Ins Betreute Wohnen einkaufen: Wie funktioniert es und was gibt es zu beachten?
Autor: Claudia Lindenlaub-Sauer
Deutschland, Donnerstag, 09. Juni 2022
Betreutes Wohnen als Geldanlage? Für private Investor*innen hat sich in den letzten Jahren eine neue Anlageform in Form von Pflegeimmobilien aufgetan.
- Betreutes Wohnen als Investment
- Betreutes Wohnen - Definition, Finanzierung und Voraussetzungen
- Vor- und Nachteile einer Pflegeimmobilie
- Fazit
Immer mehr Menschen haben den Wunsch, im Alter möglichst selbstbestimmt zu leben. Neue Wohnformen sind beispielsweise das Betreute oder Service-Wohnen, bei dem außer dem Mietvertrag auch ein Servicevertrag mit dem Vermieter oder der Vermieterin abgeschlossen wird. Laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik gibt es in Bayern 462 ambulant betreute Wohngemeinschaften (Stand: 31.12.2021). Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 4,5 Prozent und zeigt das erhöhte Bedürfnis nach betreuten Wohngruppen und den damit verbundenen Möglichkeiten für die Bewohner*innen. Betreutes Wohnen oder auch Service-Wohnen, zählen zu den Pflegeimmobilien, die heute nicht nur für jüngere Menschen entstehen und gefördert werden. Während Pflegeeinrichtungen früher meist komplett an Fonds oder Versicherungen veräußert wurden, werden sie heute immer häufiger in Appartements aufgeteilt und als Kapitalanlage für Privatanleger*innen angeboten. Was Betreutes Wohnen überhaupt bedeutet, wie man in eine Pflegeimmobilie investieren kann und wie diese später möglicherweise selbst bewohnbar ist, erklären wir in diesem Artikel.
Betreutes Wohnen als Investment
Die Menschen in Deutschland werden immer älter, mittlerweile ist jede*r Fünfte über 65 Jahre alt, die größte Gruppe besteht sogar aus den über 85-Jährigen. Neben der Betreuung zu Hause, setzen viele Menschen im Alter auf entsprechende Pflegeeinrichtungen. Allerdings ist auch hier in den letzten Jahren der Bedarf stark angestiegen, weswegen sich viele bereits in jüngeren Jahren darüber Gedanken machen und immer häufiger in solche Wohnformen investieren. Horrormeldungen von schlechten Heimen mit katastrophaler Betreuungssituation und Mangelernährung gibt es genug. Viele Menschen wünschen sich zwar Pflege und Betreuung im Alter, möchten jedoch ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen. Da die Nachfrage an Pflegeplätzen bislang schneller wächst als das Angebot, hat sich auf dem Immobilienmarkt eine neue Anlageform aufgetan.
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Da öffentliche Träger oft nicht annähernd über die nötigen Mittel verfügen und die Anzahl öffentlich-rechtlicher Pflegeplätze sinkt, hat sich die Zahl privater Pflegeplätze seit einigen Jahren nahezu verdoppelt. Bereits 2018 wurden bereits nahezu 42 Prozent der deutschen Pflegeheime von privaten Trägern betrieben. Inzwischen hat sich der Markt weiter verändert und es werden zunehmend mehr Pflegeappartements als Kapitalanlage an Privatinvestor*innen verkauft. Während Pflegeeinrichtungen früher meist komplett an Fonds oder Versicherungen veräußert wurden, werden sie heute immer häufiger in Appartements aufgeteilt und als Kapitalanlage angeboten ("Pflegeimmobilie"). Dabei kann es sich um ein stationäres Pflegeheim, aber auch um ein Wohnheim mit angeschlossenem Pflegeservice oder um eine Mischform aus Pflegeheim und Betreutem Wohnen handeln.
