weihnachten feiern, müssen rund 8,6 Millionen Menschen arbeiten, wie die Tageszeitung WELT bereits 2015 unter Berufung auf das Statistische Bundesamt berichtete. Es ist also durchaus eine relevante Zahl, die an Feiertagen ihren Job machen müssen.
Wer arbeiten muss, bestimmen die Arbeitgeber und, wenn vorhanden, unter Beteiligung der Interessenvertretung durch Arbeits- und Dienstpläne. Wenn nur ein Teil des üblichen Teams antreten muss, ist es sinnvoll, nach Freiwilligen zu suchen oder ein rollierendes System einzuführen. Feiertage gibt es ja nicht nur an Weihnachten. Für viele Beschäftigte sind die Zuschläge an diesen Tagen ein besonderer Anreiz.
Steuervorteile bei Zuschlägen an Feiertagen
Ob es Zuschläge an Feiertagen gibt, ist Sache der Tarifparteien, Betriebsvereinbarungen oder beruht auf einer individuellen Verabredung mit deinem Arbeitgeber. In Deutschland gibt es keinen gesetzlich geregelten Feiertagszuschlag. Muss ein*e Arbeitnehmer*in beispielsweise am 26. Dezember arbeiten, gibt es lediglich Anspruch auf einen Ersatzruhetag – so wie es generell bei Sonntagsarbeit der Fall ist. Gibt es einen Zuschlag, dann kommen noch Steuervorteile hinzu.
Der Zuschlag bleibt steuerfrei, wenn er für die Arbeit am Sonntag 50 Prozent des Grundlohns nicht übersteigt und für die Arbeit an Feiertagen maximal 125 Prozent des Grundlohns beträgt. Der Grundlohn darf mit maximal 50 Euro pro Stunde zugrunde gelegt werden – alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.