Privatanleger*innen können diese Appartements dann wie eine Eigentumswohnung erwerben und erhalten davon Pachterträge. Der Pachtvertrag wird jedoch in der Regel nicht mit den Bewohner*innen selbst geschlossen, sondern mit dem Pflegedienst, der die Einrichtung betreibt. Dieser kümmert sich sowohl um die Belegung und Vermietung des Zimmers oder der Wohnung. Weiter übernimmt der Dienst die meisten Instandhaltungsarbeiten, sodass weniger Verwaltungsaufwand als bei einer vermieteten Eigentumswohnung entsteht. Bei den meisten Angeboten liegen langfristige Pachtverträge (20-25 Jahre) vor, die inflationsindexiert sind. In der Regel steigt die Pacht regelmäßig um 50-80 % der offiziellen Inflationsrate. Pflegeimmobilien gelten als starker Wachstumsmarkt, was vor allem am demographischen Wandel der Gesellschaft liegt. Der Erwerb einer Pflegeimmobilie kann weiter steuerlich geltend gemacht werden, der Gebäudeanteil und die Außenanlagen können gemäß der Absetzung für Abnutzung (AfA) mit zwei Prozent jährlich abgeschrieben werden, die Ausstattung des Zimmers wird mit zehn Prozent jährlich in der Steuererklärung abgeschrieben.
Betreutes Wohnen - Definition, Finanzierung und Voraussetzungen
Als Betreutes Wohnen wird gemeinhin eine besondere Form des Wohnens bezeichnet, die es Menschen ermöglicht, selbstbestimmt, aber mit Unterstützung leben zu können. Je nach Lebenssituation benötigen zum Beispiel ältere, psychisch kranke oder körperlich behinderte Menschen Hilfe beim alltäglichen Leben. Auch für Jugendliche oder Obdachlose gibt es spezielle Formen des Betreuten Wohnens. Im Gegensatz zu einer frei gegründeten Wohngemeinschaft, stehen beim Betreuten Wohnen Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, Heilerziehungspfleger*innen, Pädagog*innen, Erzieher*innen, Pflegekräfte und Therapeut*innen den Bewohnenden zur Seite und unterstützen diese bei der Bewältigung individueller Schwierigkeiten und Probleme. Der Schwerpunkt liegt deutlich auf der Eigenständigkeit der Bewohnenden und der Gesellschaft Gleichgesinnter. Das Bundesgesundheitsministerium unterscheidet zwischen drei verschiedenen Heim-Arten: dem Altenwohnheim, dem Altenheim und einem Pflegeheim.
Im Gegensatz zu Pflegeheimen bietet das Betreute Wohnen weiter ein altersgerechtes Umfeld mit einer größtmöglichen Wahlfreiheit der Bewohnenden in Bezug auf die einzelnen Betreuungsleistungen. Pflegeheime dagegen haben sich auf die Betreuung stark pflegebedürftiger Menschen spezialisiert und lassen wenig Raum für Freiheiten. Daneben gibt es weiter das Wohnen in Mehrgenerationenhäusern oder auch das "Wohnen für Hilfe" als alternative Wohnform. Sogenannten Pflege-Wohngemeinschaften bieten die Möglichkeit, mit Gleichaltrigen zusammen zu leben und gemeinsam Unterstützung zu erhalten. Selbstständigkeit und Autonomie sind stets im Fokus, weswegen Pflege-WGs, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, besonders von der Pflegeversicherung gefördert werden. So können Pflegebedürftige, die Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, Leistungen des Umwandlungsanspruchs und/oder den Entlastungsbetrag, oder auch die sogenannte Kombinationsleistung beziehen, in den ambulant betreuten Wohngruppen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von 214 Euro im Monat, den sogenannten Wohngruppenzuschlag, erhalten. Auch Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können diesen Zuschlag erhalten, wenn sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben. Hierfür müssen sie weder Pflegegeld noch ambulante Pflegesachleistungen beziehen. Berechtigte müssen lediglich gemeinschaftlich in einer Wohngruppe leben (mindestens zu zweit und höchstens zu elft) und diese muss mit einer Präsenzkraft versehen sein. Weiter darf keine teilstationäre Pflege vorhanden sein.